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BMW 7er, Modell E38 |
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14.04.2015, 18:01
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#1
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Erstmal mein Beileid 
So nu kommts aber: Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!!! Dies ist im Normalfall bei Birken ab dem ~50 Standjahr... einige füher andere später...
Ich ,,beseitige,, die Teile teilweise selber daher kenne ich den ,,Kram,,. Wir müssen immer Fotos machen wenn wir die Dinger wegräumen... Feuerwehr/Poliztei macht das (Teilweise) auch
https://www.test.de/Sturmschaeden-We...gen-4276391-0/
Schäden an Fahrzeugen
Zitat:
Sturmschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Windstärke acht die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkaskoversicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbstbeteiligung jedoch selbst tragen. Zurückgestuft werden Geschädigte aber nur nach selbst verschuldeten Schäden.
Zunächst aber kann der Autobesitzer sich an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
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14.04.2015, 18:06
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Also wie gesagt eine Teilkasko hatte ich nie und es hat sich gezeigt in 15 Jahren ist nichts passiert.
Der Baum wurde sehr schnell zerlegt und wegtransportiert. Eine Nachricht vom Grundstück Besitzer oder Polizei habe ich nicht erhalten.
Wie soll man dann etwas beweisen?
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14.04.2015, 18:19
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#3
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dabei seit 2002
Registriert seit: 11.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 7er
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Zitat:
Zitat von andy34
Also wie gesagt eine Teilkasko hatte ich nie und es hat sich gezeigt in 15 Jahren ist nichts passiert.
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Naja..eine Frontscheibe gibt es nicht zum Sparkurs, ein Hagelschaden, der muss nicht groß sein, rechnet sich schon...
Man hat eine Hausrat, eine Haftpflicht usw...
Passiern muss nix, aber wehe wenn... 
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14.04.2015, 18:23
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Ich werde in Zukunft auch eine Teilkasko abschließen.
Ist wohl doch besser, auch wenn in diesen 15 Jahren nix passiert ist und das ganze sich amortisiert haben dürfte.
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14.04.2015, 18:30
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#5
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dabei seit 2002
Registriert seit: 11.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 7er
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Ich hatte einen E32 in Luxorbeige.
Hagelschauer, nur vom Nachbarn gehört, da ich nicht zu Hause war
...eine einzige Delle im Kofferdeckel sichtbar.
dachte ich....Unter dem speziellen Licht bei der Dekra kam einiges zum Vorschein....
war gutes Bares.
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14.04.2015, 18:48
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#6
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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mein Beileid....
Das wird sicher nicht lohnen den zu reparieren.
Neben dem Blech und der Spurstange wird da noch einiges mehr von unten kaputt sein.
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14.04.2015, 19:29
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Zitat:
Zitat von andy34
Wie soll man dann etwas beweisen?
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Ungewöhnlich, solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht müssten die Bilder gemacht haben--> Beweissicherung für Kostenübernahme
Zitat:
Zitat von Olitschka
Na ja, so morsch sieht der Baum nicht aus, ist ja in einem Stück umgefallen.
Ich glaub das wird schwierig da was rauszuleiern.
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Siehe AW zu Haschra..
Zitat:
Zitat von Haschra
Diese Birke ist aber erst ca. 30 Jahre alt, plus minus 3 Jahre.
Bei Wind ist jeder Baum gefährdet. 
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Du ich kenne nicht jeden Baum persönlich    Hier in den Baumschulen sind auch welche umgefallen die erst ~15 Jahre alt sind.. Es kommt auf sehr vieles an... Wurzeldruck(Wie eng ist um Ihn gebaut), Was für eine ,,Wurzlerart,, ist der Baum(Tief-,Herz-,Flachwurzler) einhäusig/Zweihäusig etcetc...
Der Gärtner ist net so doof wie von einigen angenommen, was hier keiner geschrieben/behauptet hat...
Wie ich schon schrieb Bilder sollten eigenlich gemacht worden sein,egal von wem... Es ist immer ein Beweismittel, auch wenn der Baum von Firma XYZ ,,abgeholt,, wurde... Die sind sogar in der Pflicht, da ein Schaden an einem Gegenstand entstanden ist...Und seis nur die Mülltonne.Klar nicht alle Bäume können/werden Fotografiert...
Die Versicherer wollen die sogar aus nem Wald, wo nix beschädigt werden kann, außer den Bäumen selber
Ich persönlich würde mal den Eigentümer ansprechen wer den Baum den entsorgt hat(Persönlich kenne ich in Hamburg/umgebung nur zwei Firmen die die Kapazitäten dafür haben) und ob Bilder gemacht wurden. Sonst mal bei der Stadtreinigung/Polizei/Nachbar(dens auch erwischt hat) fragen.. Wie will der sonst nähmlich Beweisen das ein Baum drauf gelegen hat(außer den Schäden)?
Edit:
Aja der Großteil der Wurzeln ist ja noch im Boden und nicht zusehen  Der Teil ist in etwa so groß wie die Krone..und es sind eigentlich drei einzele Äste... Streng genommen...
Edit2:
Und klar nur bei Haftplicht siehst düster aus...
Geändert von Ich e32 (14.04.2015 um 20:17 Uhr).
Grund: Edit/Edit2
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14.04.2015, 20:33
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#8
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Zitat:
Zitat von flummi100
So komplett mit der Wurzelscheibe umreißt.
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Nuja wie ich schon schrieb, eine Frage des Wurzelwerks,Baumgattung, sogar die einzelne Art kann entscheiden uswusw.. Zu ,,komplex,, für hier und auch deutlich OT
Nur soviel, es ist ,,selten,, das ein Laubbaum die Wurzelscheibe ,im unbelaubtem Zustand!, mitnimmt. In der Regel brechen sie ab und treiben neu nach...Bei Nadelhölzern ist es umgekehrt, die nehmen häufig die Scheibe mit
und brechen selten ab,nur wachsen die nicht nach   Bis auf extreme Ausnahmen..
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14.04.2015, 18:06
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Na ja, so morsch sieht der Baum nicht aus, ist ja in einem Stück umgefallen.
Ich glaub das wird schwierig da was rauszuleiern.
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14.04.2015, 18:10
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Ich e32
So nu kommts aber: Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!!! Dies ist im Normalfall bei Birken ab dem ~50 Standjahr... einige füher andere später...
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Diese Birke ist aber erst ca. 30 Jahre alt, plus minus 3 Jahre.
Bei Wind ist jeder Baum gefährdet.
M f G
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