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					Zitat von  Ich e32
					 
				 
				Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!! 
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Zunächst aber kann der Autobesitzer sich an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. 
			
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 Wie kommt der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nach? Einen TÜV für Bäume gibt es ja nicht; muss er da einen Gärtner mit der Begutachtung beauftragen, oder muss es ein Amt sein, und wie oft muss das erfolgen -oder funktioniert das ganz anders?