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03.02.2011, 08:57
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#1
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
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>>>154:98<<<
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 09:03 Uhr).
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03.02.2011, 14:18
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Carlton
Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
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Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. Die übernehmen doch solche Urteile sowieso nur von einem anderen, meist höherrangigen Gericht. Ein AG wird wohl kaum ein anderes Urteil fällen als das hier erwähnte OLG, die berufen sich immer wieder auf das eine Falschurteil!
Ich zitiere mich da mal selbst:
Zitat:
Zitat von Claus
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
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Ich würde jedenfalls ein derartig schludrig formuliertes und praxisfremdes Urteil nicht akzeptieren und ja, ich würde bis zur obersten Instanz gehen! Es kann von einem Autofahrer nicht verlangt werden, dass er Abmessungen kennt, die nicht einmal in den zum Fahrzeug gehörenden Papieren stehen, da steht nämlich nur die Breite ohne Spiegel!
Im Übrigen fahre ich lange genug Auto und ich habe noch nie gehört, dass ein normaler PKW (damit meine ich keinen SUV à la Cayenne) in einer Baustelle rausgezogen wurde, die Polizisten nachgemessen hätten und selbiger Fahrer dann verdonnert wurde.
So ganz nebenbei: Diese Spurbreiten mit 2 m stammen sowieso aus einer Zeit, in der das Volk vornehmlich Volkswagen fuhr, und zwar einen Käfer mit einem Außenspiegel! Es spräche also überhaupt nichts dagegen (außer dass man neue Schilder anfertigen müsste), zur Vermeidung von Missverständnissen und Unstimmigkeiten solche Fahrspuren künftig mit 2,20 m anzugeben bzw. solche so zu bemessen.
Aber scheinbar ist das zu viel verlangt, die Justiz und die ausführenden Organe machen genau an dem Punkt weiter, wo sie sich schon 1960 befanden = weltfremd, praxisfremd und die Augen vor dem technischen Fortschritt und der Realität verschließend. Ohne Grundsatzurteil (BGH) gibt das nichts. Es müsste sich dazu nur ein einziges Mal ein bissiger Anwalt finden.
PS: Bringe doch mal in Erfahrung, wie viele OLG-Urteile vom BGH inzwischen kassiert wurden und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurden.
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03.02.2011, 15:53
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 29.08.2010
Ort: Ferchland
Fahrzeug: Bmw E38 730 IL Baujahr 05/95 - Bmw E30 320i VFL Cabrio 04/89 - Mini Cooper One 07/2004
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Zitat:
Zitat von Claus
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
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Ich glaube der BGH hat wichtigere Urteile zu fällen! Bei jeder Künftigen Gerichtsverhandlung wird erstmal ein Referenzurteil gesucht! Was danach entschieden wird steht doch in den Sternen!
Wenn es zu eng ist einfach hinter dem LKW herfahren und man hat keinen Stress + eine beschissene Aussicht
Best Regards
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03.02.2011, 17:32
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#4
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Katata_Fisch
Ich glaube der BGH hat wichtigere Urteile zu fällen!
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Natürlich, Kopftuch in der Schule: Ja oder Nein? usw.
Mir geht es um eine eindeutige und klare Regelung, und die ist in Bezug auf das Verkehrszeichen 264 eben nicht vorhanden! Siehe auch die Widersprüche in der Interpretation von wegen StVZO und StVO. Das Ganze immer aus der Sicht des technischen Laien = normalen Bürgers!
Ansonsten sollten auch "Referenzurteile" in unserem Staat unangreifbar sein, aber das sind sie nicht immer - q.e.d.
PS: Ich glaube, dass der BGH schon mit viel nichtigeren Dingen belästigt wurde. Letztendlich wird aber auch er nur von unseren Steuergeldern bezahlt! Ich mag einfach keine Wischi-Waschi-Regelungen bzw. schwammigen Formulierungen. Wenn der Gesetzgeber verlangt, dass ich meine Fahrzeugbreite auch einschl. der Spiegel wissen muss (!), dann soll er entsprechende Angaben in den Fahrzeugpapieren verbindlich vorschreiben. Ich laufe jedenfalls nicht mit dem Zentimetermaß um mein Auto, um die tatsächliche Breite einschl. der Spiegel auszumessen - da sind im Übrigen Messfehler vorprogrammiert.
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05.02.2011, 14:50
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#5
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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Zitat:
Zitat von TomS
Es wird immer ohne Spiegel gerechnet. Die Breite steht ja auch in der Zulassung und DER Wert ist entscheidend.
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das dachte ich auch, ist nicht so, du als Fahrer mußt deine gesamtbreite wissen, ist die über 2meter, dann heisst es rechts bleiben,.
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05.02.2011, 19:58
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von wolfgang
das dachte ich auch, ist nicht so, du als Fahrer mußt deine gesamtbreite wissen, ist die über 2meter, dann heisst es rechts bleiben,.
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Und genau das stelle ich in Abrede und würde einen Musterprozess bis zur obersten Instanz führen!
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt. Und hängt Euch nicht immer an diesem weltfremden OLG Brandenburg-Urteil auf, das sind weder Halbgötter noch Verkehrsexperten.
PS: Und den Kleinkrieg Kleinwagenfahrer gegen den Rest der Welt bitte woanders austragen! Mir fallen Kleinwagen meist in Baustellen auf, wo sie mit weit überhöhter Geschwindigkeit (40 km/h über dem Limit und mehr) links an einem vorbeirauschen.
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05.02.2011, 20:52
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#7
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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Zitat:
Zitat von Claus
Und genau das stelle ich in Abrede und würde einen Musterprozess bis zur obersten Instanz führen!
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt. Und hängt Euch nicht immer an diesem weltfremden OLG Brandenburg-Urteil auf, das sind weder Halbgötter noch Verkehrsexperten.
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ich finde das auch quatsch, ich denke ich frage mal nen Polizisten, wie der das sieht,..
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05.02.2011, 21:22
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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Evtl werden die es auch nicht zu 100% wissen
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mfG
Toan
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06.02.2011, 16:34
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#9
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Zitat:
Zitat von thodde
Also ist es in Ordnung, herablassend über alle zu sprechen, die weniger zur Verfügung haben?
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Klar, über wen soll man denn sonst herablassend sprechen?
Über die, die mehr haben? Näää, das wär ja purer Neid....
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Na dann mal armes Deutschland...
Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"
Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:52 Uhr).
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