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BMW 7er, Modell E32
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Alt 15.11.2008, 20:16   #1
BMW-Driver730i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-Driver730i
 
Registriert seit: 16.12.2007
Ort: Oberhausen
Fahrzeug: E38-750i Bj.1995 mit LPG...Golf5 1,9 TDI BJ.2007...BMW K1300S BJ.2009...GSF 1200S Bandit Suzuki Bj.2000...
Standard hat jemand erfahrungen mit unfällen gutachtern versicherungen

also mir ist am donnerstag einer hinten rein gefahren...also was ich auf anhieb erkennen kann und war gestern beim gutachter...ist das die stosstange auf der fahrerseite um ca. 2 cm reingedrückt wurde also auch die stosstange deformiert ist das blech zwischen rückfahrscheinwerfern verformt ist der boden im kofferraum an der stelle wo er reingefahren ist ebenfalls verformt...die pralldämpfer der stosstange sind jetzt undicht...nun wollte ich wissen was es kostet und wollte wissen wie der gutachter den zeitwert ermittelt...er meinte im normalfall sucht er nach einen oder mehreren fzg die die selbe ausstattung und laufleistung hat wie meiner...und das darraus ein mittelwert genommen werden würde...so nun wollte ich mal von euch wissen welche erfahrungen ihr gemacht habt...ausserdem möchte ich einen nutzungsausfall geltend machen...weiss einer wie hoch dieser im regelfall ist...die schuldfrage ist einwandfrei geklärt...ein polizist der 2 schritte entfernt von meinen 7ner stand hat alles live mitbekommen und macht den zeugen...für eure antworten wäre ich sehr dankbar
gruss thorsten
BMW-Driver730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2008, 20:20   #2
Piet-Werne
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Piet-Werne
 
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
Standard

Manche die Tüv machen in Werkstätten von der Dekra...die machen auch nen Gutachten...

Wenn du nicht Schuld bist werden die kosten von deinem Unfall Gegner getragen.
Du kannst auch einfach zu deiner Versicherung gehen und die haben auch Gutachter an der Hand....


Mfg Piet
__________________
Es gibt 3 Dinge im Leben! ..
..die du NiEmAlS zurückbekommen wirst!

Es sind..
..die Tage, die du gelebt hast.
..die Worte, die du gesagt hast.
..& die Chancen, die du verpasst hast...
Piet-Werne ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2008, 23:42   #3
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Wenn der Schaden so groß ist wie von dir beschrieben, wird es auf einen Totalschaden hinauslaufen. D.h. du bekommst den Zeitwert abzügl. Restwert (also das, was du für den Rest noch beim Schrotti kriegen würdest).

Einen Nutzungsausfall wirst du für die Zeit der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs bekommen, meist irgendwas um ca. 7 Tage.

Alternativ kannst du das Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Kosten max. 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen - allerdings muss das Fahrzeug dafür komplett wiederhergestellt werden, also keine Teilreparaturen oder unfachmännische Ausführungen.

Alles ohne Gewähr, dein Anwalt wird dir Genaueres sagen - und den zahlt auch die Gegnerische!

Gruß
Mark
Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 12:18   #4
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Hallo Thorsten,

ich hoffe für Dich Du hast Verkehrsrechtsschutz...

Als Gutachter kann ich dir Senft wärmstens empfehlen, hier in Oberhausen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) KFZ Sachverstndigenbro Senft - Herne und Oberhausen - Ihr Partner bei KFZ Schden

Kannste sicher sein dass der den Fahrzeugzustand würdigt.

Und ich würde nicht zögern einen Anwalt einzuschalten, bis auf wenige Ausnahmen wird die gegnerische Versicherung Dich sonst "abzocken". Darauf spezialisiert ist Martin Fischer: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Notar - Rechtsanwalt MARTIN FISCHER
Man wird versuchen Dir den Ausfall nicht zu zahlen, ohne Anwalt bist Du da verloren. Der Fischer versteht sein Handwerk. Wenn Du selbst zahlen musst spreche vorher über den Preis, sollte man bei jedem Anwalt.

Du kannst den Gutachter selbst wählen.

Ich denke auch dass das in diesem Fall ein Totalschaden dabei herauskommt.

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 18:47   #5
BMW-Driver730i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-Driver730i
 
Registriert seit: 16.12.2007
Ort: Oberhausen
Fahrzeug: E38-750i Bj.1995 mit LPG...Golf5 1,9 TDI BJ.2007...BMW K1300S BJ.2009...GSF 1200S Bandit Suzuki Bj.2000...
Standard

danke für die antworten...aber weiss jemand genau wie der zeit oder wiederbeschaffungswert berechnet oder geschätzt wird...das würde mich brennend intressieren...gruss thorsten
BMW-Driver730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 19:04   #6
Piet-Werne
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Piet-Werne
 
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
Standard

Hi,also ich kenne einen der nen Alten Fiesta hat "91er" dem is jemand hinten drauf gefahren....Schaden 250,- (Totalschaden)-....
Restwert 100,- Wiederbeschaffungswert 780,-.......880,- -Restwert : 780,- von der Versicherung!!!!!

Wie das errechnet wird,....keine Ahnung. Aber noch 780,- von der Versicherung zu bekommen für nen 91" Fiesta...ist schon ok....!!!!

Ich kann nur sagen....lass dich überraschen!!!!

Mfg Piet
Piet-Werne ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 19:18   #7
Sheriff
Alpinator
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Das ist schon so, wie du beschrieben hast: Der Gutachter ermittelt den Wert anhand der Marktlage, also anhand von Angeboten im Netz. So ermitteln auch Händler Fahrzeugpreise. Natürlich ist der Zustand zu berücksichtigen, das weiß aber der Gutachter. Man kann ihn ja mal auf kurz vorher durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen oder Besonderheiten hinweisen.

Die Wiederbeschaffungszeit hängt auch von der Häufigkeit des Fahrzeuges ab: Bei einem Massenfahrzeug geht sowas natürlich schneller als bei einem Oldtimer oder seltenen Fahrzeug (z.B. Alpina), die nur selten angeboten werden. Auch diese legt der Gutachter fest - diese kann natürlich von der Versicherung angezweifelt werden.

Allgemein gilt: Gutachter sind an feste Regeln gebunden, sonst verlieren sie ihre staatliche Zulassung. Deshalb wird niemand einen Wagen aus Gefälligkeit zu hoch einschätzen - die Versicherung hat Erfahrungswerte und würde ggf. ein Nachgutachten erstellen, in der Folge käme es zu einem langwierigen Rechtsstreit.

Zunächst gilt aber, dass du dir einen Anwalt und Gutachter suchen kannst. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, zahlt diese in jedem Fall die gegnerische Versicherung.

Gruß
Mark
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Alt 16.11.2008, 23:29   #8
BMW-Driver730i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-Driver730i
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Sheriff Beitrag anzeigen
Das ist schon so, wie du beschrieben hast: Der Gutachter ermittelt den Wert anhand der Marktlage, also anhand von Angeboten im Netz. So ermitteln auch Händler Fahrzeugpreise. Natürlich ist der Zustand zu berücksichtigen, das weiß aber der Gutachter. Man kann ihn ja mal auf kurz vorher durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen oder Besonderheiten hinweisen.

Die Wiederbeschaffungszeit hängt auch von der Häufigkeit des Fahrzeuges ab: Bei einem Massenfahrzeug geht sowas natürlich schneller als bei einem Oldtimer oder seltenen Fahrzeug (z.B. Alpina), die nur selten angeboten werden. Auch diese legt der Gutachter fest - diese kann natürlich von der Versicherung angezweifelt werden.

Allgemein gilt: Gutachter sind an feste Regeln gebunden, sonst verlieren sie ihre staatliche Zulassung. Deshalb wird niemand einen Wagen aus Gefälligkeit zu hoch einschätzen - die Versicherung hat Erfahrungswerte und würde ggf. ein Nachgutachten erstellen, in der Folge käme es zu einem langwierigen Rechtsstreit.

Zunächst gilt aber, dass du dir einen Anwalt und Gutachter suchen kannst. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, zahlt diese in jedem Fall die gegnerische Versicherung.

Gruß
Mark
also nur anhand der marktlage oder zählen auch extras wie die gasanlage laufleistung und und und.....
gruss thorsten
BMW-Driver730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 04:35   #9
Münsteraner
Ohne BC 3
 
Benutzerbild von Münsteraner
 
Registriert seit: 02.08.2008
Ort: Nickenich
Fahrzeug: BMW 745i 2002
Standard

Zitat:
Zitat von McTube Beitrag anzeigen

Wenn Du selbst zahlen musst spreche vorher über den Preis, sollte man bei jedem Anwalt.
Ja aber solang die Schuld beim Gegner liegt braucht man sich über die Bzahlung des Anwaltes keine Gedanken machen. Spreche da aus Erfahrung
Münsteraner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 09:27   #10
BMW-Driver730i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-Driver730i
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Münsteraner Beitrag anzeigen
Ja aber solang die Schuld beim Gegner liegt braucht man sich über die Bzahlung des Anwaltes keine Gedanken machen. Spreche da aus Erfahrung
die schuldfrage ist geklärt...der mir hinten druff gebrezelt ist hat zu hundert prozent schuld...der verursacher hats seiner versicherung auch schon gemeldet und hats auch bestätigt das er schuld war...beste was mir passieren konnte war das ein polizist keine 2 schritte von meinen auto entfernt als augenzeuge dient...hat live mitbekommen...den kommpletten unfallhergang...einen besseren zeugen gibts ja wohl nicht mehr....oder ?
gruss thorsten
BMW-Driver730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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