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Zitat von mystica
@Uli
Hallo,
also lass mal die Kirche im Dorf. Das ist doch vollkommen übertrieben was Du da von Dir gibst.
Beleuchtung ausgefallen - es sind die STANDLICHTER, die darfst du während der Fahrt ohne Hauptlicht gar nicht betreiben.
Vom STANDLICHT geblendet, dafür gibts nur eins
Und zuletzt handelte es sich nicht um einen niederbayerischen Polizisten, sondern um einen altgedienten Sachverständigen des TÜV Süd.
Na dann Prost mit Lanson.
Aber Du hast ja schon geschrieben, jedem das Seine und wahrscheinlich sollte man es dabei auch belassen.
Schöne Grüße
Horst
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Hallo Horst,
lass mich raten: Du hattest bereits als Kind signifikante Probleme mit Deinem Abstraktionsvermögen, richtig?
Naja, vielleicht hast' Glück und Du findst' noch einen, der's Dir erklärt.
Da fällt mir in diesem Zusammenhang unser ehemliger Nachbar ein: begeisterter Motorradfahrer und Frischluftfanatiker. Als wir ihn alle gemeinsam nach seiner Beinamputation in der Reha besuchten, meinte er beiläufig, er müsse wohl seine "Auf meinem Moppedd passiert mir schon nix"-Hypothese in weiten Teilen revidieren.
Immerhin scheinen die lustigen Weißwaschlichterlein wie Blei in den Regalen unseres hilfsbereiten Mitmembers zu liegen, zumindest in der Bucht konnte er bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen erkennbaren Abnehmerkreis finden.
An sich beruhigend zu wissen, dass es in unserem Land vernachlässigbar wenig
mutige Menschen gibt, die sich für ihr mühsam ererbtes Geld ohne erkennbaren Gegenwert eine Unfallteilschuldgarantie an's Bein tackern.
Und noch ein Letztes: Ich darf während der Fahrt sehr wohl Standlicht ohne "Hauptlicht betreiben" ???, aber Dir
das zu erklären dürfte meine bescheidenen Fähigkeiten um ein Vielfaches übersteigen.
