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03.02.2009, 09:36
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2007
Ort: Bad Sachsa
Fahrzeug: 730i e32 V8 Bj.07.92
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Neue KFZ Steuer
Hallo Leute,wünsche einen schönen guten Tag.
Kann mir jemand von euch bitte sagen wieviel co2 ausstoß mein e32 740i hat??
Es geht darum,ich würde gerne wissen wie hoch die neuen Steuern für meinen
großen sind!!!
Gruß Jörg
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03.02.2009, 09:46
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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Die neue Steuer wird nur Neuwagen betreffen. Unsere alten Kisten werden nach wie vor nach Hubraum versteuert.
Das liegt in erster Linie daran, dass es keine Vergleichbaren Daten aus der Zeit gibt. Eine Überprüfung vor Gericht würde nicht Standhalten da die Fahrzeuge bis vor einigen Jahren noch nach anderen Fahrzyklen erprobt wurden als heute.
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03.02.2009, 09:53
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2007
Ort: Bad Sachsa
Fahrzeug: 730i e32 V8 Bj.07.92
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Das wäre ja super aber bist du dir da sicher das es für uns alles so bleibt??
Ich dachte das trifft alle Autos ab dem 1.7.09.
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03.02.2009, 10:13
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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so sicher wie man da eben sein kann.
es wiederspricht einfach jeglicher logik. Der CO2-Ausstoß ist nur vom Verbrauch abhängig. Nagut der KAT hat einen kleinen weiteren Einfluss, denn er STEIGERT den ausstoß an CO2 da er andere Schadstoffe (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxoid) in CO2 umwandelt.
Für ein Gesetz sind ganz genau definierte Fahr- und Testzyklen zur Schadstoffmessung nötig. Nur so ist eine Rechtssicherheit gewährleistet. Diese Tests gab es früher aber nur in anderer Form. Daher wird sich die Bundesregierung hüten ein Gesetz zu erlassen das keiner Klage standhalten würde. Daher kann sich eine neu-Besteuerung nur auf Fahrzeuge beziehen die nach einem Fahrzyklus getestet werden der in diesem Gesetz festgelegt ist. Und das kann sich nicht auf alle alten Fahrzyklen beziehen da keine Vergleichbarkeit gegeben ist.
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03.02.2009, 10:44
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
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Die neue Steuer neben der Altzsteuer schafft neue Bürokratie!
Das einfachste und zugleich gerechteste Verfahren wäre die Abschaffung der Kfz Steuer und deren Umlegung auf die Benzinsteuer. Wer viel fährt bzw. verbraucht zahlt viel und umgekehrt.
Jetzt jammern vielleicht einige Pendler, aber wieso soll die Algemeinheit deren Vorteile des Landlebens subventionieren?
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Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
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03.02.2009, 11:10
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von haasep
Das einfachste und zugleich gerechteste Verfahren wäre die Abschaffung der Kfz Steuer und deren Umlegung auf die Benzinsteuer. Wer viel fährt bzw. verbraucht zahlt viel und umgekehrt.
Jetzt jammern vielleicht einige Pendler, aber wieso soll die Algemeinheit deren Vorteile des Landlebens subventionieren?
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Ich lehne mich jetzt vieleicht zu weit aus dem Fenster aber ich kann nur voll zustimmen!
Bin selber Pendler und habe mit Öffis kaum eine Möglichkeit an meine Fa. zu gelangen. Es würde zwar gehen , ich bräuchte halt ne Stunde länger.
Aber ich sage auch immer: "Wer viel fährt muss auch viel zahlen."
Ein Kumpel von mir hat einen Dogde V8. Dieser wird aber nur max. 2000 km im Jahr gefahren, er muss aber knapp einen Tausender an Steuern bezahlen weil er ja eine "Dreckschleuder" ist.
Nun frage ich mich aber wer wohl mehr Dreck macht, ein Golf der 50000 km im Jahr fährt oder der Dodge? 
Aber zum Thema: Ich glaube auch nicht das bei der Steuer für alte Autos groß was passieren wird. Ich denke der Steuersatz pro 100 ccm3 wird angehoben.
Gruß
Olly...
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03.02.2009, 12:10
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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ich muss euch auch voll zustimmen! auch wenn ich im endeffekt wohl eher weniger nutznießer wäre da ich auch recht viel fahre (40tkm meistens).
Einfach aus dem grunde weils das Fairste für alle wäre. So wird niemand bevorzugt und niemand benachteiligt.
Gut, einen Vorteil hätte es doch: Ich könnte mehr nicht-KAT-Fahrzeuge horten und angemeldet lassen auch wenn ich sie nur selten fahre. 
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03.02.2009, 12:29
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#8
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Gesperrt
Registriert seit: 09.02.2008
Ort: Königsbronn
Fahrzeug: BMW E32 730iA V8 (09.12.93) 160KW/218 PS Fzg.Id.Nr.WBAGD21030DF28198, OPEL OMEGA Bj. 06 2001 DESIGN EDITION und BOSE soundsystem 180 PS 2,6 l V6
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Kann auch allen nur Zustimmen !!!
un bezg. deiner Co² werte,gugg doch mal im AU Fresszettl nach da stehts drin !!!
Mfg. Mirko
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03.02.2009, 12:49
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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@checker: das sind nur werte aus ganz bestimmten lastpunkten. im grunde sogar nur drehzahlpunkte ohne last! das ganze hat keinerlei aussage bzgl des CO2-ausstoßes apro Kilometer gerechnet!
wer einen kleinen einblick in die richtlinen für die prüfverfahren haben möchte kann hier mal schauen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...36:0040:DE:PDF
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03.02.2009, 14:02
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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KfzSt Änderung ab 01.07.09
Altfahrzeuge, d.h. solche mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009, sind nach dem Gesetzesentwurf nicht von der geplanten Neuregelung der KfzSt ab 01.07.2009 betroffen.
Diese "Altfahrzeuge" sollen erst ab 01.01.2013 in das CO²-basierte KfzSt-System überführt werden. Das Nähere dazu wird sowieso erst durch ein weiteres, nachfolgendes Gesetz geregelt werden.
Hier -> http://www.7-forum.com/forum/1071806-post36.html
hatte ich schon mal die Fundstelle für die besonders Neugierigen vermerkt.
Also ruhig Blut, für die E32, E38, E65 ändert sich erst mal gar nichts - falls sich nicht noch im Gesetzgebungsverfahren eine Wandlung ergibt.
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