Hallo Leute, einige erinnern sich sicher noch an meinen Beitrag zu dem Verkauf meines B12.
Diesen hier!
Zweimal hat nun schon der Anwalt des Klägers den Gerichtstermin abgesagt und danach sofort wieder einen Vergleich von mittlerweile 1000€ eingeräumt.
Nun ja, am Donnerstag ist es soweit, Gerichtstermin. Bin relativ gut vorbereitet, aber mir fehlt noch was.
Mein EDC-Schalter hat durchgehend geleuchtet, nicht geblinkt oder ist wieder ausgegangen. Leider bekomme ich nirgendwo eine Bestätigung das es so richtig ist. Ob bei BMW in München oder bei der NL in Essen. Die Meister sagen zwar das es richtig ist aber können/wollen es nicht schriftlich bestätigen.
Meine Frage: Existiert irgendein Dokument in dem steht wie das Verhalten des Lämpchens richtig ist?
Könnt ihr mir evtl. einen Link schreiben oder steht was im TIS darüber?
Wäre schon glücklich wenn mir der eine oder andere E32 Fahrer mit EDC sagen könnte das es bei Ihm auch so ist.
Mein Anwalt sagt wenn das so richtig ist, und ich sowie Freunde von mir das Umschalten des EDC gespürt haben - könne man mir keine Arglist vorwerfen. Außerdem war der Wagen drei Wochen vorm Verkauf in der NL Essen, um ihn durchsehen zu lassen - wollte eben so einen Ärger vermeiden - auch da ist das EDC nicht aufgefallen. Andere Dinge schon, wurden auch behoben - daher die 1284€.
Kann schon jetzt nicht mehr schlafen. Mal wieder sehen was wird...
Danke Andre