Hallo zusammen,
heute wurde ich zum wiederholten Male einer Fahrzeugkontrolle unterzogen, die Begründung war, dass meine im Zubehör gekauften LED-Rückleuchten keinen Reflektor hätten, außerdem wolle man die ABE für die Lampen sehen. Interessant war die Suche nach den Reflektoren:
Man hat tatsächlich in der Nachmittagssonne mit der Taschenlampe die Rückleuchten angeleuchtet und sah sich dann in der Vermutung von fehlenden Reflektoren bestätigt, denn der Strahl wurde nicht erkennbar reflektiert.

Es hat auch niemanden interessiert, dass ich vergangene Woche ohne Beanstandungen neu TÜV erhalten habe.
In Erwartung eines von den Kontrolleuren angekündigten Schriftstückes hier meine Fragen zu der Thematik:
- Reicht das E-Prüfzeichen auf der Leuchte aus oder benötigt man irgendein Schriftstück, also z.B. eine ABE.? Mit Prüfzeichen sollen die Leuchten ja eintragungsfrei sein.
- Wenn kein Schriftstück benötigt wird, hat jemnd den Gesetzesparagrafen zur Hand?
Mit entsprechendem Wissen könnte ich passend antworten.
Viele Grüße
Michael