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Alt 02.02.2011, 20:24   #1
NeXus
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Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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Ich musste auch schon häufiger abbremsen, da insbesondere Kleinwagenfahrer nicht auf ihrer Spur bleiben können
Obwohl keine 2 M angegeben waren
__________________
mfG
Toan
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Alt 02.02.2011, 20:34   #2
windycorners
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: E32 750i Bj 91
Standard

Leute seit ihr wirklich sicher, das die breite ohne Spiegel gerechnet wir?
Soweit ich weiss wird der äusserste Punkt gemessen.
Denn als ich damals die M- Sprotspiegel auf einem E30 drauf hatte, gab es richtig Probleme. Denn der TüV Mann meinte die Speigel sin 1cm wieter draussen als die originalen.
Nix da so kein TüV. Wieder abbauen.
Also ich will euch nicht anzweifeln, vieleicht hat mich der TüV er auch vera....
Demnach weiss ich nun nicht genau ob unsere Autos nun zu breit sind.
windycorners ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:37   #3
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1.

allgemein ... 2,55 m,
2.

bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
3.

bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
4.

bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
5.

bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

*

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
*

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
*

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
*

lichttechnische Einrichtungen,
*

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
*

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
*

Reifenschadenanzeiger,
*

Reifendruckanzeiger,
*

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
*

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 13:00   #4
thodde
Weiß-Breit-Flach!
 
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Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"
__________________
Alben:
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Interner Link) Gut und Böse

Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:50 Uhr).
thodde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 14:44   #5
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Das ist aber kein Grund, so herablassend über diese zu sprechen / schreiben.
Doch, eigentlich schon.....

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 16:37   #6
thodde
Weiß-Breit-Flach!
 
Benutzerbild von thodde
 
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Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"


@Nexus, du hast ja recht, unabhängig von der Fahrzeugklasse hat man rechts zu fahren, wenn dort frei ist. Auch, wenn am Horizont mal ein Laster auftaucht. Und wie du selbst mit der S-Klasse demonstrierst, ist das nicht nur ein Phänomen der Kleinwagenklasse. Genauso hat ein Kleinwagen auf deutschen BAB das Recht, auf der linken Spur einen Langsameren zu überholen.

Das Thema Mittelspurschleicher gehört sowieso stärker kontrolliert, denn wenn ich rechts vorbei fahren kann, dann hat er nicht auf der Spur zu fahren, auf der er gerade fährt...

Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:51 Uhr).
thodde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 16:42   #7
Comowaran
Eu-Flüchtling
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: Tittmoning
Fahrzeug: E38 740il '98;E65 745d Maritim '06;
Top!

Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Das Thema Mittelspurschleicher gehört sowieso stärker kontrolliert, denn wenn ich rechts vorbei fahren kann, dann hat er nicht auf der Spur zu fahren, auf der er gerade fährt...
__________________
Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
Comowaran ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 21:25   #8
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Also ist es in Ordnung, herablassend über alle zu sprechen, die weniger zur Verfügung haben?

Klar, über wen soll man denn sonst herablassend sprechen?
Über die, die mehr haben? Näää, das wär ja purer Neid....

Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Aber das Thema haben wir beide ja schon im vergangenen Jahr durchgekaut...

Nicht, dass ich wüsste... verwechselst du mich da nicht mit jemand anders?

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt.
Deiner Argumentation in der Sache kann ich nicht folgen.
Ein Kraftfahrer hat über die tatsächlichen Abmessungen und Maße des von ihm bewegten Fahrzeugs im Bilde zu sein, das gehört zu seinen allgemeinen Pflichten.
Du musst ja schließlich auch wissen, wie das tatsächliche Gewicht ist, denn Überladung ist genauso strafbewehrt- für den Fahrer.
Du musst auch deine tatsächliche Höhe kennen (Durchfahrt unter Brücken), oder wie weit deine Ladung übersteht.
Wie du das machst... mit Schätzen, dem Meterstab oder der Waage oder mit einer Gravitationsmessung ist dabei völlig unerheblich.
Das sind nunmal die Pflichten, die man bei der Teilnahme am Strassenverkehr hat, und durchaus zumutbar. Und dahin zielt ja deine Begründung: diese Dinge zu wissen sei unzumtubar.
Aber mal im Ernst:
Wie breit ein Fahrzeug mit Spiegel ist, lässt sich im Kommunikationszeitalter durch kurzes Surfen oder einen Telefonanruf binnen Minuten klären.

Dein Streben nach Rechtsfortbildung in allen Ehren, aber ich seh da keine großen Erfolgsaussichten sollte es soweit kommen.
Irgendwo muss in allen zahlenmässig definierten Normen die Grenze liegen, seien es Breite, Masse oder Tempolimit und eine Überschreitung ist eben eine Überschreitung... sonst hätte man die Zahl gleich höher ansiedeln können.... und wo soll DAS dann enden.

Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (05.02.2011 um 21:31 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 23:39   #9
Claus
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Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Ein Kraftfahrer hat über die tatsächlichen Abmessungen und Maße des von ihm bewegten Fahrzeugs im Bilde zu sein, das gehört zu seinen allgemeinen Pflichten.
Natürlich, und dazu schaut er in den Fahrzeugpapieren nach. Wo auch sonst? Die Breite des PKWs (und wir reden hier nur über PKWs!) steht ja auch drin. Aber sie stimmt nicht! Zumindest meint das das OLG Brandenburg und die anderen (untergeordneten) Gerichte plappern es nur nach.

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Irgendwo muss in allen zahlenmässig definierten Normen die Grenze liegen, seien es Breite, Masse oder Tempolimit und eine Überschreitung ist eben eine Überschreitung... sonst hätte man die Zahl gleich höher ansiedeln können.... und wo soll DAS dann enden.
Ich bitte Dich, Kai! Was ist denn daran so schwer oder was hat das mit (unzumutbaren) Grenzen zu tun, wenn in den Fahrzeugpapieren die Breite einschl. der Spiegel angegeben bzw. verbindlich vorgeschrieben wird? Selbst nachmessen ist übrigens ungenau, das bekommt man als Einzelperson nie genau hin! Und ich denke gar nicht daran, den Hersteller anzurufen und zu fragen, wie breit mein Auto ist! Wer beweist denn im Zweifelsfall, dass ich eine falsche Auskunft bekommen habe? Und im Internet recherchieren? Ist es neuerdings Pflicht, dass ein Autofahrer einen Internetanschluss hat oder sich von dort irgendwelche Informationen beschaffen muss? Gerade im Internet, wo es vor Widersprüchen nur so strotzt.
All das ist für Dich völlig normal, aber eine einzige kleine Anpassung (= Angabe der tatsächlichen Breite einschl. der Außenspiegel) ist dann zu viel verlangt? Spätestens an dieser Stelle kann ich Deiner Argumentation nicht mehr folgen, denn sie läuft nur auf eines hinaus: Konfrontation, gefolgt von Pseudo-Argumenten. Alles schön lassen, wie es ist. Sehr merkwürdig, bist Du doch sonst ganz vorne mit dabei, wenn es um Innovationen geht. Scheinbar trifft dies aber spätestens in dem Moment nicht mehr zu, wenn es um unseren Staat und dessen Gesetze und Vorschriften geht. Diese werden von Dir mit Händen und Füßen verteidigt, auch wenn sie komplett unsinnig sind... zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man Deine Beiträge mal ein wenig analysiert. Das fällt übrigens nicht nur mir auf.

Die derzeitige Situation führt jedenfalls nur zu Missverständnissen, da widersprüchlich (Angabe in den Fahrzeugpapieren, unterschiedliche Definitionen in StVZO und StVO) und ich bin mir ziemlich sicher, dass 2/3 der Autofahrer gar nicht wissen, dass die in den Papieren angegebene Breite gar nicht die tatsächliche Breite ist. Deine Argumentation hinkt auch dahingehend, dass Du hier mit Daten um Dich wirfst, die bestenfalls Berufskraftfahrer wissen müssen. Ein PKW wird wohl kaum die zulässige Höhe einer Brücke erreichen können...

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass meiner Argumentation nicht gefolgt werden kann. Wenn so etwas nicht wichtig ist, was denn dann? Der zulässige Krümmungsradius von Gurken oder Bananen oder die vorgeschriebene genaue Zusammensetzung von Karamelbonbons?

Geändert von Claus (05.02.2011 um 23:46 Uhr).
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2011, 00:13   #10
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Was ist denn daran so schwer oder was hat das mit (unzumutbaren) Grenzen zu tun, wenn in den Fahrzeugpapieren die Breite einschl. der Spiegel angegeben bzw. verbindlich vorgeschrieben wird?

Garnichts, und sowas wäre ggf. die praktikablere Lösung, die von mir auch bei sinnvoller (!) Umsetzung begrüsst würde. Ich bin da ganz und garnicht gegen "Innovationen".

Nur solange die aktuelle Regelung gültig ist (und das ist sie ja bis auf Weiteres), finde ich, ist es nicht zuviel verlangt, sich daran zu halten und sich die nötigen Daten zu beschaffen.
Das gehört nunmal zu den Dingen, für die man Verantwortung trägt, wenn man fährt.
Und das ist auch das Stichowrt.
Es wird zunehmend (auch in diesem Forum) nach Wegen gesucht, wie man sich möglichst über irgendwelche Regeln hinwegsetzen kann. Wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann, wenn man mal Mist gebaut hat, oder wie man ganz allgemein seine (vermeintlichen) Rechte in Anspruch nehmen kann, ohne jedoch auch mal ein Minimum an Pflichten zu übernehmen.
Individualismus, Egoismus, Egozentrismus statt Eigenverantwortung.
Das ist es, was mich stört, und meine Reaktionen darauf können vielleicht fehlinterpretiert werden als "Verteidigung von unsinnigem Vorschriften".

Was wäre denn bei deinen Vorschlag übrigens mit den Leuten, die sich M-Spiegel anbauen?
Oder denjenigen die sich vorübergehend breitere Zusatz-Spiegel anbauen, weil sie mit Wohnwagen fahren? Muss man da immer die Papiere ändern?

Du siehts, auch hier würden Fälle bestehen, in denen Mißverständniss vorprogrammiert sind. Eine juristische Regelung ist wie die andere: Sie hat Lücken.

Um dir aber weiterzuhelfen bei deinem Dilemma:
Du schaust auf die letzten Seiten deiner Bedienungsanleitung, dort ist die Breite deines Fahrzeugs mit Spiegeln vermerkt. (siehe auch Anhang)
Ganz ohne Internet.
Du kannst also, um auf Nr. Sicher zu gehen, dich ab jetzt einfach von Fahrspuren unter 2m Breite fernhalten, ersparst damit den Gerichten Arbeit, dir selbst Stress und musst dir im Falle eines Falles keine Bösgläubigkeit vorwerfen lassen.
Oder bist du womöglich rein auf Konfrontation aus?


Gruß,
Kai

PS:
Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Deine Argumentation hinkt auch dahingehend, dass Du hier mit Daten um Dich wirfst, die bestenfalls Berufskraftfahrer wissen müssen. Ein PKW wird wohl kaum die zulässige Höhe einer Brücke erreichen können...
Naja, das gilt ja nicht für das Gewicht z.B..
Und Zweiteres kommt auf die Brücke an... und den PKW.

PPS:
Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Vielleicht über gar keinen?!
Wie jetzt? Das versteh ich jetzt nicht? Wie meinst du das denn? Geht ja garnicht.
Angehängte Grafiken
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Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 00:27 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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