BMW 7er, Modell E38 |
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09.07.2006, 15:53
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.06.2006
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: bald vllt. einen E46
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Dauerlicht im Blinker
Hallo 7er Fahrer....
ich hab ma wieder was auf dem Herzen...
Wie wir ja alle wissen ist es in Deutschland erlaubt, mit den amerikanischen Blinkern im e38 zu fahren. Die Amis aus Übersee haben jedoch auch das Recht, vielmehr sogar die Pflicht, ein dauerhaftes Positionslicht im Blinker aktiviert zu lassen(s. Anhang).
Jetzt zu meiner Frage:
Ist es auch in Deutschland erlaubt mit Dauerlicht in der Blinkeinheit zu fahren oder bekommt man dafür nicht das OK vom TÜV???
Danke schonmal für eure Antworten....
Gruß
Simon
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09.07.2006, 16:37
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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re:
So wie Du es abbildest haben es einige hier zumeist die Forfacelift mit Normalen Blinkern da es US Blinker nicht für Vorfacelift gibt!
Wenn Facelift und US-Blinker dann so wie Ich und die "Positionsecken" seperat beleuchtet!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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09.07.2006, 17:57
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.06.2006
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: bald vllt. einen E46
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danke schonmal für die Antwort.... wenn ich das also richtig verstanden habe dann hast du zwei unabhängige Leuchten im Blinker??? Kannst du denn dann die eine Leuchte auch dauerhaft anlassen oder hält dich dann die Polizei an???
Gruß
Simon
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09.07.2006, 18:51
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#4
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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re:
Sobald wir licht anmachen ist die Positionsleuchte an!
Es gibt kein ärger von der Polizei oder Tüv weil auf dem Blinker ein E-Prüfzeichen vorhanden ist!
Angehalten wurden wir noch nie und beim Tüv gab es auch keinerlei beanstandungen!
GrussDD
Geändert von DD (09.07.2006 um 20:39 Uhr).
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09.07.2006, 20:27
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von DerDicke
Sobald wir licht anmachen ist die Positionsleuchte an!
Es gibt kein ärger von der Polizei oder Tüv weil auf dem Blinker ein E-Prüfzeichen vorhanden ist!
GrussDD
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Naja... fadenscheinige Aussage DD
Schwarzlasierte bekommen auch Ärger und die haben das e-Prüfzeichen ja auch...
Wenn du an einen Grünen auskommst, der sich auskennt, zahlst du trotzdem !
__________________
Gruß,
Rudi
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09.07.2006, 20:34
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#6
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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Zitat:
Zitat von rednose
Naja... fadenscheinige Aussage DD
Schwarzlasierte bekommen auch Ärger und die haben das e-Prüfzeichen ja auch...
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Sorry aber da stimm Ích nicht uneingeschränkt zu!
Meine Blinker sind Originale BMW US Teile!
Ich habe jetzt leider den § nicht im Kopf welcher sagt Begrenzungslicht (man sagt nichtmehr Standlicht) muss vorn Weiss sein und seitlich vorn und hinten Orange!
Aber sicher wird John MC Clane etwas zu diesem Tread sagen wenn er diesen Tread sieht!
Dauerlicht vorn als Begrenzungslicht denke ich wird wie bei den Vorfacelift oder eben wie auf dem Bild auch bei den Facelift Modellen eigentlich nicht genehmigt sein da es in der Regel Orange(2Fadenblinkerbirne) leuchtet und dies auch nach vorn!
Da meiner aber ein Facelift ist und die Blinker/Positionslapen getrennt sind und die Positionslampe seitlich Leuchten sollte es ok sein!
Eine Lasierte Leuchte hat zwar ein E Prüfzeichen wurde aber von aussen modiviziert(Lackiert/Lasiert) und das ist nicht gestattet!
Gruss DD
Geändert von DD (09.07.2006 um 20:41 Uhr).
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09.07.2006, 20:41
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Georgetown
Fahrzeug: E38-730 '95 / Cadillac Escalade '04
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ich war beim tüv mit meinem vorfacelift und den 2 fadenbirnen und die sagte es ist nicht erlaubt aber is mir scheiss egal
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09.07.2006, 20:44
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#8
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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[quote=187pure]mit meinem vorfacelift und den 2 fadenbirnen QUOTE]
Eben weil es auch nach vorn dauer Gelb (oder eben bei Weissen Blinkern dann der Blinker Weiss leuchtet)!
Da hat der Tüv sogar recht!
Gruss DD
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09.07.2006, 20:54
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von DerDicke
Sorry aber da stimm Ích nicht uneingeschränkt zu!
Meine Blinker sind Originale BMW US Teile!
Ich habe jetzt leider den § nicht im Kopf welcher sagt Begrenzungslicht (man sagt nichtmehr Standlicht) muss vorn Weiss sein und seitlich vorn und hinten Orange!
Aber sicher wird John MC Clane etwas zu diesem Tread sagen wenn er diesen Tread sieht!
Dauerlicht vorn als Begrenzungslicht denke ich wird wie bei den Vorfacelift oder eben wie auf dem Bild auch bei den Facelift Modellen eigentlich nicht genehmigt sein da es in der Regel Orange(2Fadenblinkerbirne) leuchtet und dies auch nach vorn!
Da meiner aber ein Facelift ist und die Blinker/Positionslapen getrennt sind und die Positionslampe seitlich Leuchten sollte es ok sein!
Eine Lasierte Leuchte hat zwar ein E Prüfzeichen wurde aber von aussen modiviziert(Lackiert/Lasiert) und das ist nicht gestattet!
Gruss DD
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Okay, aber du hast doch deine auch modifiziert und dafür gibt es keine TÜV-Abnahme.
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09.07.2006, 21:00
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#10
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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re:
Der Blinker sind Seitlich so gedacht nur keiner nutzt die möglichkeit!
Sonst würden sie ja auch nach vorn abstrahlen!
Gruss DD
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