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BMW 7er, Modell E32
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Alt 21.10.2007, 19:39   #1
740LPG
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Siegen
Fahrzeug: E32 740i Autogas
Standard Unfall Nutzungsaufall

Hallo, ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Gutachter: wirtschaftlicher Totalschaden. Reparieren lassen will ich nicht. Wenn ich jetzt ein neuen Wagen anmelde (mein 7er mit gas), würde ich dann den Nutzungsaufall bekommen oder muss ich dafür den Unfallwagen erst abmelden. (Wenn ich erst abmelden muss, könnte man ihn dann nur für ca. 1 Tag abmelden - für die Abmeldebscheinigung? Der Unfallwagen soll nämlich weitergefahren werden)
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Alt 21.10.2007, 20:56   #2
Baumerous
Rider on the Storm
 
Benutzerbild von Baumerous
 
Registriert seit: 28.02.2007
Ort: Ronneburg
Fahrzeug: E23 732iA 3.85/ E32 730i V8 9.92
Standard

Hallo,
den Unfallwagen musst du nicht unbedingt abmelden, du musst auch keinen Kaufvertrag vorlegen, dass du den alten "kaputten" verkauft hast. Nur musst du den Kaufvertrag von deinem neuen 7er vorlegen und der Kauftermin sollte erst nach dem Unfall liegen. Wenn du ganz viel Pech hast, überprüft die Versicherung die Sachlage und du bekommst keinen Cent, jedoch macht sie bei dieser kleinen Summe von 38€-40€ pro Tag, also für 14 Tage zwischen 528€ und 560€. Und ganz ganz wichtig, im Gutachten muss VERKEHRSUNSICHER, TOTALSCHADEN ohne den Vorsatz "WIRTSCHAFTLICHER" oder NICHT FAHRBEREIT stehen, sonst bekommst du keinen Cent.
MfG Baumerous
__________________
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Alt 23.10.2007, 12:59   #3
740LPG
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Siegen
Fahrzeug: E32 740i Autogas
Standard

hallo, danke für die antwort. aber was ist wenn ich keinen kaufvertrag habe, ich meinen man muss ja nicht unbedingt beim autokauf einen vertrag abschliessen?
740LPG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2007, 16:38   #4
Baumerous
Rider on the Storm
 
Benutzerbild von Baumerous
 
Registriert seit: 28.02.2007
Ort: Ronneburg
Fahrzeug: E23 732iA 3.85/ E32 730i V8 9.92
Standard

Hallo,
bei einem Kauf schließt du immer einen Vertrag ab, die Form ist egal, also ob mündlich, schriftlich,... . Als Nachweis zählt nur der schriftliche Kaufvertrag, wo Käufer, Verkäufer, Fahrzeug, Empfangsbestätigung von Geld und Auto und was alles dazu gehört drinsteht sowie evtl. weitere Verpflichtungen und Mängel. Einfach mal KFZ Kaufvertrag googeln und dir einen raussuchen. Natürlich kannst du dein Auto jetzt verkaufen und dann zurückkaufen (kann innerhalb von 10 min sein), dann hast du deinen schriftlichen Vertrag.

Was du jetzt mit Infos den machst, ist deine Sache.

MfG Baumerous
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Alt 24.10.2007, 02:12   #5
740LPG
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Siegen
Fahrzeug: E32 740i Autogas
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dankesehr für die antworten
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Alt 24.10.2007, 02:27   #6
SchwarzerBaron
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 09.10.2007
Ort: Gelöscht da Mitgliedschaft gekündigt...
Fahrzeug:
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Falls Du einen Käufer/Verkäufer brauchst, schreib mir mal ne U2U Nachricht!
__________________
Gelöscht da Mitgliedschaft gekündigt...
SchwarzerBaron ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2007, 07:18   #7
Jenad
BMW-Fahrer
 
Benutzerbild von Jenad
 
Registriert seit: 06.08.2007
Ort:
Fahrzeug: E32-735 (02/92)
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Die Zulassungsbescheinigung des Ersatzfahrzeugs sollte der Versicherung ausreichen, auch ohne Kaufvertrag...
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Alt 24.10.2007, 09:45   #8
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard

By the way:

Nutzungsausfall gibts natürlich nur, wenn der verunfallte Wagen durch den Unfall nicht mehr genutzt werden konnte.

Steht im Gutachten aber, dass das verunfallte Fahrzeug nach dem Unfall fahrtüchtig war, kann die Versicherung Probleme machen, wenn sie dies will.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2007, 10:00   #9
THG
Schwarz, Kurz, Schmutzig
 
Benutzerbild von THG
 
Registriert seit: 21.10.2007
Ort: Einbeck
Fahrzeug: E32 735 iA 08/89 Aut. Shadowline ,BMW E 30 Touring 320i 11/90
Standard

Hallo
Mich würde mal interessieren was dir die Versicherung noch an Restwert bezahlt.
Ich habe meinen 735i Bj 89 erst ein paar Tage habe ihn aber wie alle meine Autos Vollkasko versichert ( kostet nur ein paar Euro mehr in 30 %) .
Mir hat aber vor ein paar Tagen ein Bekannter erzählt das die Versicherer im Falle von Vandalismuß oder Totalschaden bei so alten Fahrzeugen kaum die Lackreparatur bezahlen.
Weiß jemand mehr darüber ?

Danke THG

Ps: Haftpflicht und VK bei mir Knapp über 300€ pro Jahr in 30%
THG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 03:10   #10
740LPG
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 740LPG
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Siegen
Fahrzeug: E32 740i Autogas
Standard

hallo thg, der unfallwagen ist ein opel, ich hab das nur hier gepostet weil ich meinen 740i jetzt zulassen will als folgefahrzeug wegen dem nutzungsausfall.
Du hast in Haftplicht und Vollk. die gleichen Prozente?
also ich meine dass sich VK bei deinem Wagen keim lohnt. Es sei denn er ist noch echt gut erhalten. Zu deinem Bekannten: Vandalismus ist ja ein fall für die Vollkasko, da kann ich mir das vorstellen. Bei eigenverschuldetem Totalschaden auch. Aber wenn der Totalschaden fremdverschuldet ist, ist ja die gegnerische Haftpflich zuständig und dann hat sie alle Schäden bis zum Restwert (und bis 30% darüber bei reparatur) zu zahlen.
grüsse
740LPG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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