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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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02.02.2011, 20:34
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#1
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Gesperrt
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: E32 750i Bj 91
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Leute seit ihr wirklich sicher, das die breite ohne Spiegel gerechnet wir?
Soweit ich weiss wird der äusserste Punkt gemessen.
Denn als ich damals die M- Sprotspiegel auf einem E30 drauf hatte, gab es richtig Probleme. Denn der TüV Mann meinte die Speigel sin 1cm wieter draussen als die originalen.
Nix da so kein TüV. Wieder abbauen.
Also ich will euch nicht anzweifeln, vieleicht hat mich der TüV er auch vera....
Demnach weiss ich nun nicht genau ob unsere Autos nun zu breit sind.
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02.02.2011, 20:37
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
1.
allgemein ... 2,55 m,
2.
bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
3.
bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
4.
bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
5.
bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
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Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
*
Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
*
vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
*
lichttechnische Einrichtungen,
*
Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
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Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
*
Reifenschadenanzeiger,
*
Reifendruckanzeiger,
*
ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
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die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
__________________
mfG
Toan
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