Zitat:
Zitat von thodde
Ist diese Klausel eig. rechtlich korrekt:
Achtung: Der hier angebotene Artikel wird zeitgleich beim zweitgrößten Online-Auktionshaus Deutschlands zum Sofortkauf und im 7-forum angeboten. Daher behalte ich mir vor, die Auktion bei ebay im Falle eines Zwischenverkaufs jederzeit zu beenden. In dem Fall, daß der Zwischenverkauf so kurzfristig erfolgt, daß die Beendigung des ebay-Angebots zeitlich nicht mehr möglich ist, kommt über ebay kein Kaufvertrag zustande. Es gilt nur der zuerst geschlossene Kaufvertrag!
|
Steht weder im Einklang mit den ebay-Nutzungsbedingungen noch mit geltender Rechtsprechung. Kommt über ebay ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande und er hat das Auto bereits anderweitig verkauft, hat er die A-Karte gezogen, wenn er an den Richtigen gerät!