Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  thodde
					 
				 
				Ist diese Klausel eig. rechtlich korrekt: 
 
Achtung: Der hier angebotene Artikel wird zeitgleich beim zweitgrößten Online-Auktionshaus Deutschlands zum Sofortkauf und im 7-forum angeboten. Daher behalte ich mir vor, die Auktion bei ebay im Falle eines Zwischenverkaufs jederzeit zu beenden. In dem Fall, daß der Zwischenverkauf so kurzfristig erfolgt, daß die Beendigung des ebay-Angebots zeitlich nicht mehr möglich ist, kommt über ebay kein Kaufvertrag zustande. Es gilt nur der zuerst geschlossene Kaufvertrag! 
			
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 Es ist auf alle Fälle schon mal in Streit mit den Ebay Grundsätze, da man nur Artikel verkaufen darf die man tatsächlich besitzt. 
Wenn ein Kaufvertrag bei Ebay zu Stande kommt, kann der Käufer eine Lieferung einklagen. Der andere Verkauf müsste also unter Vorbehalt dass das Auto nicht schon bei Ebay verkauft wurde geschehen.