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30.07.2011, 00:08
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#1
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Aber nur, wenn die Augenbrauen vorher gezupft werden!
Wird der Wagen denn hier angeboten? Und von wem ist der?
OT:
Ist diese Klausel eig. rechtlich korrekt:
Achtung: Der hier angebotene Artikel wird zeitgleich beim zweitgrößten Online-Auktionshaus Deutschlands zum Sofortkauf und im 7-forum angeboten. Daher behalte ich mir vor, die Auktion bei ebay im Falle eines Zwischenverkaufs jederzeit zu beenden. In dem Fall, daß der Zwischenverkauf so kurzfristig erfolgt, daß die Beendigung des ebay-Angebots zeitlich nicht mehr möglich ist, kommt über ebay kein Kaufvertrag zustande. Es gilt nur der zuerst geschlossene Kaufvertrag!
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30.07.2011, 00:31
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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30.07.2011, 16:41
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#3
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Und was steht draußen vor dem Tor ?
__________________
Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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31.07.2011, 01:14
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#4
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von thodde
Ist diese Klausel eig. rechtlich korrekt:
Achtung: Der hier angebotene Artikel wird zeitgleich beim zweitgrößten Online-Auktionshaus Deutschlands zum Sofortkauf und im 7-forum angeboten. Daher behalte ich mir vor, die Auktion bei ebay im Falle eines Zwischenverkaufs jederzeit zu beenden. In dem Fall, daß der Zwischenverkauf so kurzfristig erfolgt, daß die Beendigung des ebay-Angebots zeitlich nicht mehr möglich ist, kommt über ebay kein Kaufvertrag zustande. Es gilt nur der zuerst geschlossene Kaufvertrag!
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Es ist auf alle Fälle schon mal in Streit mit den Ebay Grundsätze, da man nur Artikel verkaufen darf die man tatsächlich besitzt.
Wenn ein Kaufvertrag bei Ebay zu Stande kommt, kann der Käufer eine Lieferung einklagen. Der andere Verkauf müsste also unter Vorbehalt dass das Auto nicht schon bei Ebay verkauft wurde geschehen.
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31.07.2011, 09:51
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Ja, das Problem hatte ein Kollege mal. Hat das Auto über mobile verkauft und als er das Auto rausnehmen wollte, war es auch bei ebay verkauft. Dann musste er das zurückkaufen und dem Herrn von ebay verkaufen... 
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31.07.2011, 16:11
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#6
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Mit oder ohne Verlust? Was eine besch*** Situation!
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31.07.2011, 16:30
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#7
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von thodde
Ist diese Klausel eig. rechtlich korrekt:
Achtung: Der hier angebotene Artikel wird zeitgleich beim zweitgrößten Online-Auktionshaus Deutschlands zum Sofortkauf und im 7-forum angeboten. Daher behalte ich mir vor, die Auktion bei ebay im Falle eines Zwischenverkaufs jederzeit zu beenden. In dem Fall, daß der Zwischenverkauf so kurzfristig erfolgt, daß die Beendigung des ebay-Angebots zeitlich nicht mehr möglich ist, kommt über ebay kein Kaufvertrag zustande. Es gilt nur der zuerst geschlossene Kaufvertrag!
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Steht weder im Einklang mit den ebay-Nutzungsbedingungen noch mit geltender Rechtsprechung. Kommt über ebay ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und er hat das Auto bereits anderweitig verkauft, hat er die A-Karte gezogen, wenn er an den Richtigen gerät!
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