1. Die CO2-Besteuerung gilt bereits jetzt, allerdings nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2009. D.h. nur Neufahrzeuge.
Das bleibt auch so bis auf weiteres so. Ob, wann und wie ggf. Altfahrzeuge in dieses Steuersystem überführt werde, steht noch in den Sternen.
2. Der CO2-Ausstoß berechnet sich mit einer einfachen Formel aus dem Verbrauch. Da hierfür auch für Altfahrzeuge Werte vorliegen (NEFZ-Zyklus wird seit 01.01.1996 durchgeführt), ist es garkein Problem, die entsprechenden Daten zu bekommen.
Ich sehe hier kein großes Problem.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (06.06.2010 um 22:32 Uhr).
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