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Alt 08.02.2009, 11:26   #1
Regensburger
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Regensburger
 
Registriert seit: 06.05.2007
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 745i ICOM LPG 03/2002
Standard Unfall :( keine schuld gegener aber Bulgarisches Kennzeichen HILFE

Hallo Leute,

mein Auto leider vorne entwas kaputt war auf der Vorfahrtsstraße ... und einer aus der ausfahrt rauß bremsen half nichts mehr weils nass u. rutschig war u. der Unfallverursacher auch noch zufuhr anstatt zu bremsen :(...

jetzt ist Auto putt!! :(

hab anschließend die Polizei gerufen ... die hat alles aufgenommen mir die Grünen Karten des gegners gegeben.. und nen weißen zettel ..

hat jemand erfahrung mit dem ? was muss ich jetzt tun ? kann ich einfach nen gutachten machen lassen ? wo soll kann ich mich melden um wenn überhaupt was zu kriegen ?

Auf der grünen karte von ihm steht General Agency V. Tarnovo VICTORIA PLC

Danke euch für jeden tipp foto kommen nach ..

mfg
Regensburger

Geändert von Regensburger (09.02.2009 um 15:55 Uhr).
Regensburger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 11:29   #2
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard

Dafür gibts doch die Option "Auslandsschadenschutz" oder so ähnlich.
Frag am besten erstmal deine eigene Versicherung, die sollten dir genau sagen können wie es in dem Fall laufen muß.
__________________
Mfg&T
Smallseven
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 11:39   #3
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Hallo,

ist der Unfall in D oder in Bulgarien passiert ? Wenn er in Bulgarien passiert ist, würde dir der Auslandsschadenschutz helfen. Ich würde bei Unfällen im Ausland oder ausländischen Unfallgegnern, bzw. ausländichen Versicherungsgesellschaften immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Das größte Problem dürfte hier im unterschiedlichen Recht liegen. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. Dannn bekommst du in aller Regel auch Dolmetscherkosten und Korrospondenzanwälte bezahlt, falls nötig.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 11:47   #4
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard

Was steht dazu denn in den Versicherungsbedingungen? Wie gesagt am besten die eigene Versicherung befragen.

Geändert von Smallseven (08.02.2009 um 12:02 Uhr).
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:06   #5
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von Smallseven Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß tritt "Auslandsschadenschutz" dann ein wenn das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen ist. Der Ort des Unfalls ist unerheblich sofern der Ort des Geschehens durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist. Bestimmt melden sich gleich einige die es besser wissen und alles aufklären :-)
Falsch.

Guckst Du hier:
A.5.1 Was ist versichert?
Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt

A.5.1.1 Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall erleiden, den Ihr Unfallgegner durch den Gebrauch seines Fahrzeuges ganz oder teilweise schuldhaft verursacht hat, ersetzen wir Ihnen den erlittenen Personen- und Sachschaden, für den Ihr Unfallgegner einzutreten hat. Dabei handeln wir so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, bei der XXX Versicherung gegen Haftpflichtschäden versichert.

...und weiter...

A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.

Das ist ein Auszug der AKBs.Die können bei jedem versicherer etwas abweichen.

Was Du meinst, ist die sogenannte Mallorca Police.

Gruß
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:07   #6
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard

Wo ist denn das Zitat her (hab ich doch nie behautet) ?
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:10   #7
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Ha,ha..Scherzkeks.Du hast deinen Beitrag Nr.4 eben geändert.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:19   #8
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard

Aber immerhin bevor die Antwort kam

Kann es sein daß das mit der Ausnahme für Deutschland erst in den letzten Jahren dazukam, oder ist das schon immer so?
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:23   #9
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Ich meine den Auslandsschadenschutz gibts ohnehin noch nicht so lange...bin mir aber nicht sicher. Könnte also durchaus sein, daß es erst neueren datums ist, bzw. andere Versicherer diesen Passus unterschiedlich gestalten
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:24   #10
Georg
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Georg
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Köln
Fahrzeug: E38-730d(11.99)
Idee

Die Victoria PLC ist eine Versicherung in Bulgarien,bin halber BG daher weiß ich das.
Gib bei Google --Victoria PLC Bulgaria-- ein und auf der Homepage findest du bestimmt Kontakt (Englisch)
Viel glück, ansonsten mal beim ADAC fragen wie es weitergeht, wenn du bei den gelben Engeln mitglied bist.
__________________



Wir sind die,vor denen euch eure Eltern immer gewahrnt haben.
Georg ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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