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BMW 7er, Modell E32
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Alt 27.03.2008, 19:06   #1
thomas@750i
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Benutzerbild von thomas@750i
 
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
Ärger Unfall mit meinem Dicken!!!

Heute ist es passiert!

Ne dumme Uschi ist mit ihrem 3er Golf aus einer Parklücke ohne zu schauen rausgeschossen, und ich hab sie wieder hineingeschoben!!!!

Schaden bei ihr: Tod des Autos!
Schaden bei mir: Kotflügel kaputt, stossstange kaputt, Blinker kaputt, Motorhaube Spaltmase stimmen nicht mehr!! Mit der Achse stimmt auch was nicht! Muss morgen noch zum messen................

Jetzt meine Frage: In der Werkstatt sagte man mir das Gutachten mit Barabrechnung nicht mehr so einfach ist da ausser die MwSt noch 30 % abgezogen werden: Nennt sich alt für neu!!!

KENNT DAS EINER VON EUCH?????
__________________
-----------------------------
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Alt 27.03.2008, 19:32   #2
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
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Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Andersrum wird ein Schuh draus: die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungs- (oder war es der Zeit-)wert um maximal 30% überschreiten, wenn du tatsächlich reparieren lässt.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 19:37   #3
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
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Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard

Hi,

auf alle Fälle RA nehmen, bist ja nicht schuld. Dann eigenen Gutachter, keinen von der gegnerischen Versicherung(!) akzeptieren, mit dem reden, wie man das am besten macht, ob die BMW-Löhne oder doch lieber die der freien Werkstätten anzusetzen sind.

Das aber VOR Beauftragung mit dem abklären, sonst hat Du ein wertloses Gutachten und 400 Euro an der Backe.


Viele Grüße


Harry
DVD-Rookie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 19:52   #4
DD
abnehmendes
 
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Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

Die Werkstatt möchte Dich verunsichern und Dich somit als Kunden haben(damit Sie einen Auftrag mit der Versicherung abrechnen können was immer am Lukrativsten und unproblematischsten ist)!
Was die Werkstatt gesagt hat ist blödsinn!
Gruß DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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Alt 27.03.2008, 20:31   #5
thomas@750i
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Zitat:
Zitat von DerDicke Beitrag anzeigen
Die Werkstatt möchte Dich verunsichern und Dich somit als Kunden haben(damit Sie einen Auftrag mit der Versicherung abrechnen können was immer am Lukrativsten und unproblematischsten ist)!
Was die Werkstatt gesagt hat ist blödsinn!
Gruß DD
das dacht ich mir auch!!!!
Hab ja scho Erfahrung mit Unfällen aber das hab ich auch noch net gehört..............
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 11:52   #6
thomas@750i
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Da mir gestern bekannt wurde das die Unfallgegnerin bei der ALLIANZ ist und ich bei der ALLIANZ 24 möchte ich mal diejenigen fragen die in so einer Situation waren ob es was zu bachten gibt.............
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 16:59   #7
Schlawiner_24
Liebender & Geplagter....
 
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Ort: Gundelsheim
Fahrzeug: E32-750iLA (ProdDate 22.12.1988) 300tkm
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erst mal gut das niemandem etwas passiert ist.
deine eigene Versicherung hat mit dem Unfall nichts zu tun wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Die "gegnerische" Versicherung wird alles tun um Ihre Kosten möglichst gering zu halten (eigenen Gutachter empfehlen, vom Anwalt abraten, ...)

Ich bin bei meinem letzten Unfall (schuldlos mit Totalschaden meines Fzg) zu einer RAin gegangen und habe das alles durch Sie regeln lassen, vom Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld. Sie hat mir alles erklärt wie das funktioniert, aus was zu achten ist usw.

Ich bin mir sicher, damit besser weggekommen zu sein als wenn ich das selber gemacht hätte - die wickelt solche Sachen 2-3 mal pro Monat ab... die lässt sich nicht übern Tisch ziehen. Man selber aus Unwissen oder aufgrund von Fehlinformationen vielleicht schon.

Die Kosten der RAin werden selbstverständlich von der gegnerischen Versicherung übernommen!
__________________
so much music...
so many books...

... and just a lifespan of time
Schlawiner_24 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 17:27   #8
thomas@750i
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Zitat:
Zitat von Schlawiner_24 Beitrag anzeigen
erst mal gut das niemandem etwas passiert ist.
deine eigene Versicherung hat mit dem Unfall nichts zu tun wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Die "gegnerische" Versicherung wird alles tun um Ihre Kosten möglichst gering zu halten (eigenen Gutachter empfehlen, vom Anwalt abraten, ...)

Ich bin bei meinem letzten Unfall (schuldlos mit Totalschaden meines Fzg) zu einer RAin gegangen und habe das alles durch Sie regeln lassen, vom Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld. Sie hat mir alles erklärt wie das funktioniert, aus was zu achten ist usw.

Ich bin mir sicher, damit besser weggekommen zu sein als wenn ich das selber gemacht hätte - die wickelt solche Sachen 2-3 mal pro Monat ab... die lässt sich nicht übern Tisch ziehen. Man selber aus Unwissen oder aufgrund von Fehlinformationen vielleicht schon.

Die Kosten der RAin werden selbstverständlich von der gegnerischen Versicherung übernommen!

Das Problem ist aber das sie bei der gleichen gesellschafft versichert ist!!!

Kann das irgenwelche nachteile haben wenn man gleich in die vollen geht???
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 18:10   #9
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Hallo,
bleib locker. Kläre mit der gegnerischen Versicherung ab, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten erstellt werden muss. Falls die ein Gutachten wollen, kannst Du bestimmen welcher Gutachter dies tun soll. Liegen die Reparaturkosten bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, ist alles kein Problem. Liegen Sie höher, bekommst Du max. Wiederbeschaffung. Rechnest du laut Gutachten ab, bekommst du den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. Wenn du nachweist, daß das Fahrzeug repariert wurde (z.B. Bilder) bekommst Du den Rest ohne MwSt, hast du eine Rechnung natürlich immer mit MwSt. Spar dir erstmal den gang zum RA, den kannst Du immer noch einschalten,wenn die Zicken machen, wovon allerdings nicht auszugehen ist, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Die Versicherungen sind eben nicht immer Verbrecher. Das behaupten nur die, bei denen Versicherungsbetrug nicht immer klappt.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 18:21   #10
thomas@750i
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Standard

Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Hallo,
Die Versicherungen sind eben nicht immer Verbrecher. Das behaupten nur die, bei denen Versicherungsbetrug nicht immer klappt.
das ist mal ne aussage!!!
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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