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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  29.04.2003, 01:04 | #1 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 27.04.2003 
				
Ort: Ahausen 
Fahrzeug: 730i Bj 92 - 325i Bj 86
				
				
				
				
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				 730i 
 Hallo zusammen, 
habe mir einen 730i zugelegt, dieses Fahrzeug spricht Italiänisch, da es aus Sardinien (Italien) kommt.     
Muss wohl jedes mal zur Pizzeria statt zu BMW, wenn der Bordcomputer gongt   
Er ist sehr Gepflegt sogar die Klimaautom. funzt  und er hat sehr viele Extras wie e sitze usw. 
 
Hat jemand ne Ahnung wie ich den Wagen in Deutschland zulassen kann? |  
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		|  29.04.2003, 12:30 | #2 |  
	| Mr. Diesel 
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
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 Hi, 
Ich hatte auch mal einen 7er aus Italien. Hat aber schon der Vorbesitzer hier zugelassen. BC usw. war bei anfangs auch italienisch... war immer recht lustig!!!  
Die Sprache kann man recht einfach umstellen, zu der Zullasung kann ich dir nix sagen.
 
Mfg Benni |  
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		|  29.04.2003, 15:59 | #3 |  
	| † Februar 2011 
				 
				Registriert seit: 24.10.2002 
				
Ort: Bendorf 
Fahrzeug: BMW 750iL `89 -`92, BMW 520i e28, BMW 320i Baur Cabrio( 07632 )
				
				
				
				
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 Gude Benny!Die Sprache kannste wie folgt umstellen.
 
 Zündung auf erste Stufe, Am Kombiinstrument sind zwei Drücker ( der eine für Tageskilometerzähler zu nullen und der andere für den BC ). Den für BC drückste 20 sec und die Sprache äbndert sich. Das wiederholste bis Du in gewünschter Sprache bist.
 
 Fertig
 
 Gruss
 BUDDY
 
				__________________ 
				-----------   www.schraubergemeinschaft-bendorf.de    Bei Technischen Problemen helfen wir gerne, Hebebühnenbenutzung gegen kleines Endgeld für Hallenmiete nach Absprache gerne möglich.     |  
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		|  29.04.2003, 16:11 | #4 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 05.09.2002 
				
Ort: DU 
Fahrzeug: ex 7er Fahrer
				
				
				
				
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				 na denn............. 
 Zulassung: Stand allerdings von vor einigen Jahren, habe länger keinen Ausländer mehr zugelassen.Mit Kaufvertrag (lesbare Sprache) zum Zoll, wie das mit EU Recht heute ist, weiss ich nicht, früher zumindest: Einfuhr Umsatzsteuer löhnen, Zollerklärung erhalten. Dann zum TÜV, Fahrzeug nach §21 (grosse HU) abnehmen lassen, Strassenverkehrsamt, Brief beantragen, anmelden, losfahren, Freude am Fahren................
 
				__________________****************************************
 
 Grüsserle, Claus
 
 im Gedenken an Carsten †
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