BMW 7er (G11/G12 LCI) |
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BMW 7er (G11/G12) |
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im Kontext |
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09.09.2016, 21:34
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.09.2010
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 750d xDrive G11, 11.2016 und 1 F20 120i, 08.2018 und 1 Skoda Superb Combi
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Scheinwerferreinigungsanlage nur bei 750d wählbar?
Servus,
da meiner jetzt wegen den Vibrationen im Lenkrad länger in der Werkstatt steht, habe ich heute mein Ersatzfahrzeug, einen 730d xDrive aus dem BMW Pool aus München erhalten. Der vibriert übrigens auch leicht im Lenkrad bei um die 1000 Upm, auch im Stand.
Das Auto ist aus 02.2016, hat Vollausstattung inkl. Aktivlenkung und Executive Drive pro und..... eine Scheinwerfereinigungsanlage. Als ich meinen konfiguriert habe, gab es diese nicht und auch heute ist diese SA im Konfigurator für 730d und 740d nicht wählbar, beim 750d dagegen schon (270,- € Aufpreis).
Wie gesagt, der mir zur Verfügung gestellte 730d hat das auch, ist das einfach ein Fehler im Konfigurator? Hätte ich die Wahl gehabt, hätte ich diese SA nämlich schon gewählt.
Aktivlenkung und Executive Drive pro halte ich übrigens nach wie vor für verzichtbar, außer man möchte den 7er wie einen M5 bewegen. Der Geradeauslauf ohne Aktivlenkung ist imho deutlich besser. Der Durchzug hingegen überraschend deutlich schlechter als beim 740d.
Gruß
Sophisto
Geändert von Sophisto (09.09.2016 um 21:44 Uhr).
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11.09.2016, 21:10
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i
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Wird bei allen 7ern angeboten, kann der Verkäufer drauf hinweisen, muss er nicht.
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12.09.2016, 10:10
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Wieso ist die denn optional ?
Ist die bei LED- oder gar Laserscheinwerfern nicht mehr Pflicht wie bei Xenon ?
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12.09.2016, 10:25
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.05.2007
Ort:
Fahrzeug: Skateboard
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/\ ja, geht nur um irgendeinen Helligkeits-Grenzwert. LED- und Laserlicht brauchen (rechtlich) keine Scheinwerferreinigungsanlage.
Wie schon gesagt, bestellbar ist das Feature für alle Modelle, taucht nur nicht im Konfigurator auf (aber in der PDF Preisliste).
Mercedes hingegen bietet es bei der neuen E-Klasse gar nicht mehr an, AFAIK.
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12.09.2016, 10:40
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für:
seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) ausgestattet sind (laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10 und § 72) sowie
für:
Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (laut ECE-Regelung 48).
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss dabei wiederum der ECE-Regelung 45 entsprechen.
"§50(10) StVZO
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein."
"ECE R48
6.22.9.1
Beträgt der Gesamt-Solllichtstrom der an der Erzeugung des Abblendlichts der Klasse C (Hauptabblendlicht) beteiligten Lichtquellen mehr als 2 000 lm je Fahrzeugseite, so muss mindestens an den unter Ziffer 9.3 der Mitteilung nach Anhang 1 der Regelung Nr. 123 angegebenen Leuchteneinheiten eine Scheinwerferreinigungsanlage nach der Regelung Nr. 45 ( 24 ) installiert sein."
Ergo: G11 LED ist (offensichtlich) weder Gasentladungslampe noch hat es (anscheinend) einen Soll-Einzellichtstrom von über 2000lm. Dementsprechend keine Pflicht für eine SRA.
PS:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
aka
"Ein Blick ins Gesetz spart viel dummes Geschwätz."
#Hans Carl Nipperdey
Geändert von KaiMüller (12.09.2016 um 10:55 Uhr).
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13.09.2016, 17:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Ergo: G11 LED ist (offensichtlich) weder Gasentladungslampe noch hat es (anscheinend) einen Soll-Einzellichtstrom von über 2000lm. Dementsprechend keine Pflicht für eine SRA.
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Hallo,
das scheint so zu stimmen. Mein M6 hat zwar eine Scheinwerferreinigungsanlage beim adaptiven LED-Licht, der M135i meiner Tochter mit ebenfalls adaptiven LED-Scheinwerfern aber nicht. Ich bin deshalb extra in die Garage gegangen
Viele Grüße
Klaus
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13.09.2016, 20:48
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Ja, das ist richtig! Xenon hat eine sehr punktuelle Lichtquelle, wohingegen die LED-SW eine sehr flächige Lichtaustrittsfläche besitzen.
Wen es interessiert: Die SRA muss auch homologiert werden und hier eine Reinigungswirkung von mindestens 70% erreichen.
Das ermittelt man, in dem man das Fahrzeug 25m von einer Wand wegstellt und dann an der Wand ausgehend von der Hell/Dunkelgrenze 2 bestimmte Punkte ermittelt (50R und 50V-Punkt).
Dort wird dann die Lux-Zahl gemessen und der Scheinwerfer mittels Normschmutz (Ruß, Silikone usw) auf 20% der vorherigen Lux-Zahl verschmutzt.
Mit betätigen der SRA muss die Leuchtstärke danach wieder 70% des Ausgangswertes betragen.
Das ganze wird dann auch von den Behörden entsprechend homologiert.
Markus
Geändert von Markus525iT (13.09.2016 um 22:40 Uhr).
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13.09.2016, 22:10
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Au weia... der Hesse würde sagen... wos Fer howwe die sunsd nix zu duuh ?
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13.09.2016, 23:54
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Steht alles in der oben diesbezüglich genannten ECE R45....
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