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			22.08.2010, 22:56
			
			
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			#1
			
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			 Gast 
			
	
			
			
			
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				Rückleuchten lasieren
			 
			 
			
		
		
		Hallo Leute, 
ich habe der Internet schon durchforstet aber nichts genauer rausgefunden. 
Ich wollte meine Rückleuchten evtl lasieren lassen. 
Meine Frage: Ist das legal? (Z.b. VW Passat R36 hat ja auch dunklere Rückleuchten als der normale Passat). 
Und wenn ja wie teuer würde das ungefähr werden ?
 
Danke schonmal    
		
		
		
		
		
		
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			22.08.2010, 23:41
			
			
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			#2
			
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	| 
			
			 V12-infiziert 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
				      
			 
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		Nein, ist nicht legal! 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Viele Grüße 
 
Sebastian
			 
		
		
		
		
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			23.08.2010, 06:18
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 11.07.2008 
				
Ort: Duisburg, Wesel 
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
				
				
				
				
				      
			 
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		Kostet gut 10€ 
Bringt ein fahren ohne betriebserlaubnis, glaub min 3 punkte und etwas taschengeld.
 
Wenn du dich dabei nicht geschickt anstellst siehts scheice aus, ich hatte bei einem früheren fahrzeug 3 ruckleuchten und 4 blinker gebraucht bis es gut aussah  
# 
...aus fehlern lernt man...
 
Wenns dir wert ist   
		
		
		
		
		
		
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			23.08.2010, 11:33
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Lexmaul
					 
				 
				Nein, ist nicht legal! 
			
		 | 
	 
	 
 Aber wenn es nicht legal ist, wieso macht es dann VW beim Passat R36 ab Werk   
Kann es sein, dass rauchgrau oder so noch erlaubt ist aber komplett schwarz verboten? Oder nur bis zu einer bestimmten Dunkelheit der Lasierung ?  
		
		
		
		
		
		
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			23.08.2010, 11:40
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Built to go not to show! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.09.2007 
				
Ort: Pleidelsheim 
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
				
				
				
				
				      
			 
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		Es ist doch ein Unterschied ob ein Teil einen Prüfprozess durchläuft, die Prüfung besteht, und dann in Serie vom Werk eingebaut wird, oder ob ein solches Serienteil von dir nachträglich verändert wird.  
Du kannst doch keinerlei Aussage über die Lichtdurchlässigkeit deiner selbst angemalten Gläsern treffen.  
Nur weil Lamborghini ab Werk 335er Reifen drauf hat, heißt das doch noch lange nicht daß ich mir die auch auf meinen 7er schrauben darf...   
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared 
Bright lights, big city, nobody seems to care 
Open your eyes who's there, who's there 
Open your eyes, nightmare 
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine... 
 
			 
		
		
		
		
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			23.08.2010, 15:38
			
			
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			#6
			
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			 Gast 
			
	
			
			
			
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		Ok, 
die Dekra hat mir gerade geantwortet: Nachträglich ändern verboten. Ab Werk wie VW Passat R36 ist vom Hersteller so produziert worden, dass die Rückleuchten nicht in der Streuung beeinträchtige worden sind. 
Die im Handel erhältlichen und so produzierten Rückleuchten sind also auch legal. 
Also wie ihr gesagt habt danke!!    
		
		
		
		
		
		
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			23.08.2010, 15:49
			
			
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			#7
			
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	| 
			
			 Built to go not to show! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.09.2007 
				
Ort: Pleidelsheim 
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  santa_tobi
					 
				 
				Die im Handel erhältlichen und so produzierten Rückleuchten sind also auch legal. 
			
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 Wobei das auch mit Vorsicht zu geniessen ist, es gibt auch genügend Zubehörlampen ohne, bzw. mit gefälschtem Prüfzeichen...  
		
		
		
		
		
		
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