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Alt 13.08.2007, 12:13   #1
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard Original BMW Batterie Defekt (1,5 Jahre alt)

Hallo zusammen,

morgen werde ich nun hoffentlich mein Schätzchen anmelden da das EGS System nicht früh genug eingebaut werden konnte. Allerdings wurde nun festgestellt dass die Batterie die am 24.1.2006 von BMW eingebaut wurde defekt ist, d.h. sie lässt sich nicht voll laden. Nun habe ich schon bei BMW angerufen um rauszufinden wie es mit einer Reklamation aussieht und die sagten dass sie 2 Jahre Garantie hat. So weit so gut, nur fing der Teilemann dann am Telefon von Tests zu erzählen die sie ausführen müssten damit sie die Batterie selber bei BMW reklamieren könnten und damit sie sicherstellen können das alles ok ist, blablabla. Ich habe allerdings eine Quittung und die dazugehörige Batterie (die allerdings 2005 Herstellungsdatum hat...) die defekt ist. Meiner Meinung nach sollten die die Batterie einfach austauschen und fertig, zum Spaß komme ich da ja schliesslich nicht vorbei. Oder weiß da jemand mehr zu dieser Situation?

Michael
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 16:19   #2
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard

Ok, vielleicht war meine Frage nicht genau genug: Hat BMW irgend ein Argument mit dem sie behaupten könnten dass die Batterie nicht unter Garantie sofort ersetzt wird so lange sie fachgerecht behandelt wurde? Die Batterie wurde von BMW im Auto eingebaut und 1,5 Jahr später ist sie platt, um die Geschichte mal etwas kürzer zu formulieren...
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 16:56   #3
pleshiboy
E24 Liebhaber
 
Benutzerbild von pleshiboy
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E39, 523i
Standard

Solange es nichts kostet, lass sie doch testen.
Hauptsache du bekommst eine neue.
Die werden wahrscheinlich nur die Batterie ans Ladegerät hängen und dann mit dem Säureprüfer schauen ob sie wirklich defekt ist.
pleshiboy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 17:04   #4
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Hört sich an als ob der Wagen länger gestanden hätte, war die Batterie dabei nicht abgeklemmt (insbesondere bei neueren) ist sie den Sulfattod (Tiefentladen, aufgequollen) gestorben. Das können die wenn sie wollen anführen und die Garantie zurecht verweigern.

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 17:19   #5
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard

Ohne jetzt zu wissen was mit der Batterie wirklich ist, aber sagen wir mal sie wäre den Sulfattod gestorben weil das Auto gestanden hätte, verstehe ich trotzdem nicht wieso dann die Garantie hinfällig werden könnte? Oder steht irgendwo in den AGBs dass man das Auto fahren muss damit die Batterie nicht kaputt geht? Meines Wissens ist ein Versagen ohne mutwillige Zerstörung oder falsche Anwendung des Produkts eigentlich immer ein Garantiefall, es sei denn es wird explizit auf irgend etwas hingewiesen. Ich glaube nicht dass die Batterie tiefentladen ist, denn es ist noch etwas Saft drauf. Mir geht es hier um das Prinzip an sich welches man anwendet wenn es um Garantieleistung geht. Ich verstehe nicht die Argumentation wie man jemandem der z.B. sein Auto nicht benutzt und sich dadurch die Batterie tiefentlädt die Garantie verweigern könnte. Er hat die Batterie in sein Auto eingebaut und es danach nicht genutzt, aber wo wird darauf hingewiesen dass man das nicht tun darf? Es ist ja am Ende die Entscheidung des Nutzer ob er es nutzt oder nicht. Das würde ja heissen dass man durch Nichtnutzen des Produktes die Garantie verlieren würde und das macht nun wirklich keinen Sinn.
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 18:38   #6
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Ich will Dir nur sagen woran Du bist....

Ich zitiere dich mal:

dass die Batterie nicht unter Garantie sofort ersetzt wird so lange sie fachgerecht behandelt wurde?

Die nicht abzuklemmen ist nicht fachgerecht wenn er länger steht.

An der Kaffemaschine steht auch nicht dass der frische Kaffe zu heiss zum trinken ist, und da wir hier nicht in Amerika sind biste selbst schuld wenn Du Dir die Schnute verbrennst und kannst nichts einklagen. Jedenfalls hoffe ich zumindest dass das noch so ist.

Ausserdem ist nicht gesagt dass das die Ursache ist, und auch nicht dass die nicht auf Kulanz tauschen wenn doch - was ich für Dich hoffe. Ich meinte ja nur WENN der gestanden hat und WENN das Sulfatierung ist DANN köööönnten die berechtigt nein sagen. Und mit Bearbeitungszeiten musst Du leben - das dürfen die. Wird sofort getauscht ist das freiwillig. Bearbeitungszeiten verlängern aber die Gewährleistungsdauer!

Und noch was: Garantie und Gewährleistung (das erste wird ja gerne für das zweite gehalten) sind nicht das gleiche!

Gewährleistung = gesetzlich, heute 2 Jahre
Garantie = freiwillig, Leistung im Ermessen des Verkäufers

Nach 6 Monaten ist übrigens die Beweislast i.d.R. bei Dir!

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 18:47   #7
Pat_750i
Immer etwas neues :)
 
Benutzerbild von Pat_750i
 
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Da muss Ich McTube Recht geben. Du schreibst das sie Fachgerecht im Betrieb war, was aber nicht der Fall war. Du musst eine Batterie bei längerer Standzeit abklemmen.

Kannst ja auch nicht Neureifen kaufen, den Wagen dann 1 1/2 Jahre stehen lassen und dann ankommen "Ey, Ich habe 2 Jahre Garantie, die Reifen haben Standplaten"... Dafür kann ja der Hersteller nichts, das man den Wagen sooo lange stehen lässt.
Genauso ist es mit der Batterie...

Gruß,
Pat
__________________
V12 POWER
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 21:12   #8
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard

Ich kenne schon den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, aber danke für die Erläuterung... Ok, woher soll ein Laie wissen dass man eine Batterie abklemmen muss damit sie fachgerecht behandelt wird? Und wenn man es wüsste, ab wann muss die Batterie genau abgeklemmt werden? 1 Monat, 2 Monate, 6 Monate? Darauf gibt es keine genaue Antwort, denn man weiß ja nicht mal wie warm es ist wo das Auto steht, wie voll die Batterie genau war als das Auto abgestellt wurde, etc.. Es müsste aber eine genaue, schriftlich vermerkte Antwort auf diese Frage geben nach der definiert werden müsste ab wann man Batterien abklemmen muss damit die Garantie, oder in diesem Fall von mir auch aus die Gewährleistung, greift. Das Beispiel mit dem Reifen ist auch nicht unbedingt falsch, nur weiß ich nicht genau wie es mit Reifen ist, denn der Reifen hat zwar einen Standplatten, aber er funktioniert ja eigentlich noch. Im Zweifel hat ein Reifen innerhalb der Gewährleistungsfrist vielleicht gar keinen Standplatten wenn der Druck stimmt. Ich habe mal meinen Evo fast ein Jahr nicht bewegt und da war nichts zu spüren. Die Frage ist bei der Batterie diese, was ist fachgerecht? Ein absoluter Laie der gar nichts von Autos versteht weiß bestimmt nicht mal wie man eine Batterie abklemmen sollte und geht davon aus dass das Auto funktioniert. Gut, das eine Batterie ihre Ladung verlieren kann, versteht man schon, aber dass dann die Batterie kaputt sein kann wenn man wirklich nichts tut innerhalb der Garantiefrist kann einem Laien nicht angerechnet werden und daher auch keinem Fachmann, es sei denn es ist in der Bedienungsanleitung vermerkt, oder steht im Zweifel sogar auf der Batterie selber. Wenn das so ist, ist habe ich kein Problem damit und das ist noch lange nicht Amerika. Da müsste noch draufstehen dass man sie nicht verschlucken sollte
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 21:21   #9
12Zylinder
der weiße Riese
 
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Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
Standard

Zitat:
Zitat von pimphustler Beitrag anzeigen
Ok, woher soll ein Laie wissen dass man eine Batterie abklemmen muss damit sie fachgerecht behandelt wird?
indem der Laie einfach mal die Betriebsanleitung seines Fahrzeuges liest und sich darin schlaumacht....
den merke, wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Gruss
12Zylinder
12Zylinder ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 23:34   #10
Pat_750i
Immer etwas neues :)
 
Benutzerbild von Pat_750i
 
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
Standard

Hallo,
also bei Batterien gibt es eigentlich immer eine Gebrauchsanleitung/Garantiebelegung dabei. Nur was da drin steht, weiß Ich nicht. Habe Ich noch nie gelesen...
Aber versuch es doch einfach bei BMW. Vielleicht tauschen sie Dir die Batterie ohne wenn und aber um und dann hast Du dich umsonst so aufgeregt...

Gruß und viel Glück,
Pat
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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