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Alt 29.03.2009, 19:58   #1
boxerheinz
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Und wer wird Verklagt wenn ein Auto serienmäsig keinen Airbag hat?Wer so denkt sollte in kein fremdes Auto mehr einsteigen,oder herrscht nur noch die pure gier einen den A...H aufzureißen,für das das man mitgenommen wurde.DANKE auf die hinweise der denkweise.Verkauf als Bastlerauto ohne Garantie wer über 18 ist sollte sich doch darüber im klaren sein oder?

Geändert von boxerheinz (29.03.2009 um 20:03 Uhr).
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Alt 30.03.2009, 01:55   #2
Beaemweh
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Zitat:
Zitat von boxerheinz Beitrag anzeigen
Und wer wird Verklagt wenn ein Auto serienmäsig keinen Airbag hat?
Ein Lenkrad ohne Airbag verformt sich und gibt nach wenn man da mit seiner Birne einschlägt, ein Airbaglenkrad wo der Airbag nicht auslöst nicht.

Ich versteh die ganze Aufregung aber auch nicht, wenn die Airbaglampe aus geht sollte doch alles in Ordnung sein und der Airbag im Falle des Falles auslösen. Wenn die Lampe nicht leuchtet, ist halt irgendwo nen Fehler der gefunden werden muss. Wird dieser gefunden und (ordnungsgemäß) behoben, braucht man sich auch keine sorgen machen
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Alt 30.03.2009, 15:17   #3
Bastl
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Naja, ich bleibe dabei: Hier werden zwei Punkte angeprochen (gebrauchtes Teil an sich und der Einbau durch Laien), die irgendwie nicht bzw. nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.

Der Einbau muss deshalb offiziell von Leuten mit dem dollen Airbagschein durchgeführt werden, weil es das Sprengstoffgesetz eben gibt.

Allerdings hat das nur was mit dem Einbau zu tun - ist er eingebaut und geht das Lämpchen aus, dann ist das Ding auch weiter funktionstüchtig.

Im Fall der Fälle hat der Einbauer die A-Karte - aber nicht derjenige, der einen Unfall mit Airbagauslöse hat...der Sack kommt nämlich dann raus.

Dann hat man noch das Thema mit einem gebrauchten Teil...kann ich ebenso wenig nachvollziehen, denn wenn das Airbagsystem keinen Fehler meldet, dann funktioniert das Teil auch elektrisch gesehen erstmal.

Das die Sprengstoffkapsel nicht zündet kann auch bei einem original eingebauten Airbag passieren - davor kann sich niemand schützen!

Aber deshalb kann man generell einfach nicht sagen, dass gebrauchte teile Murks sind...ist schließlich an sich kein Verschleissteil!

Nochmal: Mach lieber einen Aufruf an die Gurtmuffel - sowas wäre wichtiger als über sowas sich den Kopf zu zerbrechen!
__________________
Viele Grüße

Sebastian
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Alt 30.03.2009, 17:12   #4
Chevyman
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Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Aber deshalb kann man generell einfach nicht sagen, dass gebrauchte teile Murks sind...!
Hi
Das hat ja auch keine - zumindest ich nicht - behauptet. Ich meine ja auch das die Dinger sicher weiterfunktionieren wenn alles passt. Es ging mir nur darum mal drauf hinzuweisen das in D der Handel mit gebrauchten Bags schlicht und einfach verboten ist. Und wer denkt da schon dran wenn er ein schönes Sportlenkrad ergattert hat und sich darüber freut....
Ich habe aber persönlich schon Fälle gesehen....da war in dem Lenkrad keine Tüte mehr drin.....ohne das der Käufer darauf aufmerksam gemacht wurde.

Aber egal - bitte deshalb nicht zanken, das war nicht mein Anliegen!
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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Alt 30.03.2009, 17:48   #5
Bastl
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Ok, da bin ich auch bei Dir

Klar, man kann es auch kriminell machen, und nen Widerstand reinbauen (wobei das schon alles übelst professionell ablaufen muss . man sieht es einem Bag ja i.d.R. an, wenn der offen war).

Mit dem Handel bin ich mir grad nicht so sicher - Ebay hat früher bei Lenkrädern mit Airbags immer die Angebote gelöscht.

Dann hat sich etwas in den AGBs geändert und es durften wieder Airbags verkauft werden, wenn das drumherum, wo sie eingebaut sind, mitverkauft wird - ganz im Detail weiß ich es leider nicht.

Auf jeden Fall gab es da eine Änderung, weshalb Du sowas wieder bei Ebay kaufen kannst.
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Alt 30.03.2009, 18:34   #6
boxerheinz
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Dann sollte man aber auch keine Gebrauchten von privat kaufen,denn keine Garantie ist eben keine Garantie.Wenn man manchmal hier im Forum liest was kostet das,dann weis man auch was für Autos hier verhökert werden.Nur eben sch....e von denjenigen der sowiso nichts bezahlen möchte aber alles neu original und mit BMW Rechnung.Am besten nur noch beim Händler kaufen,da kann man so argumentieren.DANKE
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Alt 31.03.2009, 10:22   #7
Beaemweh
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Ort: zu Hause :)
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen

Dann hat sich etwas in den AGBs geändert und es durften wieder Airbags verkauft werden, wenn das drumherum, wo sie eingebaut sind, mitverkauft wird - ganz im Detail weiß ich es leider nicht.
Der Text erscheint wenn man nen Airbag einstellen will --->


Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten:
•Die Abgabe und der Transport sind nur in einer bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) zulässig.
•Der Käufer muss deutlich auf folgende Punkte hingewiesen werden:
oDie Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.
oDie Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.
oIm Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) aufbewahrt und transportiert werden.
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Geändert von Beaemweh (31.03.2009 um 17:06 Uhr).
Beaemweh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2009, 10:35   #8
Bastl
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Jo, das meinte ich - wobei es meist dann an der Verpackung hapert: das ist so ein Stahlkäfig, der nicht auseinanderfliegen kann.
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Alt 03.04.2009, 11:35   #9
RS744
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Zitat:
Zitat von Beaemweh Beitrag anzeigen
Der Text erscheint wenn man nen Airbag einstellen will --->
Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten: ...
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.
Der Text von ibäh gibt die Rechtslage zutreffend wieder. Wenn hingegen

Zitat:
Zitat von chevyman
In D ist der Handel mit gebrauchten - also nicht ausgelösten, sondern noch ungezündeten - Airbags verboten. Das gilt natürlich auch für die in gebrauchten Lenkrädern enthaltenen Tüten ...
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen. Und bitte nicht als Quelle nennen: wird überall so rumerzählt. Das weiß ich auch.

Genauso falsch ist die Behauptung, der sein Airbaglenkrad selber aus- und einbauende Privatschrauber würde sich strafbar machen. Bullshit! Das ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit (wenn er dabei Airbag und Lenkrad trennen muß). Und bei Verfolgung von OWi's gilt immer noch der Opportunitätsgrundsatz. Die stärkere Strafbarkeitsdrohung betrifft hier nur den gewerbsmäßigen Umgang ohne Erlaubnis. Da sollten sich also mal eher unsere angeblichen "Hobby"-Schlachter rechtskundig machen, ob sie nicht doch lieber den Airbagschein "machen" wollen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 00:21   #10
RS744
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Mit dem Handel bin ich mir grad nicht so sicher - Ebay hat früher bei Lenkrädern mit Airbags immer die Angebote gelöscht.

Dann hat sich etwas in den AGBs geändert und es durften wieder Airbags verkauft werden, wenn das drumherum, wo sie eingebaut sind, mitverkauft wird - ganz im Detail weiß ich es leider nicht.

Auf jeden Fall gab es da eine Änderung, weshalb Du sowas wieder bei Ebay kaufen kannst.
Ich hatte das schon mal hier fein auseinandergezogen -> Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/1067293-post8.html

Also: ein Lenkrad mit Airbag, bei dem man diese beiden Teile nicht trennen muß bei Ein- und Ausbau, darf jeder wechseln. Es geht nur um den (zugänglichen) Sprengstoff in der Treibkapsel, deshalb die Anwendbarkeit des SprengG.

Problem nur: bei vielen Lenkrädern wie z.B. auch beim E38 muß man es trennen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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