Ist genau so wie Stüssi schreibt.
Die gegnerische Versicherung zahlt dir bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich den ebenfalls vom Gutachter ermittelten Restwert. Die gegnerische Versicherung hat so eine Art Vorkaufsrecht auf das Auto, und zwar zu dem Preis, der als Restwert ausgewiesen ist. Wird in der Regel aber nicht wahrgenommen.
Vor dem Verkauf des Autos von der gegnerischen Versicherung das Auto freigeben lassen und dann heißt es handeln wie auf dem Basar !
Kannst durchaus mehr rausholen als den angeblichen Restwert.
Rechenbeispiel, so war´s bei mir letztes Jahr:
Mir donnert auf der Autobahn einer hinten drauf, Reparaturkosten laut Gutachten 18600 DM, Wiederbeschaffungswert (dort fließt der Schwacke-Wert und die ortsübliche Marktlage ein) 11300 DM, somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert war 2000 DM. Versicherung hat also einen Scheck über 9300 DM geschickt (war toll, den einzulösen
) und die Kiste zum Verkauf freigegeben. Habe dann noch 3000 DM für den Schrotthaufen gekriegt, insgesamt also 12300 Flocken für mich.
Dazu noch 1500 DM Schmerzensgeld...das hat den tiefen Schmerz über den Verlust meines verhassten Opel Omega Caravans dann doch recht schnell weggewischt. Und von der Kohle hab ich mir wieder ´nen 7er geholt :cool:
Gruß
*C*