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BMW 7er, Modell E23
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Alt 06.01.2012, 21:50   #1
commodore-b
Neues Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 22.10.2011
Ort: Emskirchen
Fahrzeug: E23-728i Bj. 06/1982, 5-Gang, L-Jetronic, ABS, 145.000km
Standard Zulassung E23 728i ohne Brief

Hi und Hallo,

ich habe einen 728i, E23, EZ 06/1982 wieder zum leben erweckt. Das Fahrzeug stand ca 15 Jahre. Leider ist vom Vorbesitzer der Brief nicht mehr aufzutreiben. Lediglich so eine alte grüne Abmeldebescheinigung ist noch vorhanden.

Da er im Juni endlich 30 wird, wollte ich ihn zum H-Kennzeichen adeln.

Jetzt stellt sich die Frage: Wie gehe ich bei der Zulassung vor?
Habe in einigen Foren gelesen: Erst zur Zulassungstelle, und dann zum TÜV zwecks Vollabnahme.

Ohne Brief mit den Daten kann ich mir vorstellen, dass es etwas schwierig wird.

Mein Anliegen: Wenn ich eine Briefkopie bräuchte, kann mir jemand eine einscannen und zukommen lassen? Gegen Aufwandsentschädigung selbstverständlich.

.... oder haben die beim TÜV/Dekra schon entsprechende Datenblätter?

Zur Info: Von einem Landratsamt habe ich eine Bestätigung, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Mit 6-zylinder Grüssen,

Paul
commodore-b ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 22:44   #2
17er Schlüssel
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Holzgerlingen
Fahrzeug: AUDI RS6 + 87er B12 Klon
Standard

Ich würde dann einfach auf die Zulassungsstelle gehen.
Hier legst Du die Bescheinigung vor,und bietest einen neuen Brief auf.
Wenn Du die alte Abmeldebescheinigung noch hast wäre das von Vorteil.
Am besten noch ein Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Damit kann Deine Zulassungsstelle bei der Zulassungsstelle der letzten Zulassung siehe Abeldebescheinigung,die Daten des Fahrzeugs anfordern.
Dann wird Dir problemlos ein Ersatzbrief ausgestellt.
Alex
17er Schlüssel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 12:40   #3
commodore-b
Neues Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 22.10.2011
Ort: Emskirchen
Fahrzeug: E23-728i Bj. 06/1982, 5-Gang, L-Jetronic, ABS, 145.000km
Standard

Hi Alex, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich werde es dann mal versuchen, werde dann nachberichten. Kann allerdings etwas dauern da der E23 erst gegen Juni zugelassen wird. Danke nochmals, bis denn, Paul :-)
commodore-b ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 13:25   #4
amnat
Der, der nach 'Polen fuhr
 
Benutzerbild von amnat
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

Zitat:
Zitat von commodore-b Beitrag anzeigen
... erst gegen Juni zugelassen ...
Na, dann fang schon ’mal an.

Je nach Bundesland ist bei Neuausstellung eines KfZ-Briefs nach Recherche (bei Vorzulassung in D) eine Wartezeit von glaub einem halben Jahr vorgeschrieben. In Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein gehts mit 6 Wochen noch am schnellsten.
__________________

MfG amnat minus Franken in 2015
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 14:54   #5
MarieleM
Die 7er Pflegestation
 
Benutzerbild von MarieleM
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Eggenfelden
Fahrzeug: E65-E38-E32-E23-E21
Standard Hallo,

habe die Erfahrung gemacht, das ein Aufgebot mit einer Frist von 14 Tagen gemacht wird, nach der Bestätigung des Aufgebots und nach Ablauf der Frist wird ein neuer Brief ausgestellt.

Die Daten des Wagens kommen dann in den Bundesanzeiger, wenn sich in den 14 Tagen dann keiner mit einen Rechtsanspruch auf den PkW meldet wird der Brief ausgestellt.

Es wäre aber gut, wenn du vorab die BMW-Classic anrufst und dir die Fahrzeugdaten die warscheinlich schon im Archiv sind Faxen lässt.

Da sonst der Tüv etwas ins rudern kommt wenn er alles selber suchen müßte.

So machst dir beim Tüv noch einen Freund wenn du vorab so viel wie möglich über den Wagen zusammentragst z.B. Schlüsselnummern, Reifengroßen, Gewicht, Leergewicht usw.
__________________
MfG
Andreas
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MarieleM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 18:34   #6
commodore-b
Neues Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 22.10.2011
Ort: Emskirchen
Fahrzeug: E23-728i Bj. 06/1982, 5-Gang, L-Jetronic, ABS, 145.000km
Standard

Hey, danke für die vielen Tipps, ihr seid echt Klasse!!
Dann werde ich mich mal bei BMW-Classic melden und anschließend auf die Reise ins Behördenland machen!

Ich poste dann zeitnah die Ergebnisse, werde sicherlich nicht der erste und der letzte sein, der sowas vor sich hat!

Bis denn, frohes schaffen und LG

Paul :-)
commodore-b ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2012, 00:14   #7
RM60
Aus Freude am Originalen
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von RM60
 
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: Westmittelfranken
Fahrzeug: E32 M60 4/93 und 5/94; E32 M30 4/89 sowie diverse E39
Standard

Das wichtige wurde schon gesagt. Derjenige, der den Brief zuletzt hatte und verloren hat, gibt eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes ab und beantragt bei der Zulassungsbehörde die Aufbeitung des Fahrzeugbriefes. Aufgeboten wird nach Briefnummer, die die letztmals kennzeichenführende Behörde idealerweise noch ermitteln kann. Lässt sie sich nicht mehr ermitteln, gehts nach der FIN. Früher musste man warten, bis das Verkehrsblatt mit den Aufbietungen veröffentlicht wurde. Seit ein paar Monaten klappt das tagesaktuell, sodass nur die Aufgebotsfrist von 2 Wochen abzuwarten ist. Meldet sich daraufhin niemand und erhebt Ansprüche oder Einwände, gibts nach entsprechendem Eigentumsnachweis den neuen Brief.

Ob und wann die Aufbietung veröffentlicht wurde siehst Du unter folgendem Link im Verkehrsblatt, dem Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) elektronisches Verkehrsblatt

Die nötigen Daten für die Zulassung kann der TÜV übrigens problemlos ermitteln. Ein Umweg über BMW-Classic ist nicht von Nöten.

Gruß von der stets freundlichen Zulassungsbehörde
RM60 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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