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Alt 12.10.2009, 18:08   #1
weiß ist schön
LPG-Fahrer
 
Benutzerbild von weiß ist schön
 
Registriert seit: 04.08.2006
Ort: Brunsbüttel
Fahrzeug: 740i E38 Bj. 01-98 mit Prins LPG
Standard Wiederholte Kontrolle durch Staatsgewalt wegen LED-Rücklicht

Hallo zusammen,

heute wurde ich zum wiederholten Male einer Fahrzeugkontrolle unterzogen, die Begründung war, dass meine im Zubehör gekauften LED-Rückleuchten keinen Reflektor hätten, außerdem wolle man die ABE für die Lampen sehen. Interessant war die Suche nach den Reflektoren:
Man hat tatsächlich in der Nachmittagssonne mit der Taschenlampe die Rückleuchten angeleuchtet und sah sich dann in der Vermutung von fehlenden Reflektoren bestätigt, denn der Strahl wurde nicht erkennbar reflektiert. Es hat auch niemanden interessiert, dass ich vergangene Woche ohne Beanstandungen neu TÜV erhalten habe.
In Erwartung eines von den Kontrolleuren angekündigten Schriftstückes hier meine Fragen zu der Thematik:
- Reicht das E-Prüfzeichen auf der Leuchte aus oder benötigt man irgendein Schriftstück, also z.B. eine ABE.? Mit Prüfzeichen sollen die Leuchten ja eintragungsfrei sein.
- Wenn kein Schriftstück benötigt wird, hat jemnd den Gesetzesparagrafen zur Hand?
Mit entsprechendem Wissen könnte ich passend antworten.

Viele Grüße
Michael
weiß ist schön ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2009, 18:20   #2
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

1. wenn die dinger ein ece-prüfzeichen haben, dann darfst du die benutzen ohne abe
(§21a StVZO)

2. d.h. heisst aber nicht, daß du nicht evtl. zusätzlich reflektoren anbringen musst, sofern deine leuchten keine haben (ist ja gut möglcih, dazu sagt das e-zeichen nichts aus)...
ob da reflektoren sind, musst du selbst am besten wissen, wenn nicht: zusätzliche anbringen orgendwo...


3. soviel zu: "da wird man nie kontrolliert", "die polizei kennt sich eh nicht aus", "tüv hat nichts gesagt" ... etc. pp.

gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (12.10.2009 um 18:41 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2009, 18:25   #3
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

Hintere Reflektoren sind nach StVZO in Deutschland zwingend vorgeschrieben, da hilft auch kein Prüfzeichen. Es gibt ja auch schwarze Rülis mit E bei denen aber zusätzliche Reflektoren vorgeschrieben sind

Wenn ich bei der Rennleitung wäre und mir ein E38 mit LED-Rülis auffallen würde wäre die Betriebserlaubnis gleich weg und es gäbe ein saftiges Bußgeld wegen Geschmacklosigkeit

MfG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2009, 18:26   #4
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von LT750 Beitrag anzeigen
Wenn ich bei der Rennleitung wäre und mir ein E38 mit LED-Rülis auffallen würde wäre die Betriebserlaubnis gleich weg und es gäbe ein saftiges Bußgeld wegen Geschmacklosigkeit


gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2009, 18:41   #5
weiß ist schön
LPG-Fahrer
 
Benutzerbild von weiß ist schön
 
Registriert seit: 04.08.2006
Ort: Brunsbüttel
Fahrzeug: 740i E38 Bj. 01-98 mit Prins LPG
Standard

Die Geschmäcker sind halt verschieden, nur soviel:
Rechts stellt das Rücklicht eine 7 dar, links natürlich spiegelverkehrt. Sieht einfach stimmig aus.
@Kai Müller: Ich danke Dir, das habe ich gesucht
weiß ist schön ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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