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Alt 06.04.2008, 11:36   #1
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
@Uli
Hallo,

also lass mal die Kirche im Dorf. Das ist doch vollkommen übertrieben was Du da von Dir gibst.

Beleuchtung ausgefallen - es sind die STANDLICHTER, die darfst du während der Fahrt ohne Hauptlicht gar nicht betreiben.

Vom STANDLICHT geblendet, dafür gibts nur eins

Und zuletzt handelte es sich nicht um einen niederbayerischen Polizisten, sondern um einen altgedienten Sachverständigen des TÜV Süd.

Na dann Prost mit Lanson.

Aber Du hast ja schon geschrieben, jedem das Seine und wahrscheinlich sollte man es dabei auch belassen.

Schöne Grüße
Horst
Hallo Horst,

lass mich raten: Du hattest bereits als Kind signifikante Probleme mit Deinem Abstraktionsvermögen, richtig?

Naja, vielleicht hast' Glück und Du findst' noch einen, der's Dir erklärt.

Da fällt mir in diesem Zusammenhang unser ehemliger Nachbar ein: begeisterter Motorradfahrer und Frischluftfanatiker. Als wir ihn alle gemeinsam nach seiner Beinamputation in der Reha besuchten, meinte er beiläufig, er müsse wohl seine "Auf meinem Moppedd passiert mir schon nix"-Hypothese in weiten Teilen revidieren.

Immerhin scheinen die lustigen Weißwaschlichterlein wie Blei in den Regalen unseres hilfsbereiten Mitmembers zu liegen, zumindest in der Bucht konnte er bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen erkennbaren Abnehmerkreis finden.

An sich beruhigend zu wissen, dass es in unserem Land vernachlässigbar wenig mutige Menschen gibt, die sich für ihr mühsam ererbtes Geld ohne erkennbaren Gegenwert eine Unfallteilschuldgarantie an's Bein tackern.

Und noch ein Letztes: Ich darf während der Fahrt sehr wohl Standlicht ohne "Hauptlicht betreiben" ???, aber Dir das zu erklären dürfte meine bescheidenen Fähigkeiten um ein Vielfaches übersteigen.
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Alt 06.04.2008, 13:27   #2
kongaa007
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
Ausrufezeichen

Uli, was ist eigentlich dein Problem? Besser gesagt, was ist dein Ziel? Menschen zu überzeugen das nicht zu kaufen? Hier sind alle erwachsen und können eigene Entscheidungen treffen. Ich denke, dass du vergessen hast, was dir in der Schule beigebracht wurde "zwischen den Zeilen zu lesen". Also, solltest du Probleme zuhause oder im Job haben, so lass es nicht hier raus. Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen Optimist und Pessimist? Ich glaube, weiter muss ich nichts sagen.
Du hast vorhin geschrieben, dass deine Leuchtmittel (Standlichter) einen Prüfzeichen haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn du ein Bild davon mir zuschicken würdest.
Ich lasse diesen Thread schließen, da ich sehen, dass ich einige hier mit wohl verletzt habe!
kongaa007 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 21:29   #3
mystica
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Premium Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von Uli Beitrag anzeigen
Hallo Horst,

lass mich raten: Du hattest bereits als Kind signifikante Probleme mit Deinem Abstraktionsvermögen, richtig?

Naja, vielleicht hast' Glück und Du findst' noch einen, der's Dir erklärt.
Hallo Uli,

na ja, so weit reichts gerade noch bei mir.

Ich kann durchaus das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden, muss mich aber mit meinen bescheidenen Kenntnissen dieser "Sprache" nicht hier rühmen und anderen unterstellen, sie seien zu blöd dies zu verstehen.

Schön dass Du gegen die StVO offiziell verstoßen darfst. §17 Abs. 2 sagt nämlich folgendes, das gilt auch für Rajko:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Es steht zwar anscheinend nicht unter Strafe, aber man darf es nicht und Uli auch nicht.

Die Begrenzungsleuchten sind nämlich KEIN Tagfahrlicht sondern eben das Standlicht.

Schönen Gruß
Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 23:50   #4
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo Uli,

na ja, so weit reichts gerade noch bei mir.

Ich kann durchaus das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden, muss mich aber mit meinen bescheidenen Kenntnissen dieser "Sprache" nicht hier rühmen und anderen unterstellen, sie seien zu blöd dies zu verstehen.

Schön dass Du gegen die StVO offiziell verstoßen darfst. §17 Abs. 2 sagt nämlich folgendes, das gilt auch für Rajko:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Es steht zwar anscheinend nicht unter Strafe, aber man darf es nicht und Uli auch nicht.

Die Begrenzungsleuchten sind nämlich KEIN Tagfahrlicht sondern eben das Standlicht.

Schönen Gruß
Horst

Hi Horst.....das lege ich mal ein VETO ein .....denn §17 Abs. 2 bezieht sich auf die Dämmerung bzg. Dunkelheit.

Zeig mit bitte einen Abs. wo genau steht, dass ich mit Begrenungslich alleine nicht fahren darf???


Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 23:58   #5
knuffel
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Zeig mit bitte einen Abs. wo genau steht, dass ich mit Begrenungslich alleine nicht fahren darf???
Gruß
Hmm....

Ergibt sich das nicht schon aus den Bezeichnungen ?

(Wobei man unterstellen kann, daß sich solche Einrichtungen auf Dämmerung, bzw. Dunkelheit beziehen )

Standlicht
Fahrlicht

Gruß
Knuffel
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Alt 09.04.2008, 00:03   #6
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Hmm....

Ergibt sich das nicht schon aus den Bezeichnungen ?

(Wobei man unterstellen kann, daß sich solche Einrichtungen auf Dämmerung, bzw. Dunkelheit beziehen )

Standlicht
Fahrlicht

Gruß
Knuffel

Nönö.....

Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung)

Also...so lange es hell ist, ist es nicht verboten nur mit Standlicht zu fahren?? Warum auch? Weil mein Auto früher gesehen wird?

Der Abs. II bezieht sich auf die Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Gruß

Geändert von Raffael@735i (11.04.2008 um 21:01 Uhr).
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 00:21   #7
knuffel
† 2023
 
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Registriert seit: 20.10.2002
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Nönö.....Gruß
Wieso "Nönö...."

Wir haben doch beide das Gleiche geschrieben...

Ich schrieb:
(Wobei man unterstellen kann, daß sich solche Einrichtungen auf Dämmerung, bzw. Dunkelheit beziehen )

Und Du :
Der Abs. II bezieht sich auf die Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 00:43   #8
pille
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Also...so lange es hell ist, ist es nicht verboten nur mit Standlicht zu fahren?? Warum auch? Weil mein Auto früher gesehen wird?
Das stimmt...........fast

Es gibt irgendwo in den Tiefen der Urteile den Fall, wo ein PKW-Fahrer tagsüber mit einer Verwarnung belegt wurde, weil er an der Ampel wartend das Abblendlicht aus, das Standlicht aber brennen ließ.

Es ist ja auch nicht verboten tagsüber mit Abblendlicht zu fahren..

Und wenn wir schon dabei sind:
Der Begriffsbestimmung "Tagfahrlicht" sind beide Beleuchtungsformen nicht dienlich:
- Das Standlicht, weil es insgesamt zu schwach ist.
- Abblendlicht, weil es eine gerichtete Lichtverteilung aufweist ("Flutschfinger").


Das TFL ist im Prinzip nichts anderes, als ein "gedimmtes" Fernlicht.

Auch die Coronaringe der neuen BMW's mit dadurch erzeugtem TFL haben diese Wirkung, die besondere Lichtbrechung in diesem Ring erzeugt trotz des runden Kranzes eines Fernlichtkegel.

Eben diese Lichtbrechung im Kunststoff fehlt den Celis-Ringen im E65, ein MEHR an Licht (also einfach nur heller), erzeugt lediglich Streulicht, mehr in die Breite, als nach vorn (ähnlich Nebelscheinwerfer).
Somit sind diese Nachrüstungen im engeren Sinne nie als TFL anzuerkennen, sondern nur ein netter Gimmick...

Rechtlich insofern problematisch, als daß ein findiger Zeitgenosse das als Betrieb von Nebelscheinwerfern solo auslegen könnte...
Das ist aber nur in Verbindung mit dem Standlicht erlaubt...das jetzt irgendwie untergegangen ist...
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Alt 09.04.2008, 12:44   #9
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo Uli,

na ja, so weit reichts gerade noch bei mir.

Ich kann durchaus das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden, muss mich aber mit meinen bescheidenen Kenntnissen dieser "Sprache" nicht hier rühmen und anderen unterstellen, sie seien zu blöd dies zu verstehen.
Sowas passiert eben gern' 'mal, wenn man sein das Hemd aufknöpft und sich eine Zielscheibe auf den Bauch malt.

Jetzt muss aber langsam wieder Friede einkehren.

Schluss mit der Streiterei: Horst, ich hab' Dich lieb!
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Alt 09.04.2008, 16:32   #10
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
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Na ja, nach dem ich diesen Thread gelesen und etwas recherchiert habe muss man eindeutig feststellen: Uli hat sich böse verrannt und probiert durch durchaus amüsante Formulierungen auf seinem hohen Roß zu bleiben, in dem er andere darauf hinweisen wollte dass sie im Schlamm sitzen.

Das ist:

a. bei Horst offensichtlich vollkommen unzutreffend

und vor allem

b. absolut schlechter Stil

Uli, manchmal macht es auch einfach Sinn einzugestehen dass man falsch liegt. Es ist schwierig, aber möglich
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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