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03.02.2011, 08:57
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#1
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
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>>>154:98<<<
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 09:03 Uhr).
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03.02.2011, 14:18
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Carlton
Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
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Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. Die übernehmen doch solche Urteile sowieso nur von einem anderen, meist höherrangigen Gericht. Ein AG wird wohl kaum ein anderes Urteil fällen als das hier erwähnte OLG, die berufen sich immer wieder auf das eine Falschurteil!
Ich zitiere mich da mal selbst:
Zitat:
Zitat von Claus
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
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Ich würde jedenfalls ein derartig schludrig formuliertes und praxisfremdes Urteil nicht akzeptieren und ja, ich würde bis zur obersten Instanz gehen! Es kann von einem Autofahrer nicht verlangt werden, dass er Abmessungen kennt, die nicht einmal in den zum Fahrzeug gehörenden Papieren stehen, da steht nämlich nur die Breite ohne Spiegel!
Im Übrigen fahre ich lange genug Auto und ich habe noch nie gehört, dass ein normaler PKW (damit meine ich keinen SUV à la Cayenne) in einer Baustelle rausgezogen wurde, die Polizisten nachgemessen hätten und selbiger Fahrer dann verdonnert wurde.
So ganz nebenbei: Diese Spurbreiten mit 2 m stammen sowieso aus einer Zeit, in der das Volk vornehmlich Volkswagen fuhr, und zwar einen Käfer mit einem Außenspiegel! Es spräche also überhaupt nichts dagegen (außer dass man neue Schilder anfertigen müsste), zur Vermeidung von Missverständnissen und Unstimmigkeiten solche Fahrspuren künftig mit 2,20 m anzugeben bzw. solche so zu bemessen.
Aber scheinbar ist das zu viel verlangt, die Justiz und die ausführenden Organe machen genau an dem Punkt weiter, wo sie sich schon 1960 befanden = weltfremd, praxisfremd und die Augen vor dem technischen Fortschritt und der Realität verschließend. Ohne Grundsatzurteil (BGH) gibt das nichts. Es müsste sich dazu nur ein einziges Mal ein bissiger Anwalt finden.
PS: Bringe doch mal in Erfahrung, wie viele OLG-Urteile vom BGH inzwischen kassiert wurden und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurden.
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03.02.2011, 14:52
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#3
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Dr. 7
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
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Ich fahre schon alleine wegen der Gefahr, ein LKW könnte evtl. die Spur nicht halten und leicht nach links ausscheren in BAB-Baustellen mit schmaler linker Spur grundsätzlich rechts... Die LKW fahren dort zwischen 80 und 90 km/h und das passt doch dann ganz gut...
Zeitverlust ist besser als Schäden am Wagen und den Ärger den man sich dadurch einfängt...
Gruß,
Steve
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03.02.2011, 15:46
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#4
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von SteveR
Ich fahre schon alleine wegen der Gefahr, ein LKW könnte evtl. die Spur nicht halten und leicht nach links ausscheren in BAB-Baustellen mit schmaler linker Spur grundsätzlich rechts...
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Joo... Dito..
Gruß
Knuffel
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03.02.2011, 21:03
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#5
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Claus
Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. ...
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Ja und? Und wer beurteilt das, ausser dir, dass das ein Falschurteil ist??
Ich habe kaum einen gefunden, der so penetrant wie du darauf rumreitest, dass das alles Falschurteile sein sollen.
Mein Posting war nur eine reine Aussage, was ich nachgelesen habe,... ohne Wertung, nichts weiter!
btw: es waren ca 14 die ich finden konnte....
der Rest ist mir ziemlich egal....alle Urteile sagen das Gleiche aus, somit weiss ich persönlich, dass die tatsächliche Breite ausschlaggebend sein kann, wenn ich beim Überholen auf der verschmälerten Spur einen Unfall herbeiführe und das Ganze dann irgendwann mal vor Gericht landet...Punkt.
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 21:20 Uhr).
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03.02.2011, 21:53
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Carlton
Ja und? Und wer beurteilt das, ausser dir, dass das ein Falschurteil ist??
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Unter Umständen der BGH, denn ich würde bis dahin gehen, wenn ich in diese Situation käme - und dies auch möglich ist.
Zitat:
Zitat von Carlton
Ich habe kaum einen gefunden, der so penetrant wie du darauf rumreitest, dass das alles Falschurteile sein sollen.
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Klar, man kann natürlich auch total obrigkeitshörig sein und alle Kröten der Jurisprudenz schlucken und diese als einzig und wahrhaftig in mittelalterlicher Untertanenmanier als gottgegeben hinnehmen.
Ohne Leute wie mich (ja richtig: penetrant!) gäbe es heute auch keine Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die unserer Jurisprudenz mehr als einmal - salopp formuliert - auf die Pfoten gekloppt haben, denn in diesem Land wurde (und wird) ständig gegen die Menschenrechte verstoßen.
Kurz: Was ein brandenburgisches OLG entscheidet, interessiert mich nicht. Sollte ich in so eine Situation kommen, werden die Karten neu gemischt - auch Punkt!
Anm.: Bitte mein Posting auch völlig wertfrei lesen - ohne Ansehen jeglicher Person, denn ich habe hier niemanden persönlich angesprochen.
PS: Ich habe übrigens schon einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen! Ich hätte allerdings auch den Schw..z einziehen und mich mit dem Fehlurteil des Landgerichts Köln abfinden können - habe ich aber nicht! 
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03.02.2011, 22:11
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#7
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Claus
Unter Umständen der BGH, denn ich würde bis dahin gehen, wenn ich in diese Situation käme - und dies auch möglich ist.
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Unter Umständen ja...hat er aber bislang noch nicht...
Zitat:
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Klar, man kann natürlich auch total obrigkeitshörig sein und alle Kröten der Jurisprudenz schlucken und diese als einzig und wahrhaftig in mittelalterlicher Untertanenmanier als gottgegeben hinnehmen.
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Richtig, auch diese Leute stoßen letztendlich in der Gesellschaft nicht besonders auf Zuspruch und Anerkennung....
Zitat:
PS: Ich habe übrigens schon einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen! Ich hätte allerdings auch den Schw..z einziehen und mich mit dem Fehlurteil des Landgerichts Köln abfinden können - habe ich aber nicht!
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Das freut mich sehr für dich, wirklich...
Nebenbei: für mich ist dieses Thema zu Ende, ich hatte Hilfestellung in Form von Urteilen bzw Links gegeben, mehr nicht...über "falsch oder nicht falsch" hab ich keine Lust zu diskutieren 
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03.02.2011, 22:30
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#8
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Carlton
Das freut mich sehr für dich, wirklich...
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Danke.
Ich habe eigentlich kein großes Interesse an ausufernden juristischen Auseinandersetzungen, aber manchmal lassen einem die Umstände keine andere Wahl. Ich habe lediglich ein stark ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und sehe regelmäßig Rot, wenn die Herren in der Robe meinen, ihre selbst geschaffene Parallelwelt anderen aufzwingen zu müssen. In diesem Land ist doch nun so viel geregelt bzw. wir sind im Prinzip schon überreguliert, sodass es eigentlich eine Farce ist, dass so ein banales Thema unklar ist und ständig vor irgendwelchen Gerichten landet!
Man könnte das "ganz einfach" (aus unserer Sicht, für die Juristen wäre es ein "Quantensprung") beseitigen, indem man vorschreibt, die tatsächliche Breite einschließlich der Spiegel in den Papieren zu vermerken, sodass der Fahrzeugführer gleich weiß, was Sache ist. Ein anderes Thema ist, dass das Zeichen 264 mit der Angabe "2 m" darauf mittlerweile veraltet ist. Ich weiß jetzt nicht, wie alt dieses Zeichen ist, gehe aber davon aus, dass es noch aus Käfer-Zeiten stammt, wo die meisten Autos auch nur einen einzigen, nämlich den fahrerseitigen Außenspiegel hatten! Im Prinzip kann eigentlich nur der beifahrerseitige Spiegel stören, der fahrerseitige ist ja weit von anderen Verkehrsteilnehmern entfernt. Jetzt sind die Autos größer geworden, haben fast ausschließlich 2 Außenspiegel, aber das Zeichen 264 hat sich keinen Deut verändert - und de facto ist es auch nicht mehr zeitgemäß, weil ja dann alle Autos ab der Mittelklasse von der linken Spur ausgesperrt wären. Das ist doch Schwachsinn!
Anm.: Aus diesem Grund wäre es auch Zeit, die linke Fahrspur in Baustellen breiter als 2,00 m zu machen, z.B. 2,20 m. Mir kann niemand erzählen, dass das technische Probleme gäbe. Die Autos sind nun mal heute größer. Ich bin mir auch sicher, dass es dann weniger Unfälle in Baustellenbereichen gäbe.
Wie gesagt, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Eine Lappalie ist das übrigens auch nicht, denn es betrifft eine Situation des täglichen Lebens und Baustellen gibt es ja nun mehr als genug - auch das Zeichen 264. Das mal zum Thema, es gäbe für die Justiz wichtigere Dinge. Kopftücher sind das jedenfalls ganz bestimmt nicht!
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03.02.2011, 22:51
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#9
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Mitglied
Registriert seit: 29.08.2010
Ort: Ferchland
Fahrzeug: Bmw E38 730 IL Baujahr 05/95 - Bmw E30 320i VFL Cabrio 04/89 - Mini Cooper One 07/2004
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Zitat:
Zitat von Claus
Danke.
Ich habe eigentlich kein großes Interesse an ausufernden juristischen Auseinandersetzungen, aber manchmal lassen einem die Umstände keine andere Wahl. Ich habe lediglich ein stark ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und sehe regelmäßig Rot, wenn die Herren in der Robe meinen, ihre selbst geschaffene Parallelwelt anderen aufzwingen zu müssen. !
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Dürfte ich erfahren was du Beruflich machst ?!
Geändert von knuffel (04.02.2011 um 00:10 Uhr).
Grund: VOLL-Zitat gekürzt !
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04.02.2011, 07:31
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#10
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Claus
Anm.: Aus diesem Grund wäre es auch Zeit, die linke Fahrspur in Baustellen breiter als 2,00 m zu machen, z.B. 2,20 m. Mir kann niemand erzählen, dass das technische Probleme gäbe....
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Soweit mir bekannt ist, sind sie das...irgendwas um die 2,20 - 2,50m.....kann aber auch falsch liegen... 
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