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Alt 02.02.2011, 20:07   #1
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

... ich muss zugeben, darüber habe ich mir erst im Hummer Gedanken gemacht und dort natürlich bei Baustellen nur die rechte Spur in Benutzung...

Teilweise ist mnan aber wirklich erstaunt, wie eng so eine linke Spur werden kann, wenn dann mitunter in der Mitte auch der eine oder andere mal eine Berührung mit der Absperrung hatte.

Gruß
Frank

Geändert von chatfuchs (02.02.2011 um 20:25 Uhr).
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:19   #2
esau
kilometer fressendes
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard

Zitat:
Zitat von NeXus Beitrag anzeigen
Aber müssten doch ziemlich viele Autos über 2m breite haben, jedenfalls mit spiegel.
zB der neue Passat 1820mm und die Spigel sind doch bestimmt 10cm pro seite
5-er, E-Klasse, A6 und viele andere. Es bleiben eigentlich nur noch Kleinwagen

Zitat:
Zitat von chatfuchs Beitrag anzeigen
...

Teilweise ist mnan aber wirklich erstaunt, wie eng so eine linke Spur werden kann, wenn dann mitunter in der Mitter auch der eine oder andere mal eine Berührung mit der Absperrung hatte.

Gruß
Frank
Das ist richtig, teilweise kann man gar nicht einen LKW überholen, an anderen Stellen geht es aber.

In meinen Papieren steht eine Breite 1902 mm, da kann man sich ja erst mal dumm stellen...

Ich denke wirklich, wie Benni schreibt, solange man sich vernünftig verhält dürfte die Polizei wenig machen, wer an solchen Stellen natürlich noch zusätzlich wesentlich zu schnell unterwegs ist, den erwischt es sicher ordentlich.

Sollten sich alle daran halten, dürften mehr als 30 % der PKW nur die rechte Spur benutzen, was sicher dem Verkehrsfluss nicht wirklich zuträglich wäre. Also nach der alten, allgemeingültigen Regel: Man darf es treiben, aber nicht übertreiben.
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:24   #3
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NeXus
 
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
Standard

Ich musste auch schon häufiger abbremsen, da insbesondere Kleinwagenfahrer nicht auf ihrer Spur bleiben können
Obwohl keine 2 M angegeben waren
__________________
mfG
Toan
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:34   #4
windycorners
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: E32 750i Bj 91
Standard

Leute seit ihr wirklich sicher, das die breite ohne Spiegel gerechnet wir?
Soweit ich weiss wird der äusserste Punkt gemessen.
Denn als ich damals die M- Sprotspiegel auf einem E30 drauf hatte, gab es richtig Probleme. Denn der TüV Mann meinte die Speigel sin 1cm wieter draussen als die originalen.
Nix da so kein TüV. Wieder abbauen.
Also ich will euch nicht anzweifeln, vieleicht hat mich der TüV er auch vera....
Demnach weiss ich nun nicht genau ob unsere Autos nun zu breit sind.
windycorners ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:37   #5
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NeXus
 
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
Standard

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1.

allgemein ... 2,55 m,
2.

bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
3.

bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
4.

bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
5.

bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

*

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
*

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
*

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
*

lichttechnische Einrichtungen,
*

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
*

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
*

Reifenschadenanzeiger,
*

Reifendruckanzeiger,
*

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
*

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 13:00   #6
thodde
Weiß-Breit-Flach!
 
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Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"
__________________
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Interner Link) Mein Großer
Interner Link) Die Hochzeitskutsche
Interner Link) Gut und Böse

Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:50 Uhr).
thodde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 14:44   #7
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
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Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Das ist aber kein Grund, so herablassend über diese zu sprechen / schreiben.
Doch, eigentlich schon.....

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 16:37   #8
thodde
Weiß-Breit-Flach!
 
Benutzerbild von thodde
 
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Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"


@Nexus, du hast ja recht, unabhängig von der Fahrzeugklasse hat man rechts zu fahren, wenn dort frei ist. Auch, wenn am Horizont mal ein Laster auftaucht. Und wie du selbst mit der S-Klasse demonstrierst, ist das nicht nur ein Phänomen der Kleinwagenklasse. Genauso hat ein Kleinwagen auf deutschen BAB das Recht, auf der linken Spur einen Langsameren zu überholen.

Das Thema Mittelspurschleicher gehört sowieso stärker kontrolliert, denn wenn ich rechts vorbei fahren kann, dann hat er nicht auf der Spur zu fahren, auf der er gerade fährt...

Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:51 Uhr).
thodde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 16:42   #9
Comowaran
Eu-Flüchtling
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: Tittmoning
Fahrzeug: E38 740il '98;E65 745d Maritim '06;
Top!

Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Das Thema Mittelspurschleicher gehört sowieso stärker kontrolliert, denn wenn ich rechts vorbei fahren kann, dann hat er nicht auf der Spur zu fahren, auf der er gerade fährt...
__________________
Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
Comowaran ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 21:25   #10
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Also ist es in Ordnung, herablassend über alle zu sprechen, die weniger zur Verfügung haben?

Klar, über wen soll man denn sonst herablassend sprechen?
Über die, die mehr haben? Näää, das wär ja purer Neid....

Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Aber das Thema haben wir beide ja schon im vergangenen Jahr durchgekaut...

Nicht, dass ich wüsste... verwechselst du mich da nicht mit jemand anders?

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt.
Deiner Argumentation in der Sache kann ich nicht folgen.
Ein Kraftfahrer hat über die tatsächlichen Abmessungen und Maße des von ihm bewegten Fahrzeugs im Bilde zu sein, das gehört zu seinen allgemeinen Pflichten.
Du musst ja schließlich auch wissen, wie das tatsächliche Gewicht ist, denn Überladung ist genauso strafbewehrt- für den Fahrer.
Du musst auch deine tatsächliche Höhe kennen (Durchfahrt unter Brücken), oder wie weit deine Ladung übersteht.
Wie du das machst... mit Schätzen, dem Meterstab oder der Waage oder mit einer Gravitationsmessung ist dabei völlig unerheblich.
Das sind nunmal die Pflichten, die man bei der Teilnahme am Strassenverkehr hat, und durchaus zumutbar. Und dahin zielt ja deine Begründung: diese Dinge zu wissen sei unzumtubar.
Aber mal im Ernst:
Wie breit ein Fahrzeug mit Spiegel ist, lässt sich im Kommunikationszeitalter durch kurzes Surfen oder einen Telefonanruf binnen Minuten klären.

Dein Streben nach Rechtsfortbildung in allen Ehren, aber ich seh da keine großen Erfolgsaussichten sollte es soweit kommen.
Irgendwo muss in allen zahlenmässig definierten Normen die Grenze liegen, seien es Breite, Masse oder Tempolimit und eine Überschreitung ist eben eine Überschreitung... sonst hätte man die Zahl gleich höher ansiedeln können.... und wo soll DAS dann enden.

Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (05.02.2011 um 21:31 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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