


BMW 7er, Modell E38 |
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- Anzeige -
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18.12.2013, 07:55
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#1
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Tipp für 4 Jahre sorgenfreies Fahrwerk
es wird ja viel über atu gemeckert aber ich möchte euch, unabhängig das ich in dem unternehmen tätig bin, auf ein besonderes angebot aufmerksam machen - egal welchen hersteller atu für die teile hat, es gibt 4 jahre garantie, wer kann dies sonst bieten?
4 Jahre Garantie für Ihr Fahrwerk

Das Fahrwerk ist das Bindeglied zwischen Fahrbahn und Karosserie. Es hat die Aufgabe, die durch Fahrbahnunebenheiten oder durch Richtungswechsel auftretenden Schwingungen des Rades und der Karosserie möglichst kontrolliert abzubauen. Alle bei A.T.U verbauten Ersatzteile werden auf modernen Präzisionsmaschinen hergestellt und kontinuierlichen Qualitätskontrollen unterzogen. Dies ist die Basis für die Zuverlässigkeit der verwendeten Teile, die in speziellen Prüf- und Testverfahren für einen Großteil der Artikel sogar durch den TÜV–Süd überprüft, zertifiziert und bestätigt wurde! Damit wir gemeinsam mit unseren Herstellern diesem Anspruch auch für die neueste Teilegeneration gerecht werden, wird dieser Prozess ständig erweitert und fortgeführt. Und weil wir überzeugt sind von der Qualität unserer Fahrwerksteile, bieten wir Ihnen jetzt vier Jahre Garantie.
Die Garantie gilt für folgende Fahrwerksteile: Federbeinstützlager, Fahrwerksfedern, Stoßdämpfer inkl. Anschlagpuffer, Lenkungsteile (Querlenker/ Längslenker inkl. Querlenkerlager, Rad- und Axialgelenke, Traggelenke, Spurstangen inkl. Endstücke, Koppelstange/ Verbindungsstange, komplette Federbeine).
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18.12.2013, 07:57
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2012
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: E38-735i (10.96) F01-740d(09)
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Was würden den eine komplette neue Vorderachse kosten mit einbau? (ganz grob geschätzt)
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Suche eine
- E38 Stoßstange in Oxfordgrün
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18.12.2013, 07:59
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#3
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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ich kann das gern mal ausrechnen lassen, antwort aber erst heute abend
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18.12.2013, 08:03
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2013
Ort: Regensburg
Fahrzeug: E23 735i Highline (02.86) , E38-750i (12.96) , E38-740iL Individual LPG KME (02.98)
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Preis wäre bestimmt interessant für alle : )
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18.12.2013, 08:07
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#5
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Gesperrt
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Zell (LU)
Fahrzeug: BMW E36 316ti, E88 118i Cabrio, E38 740i von pilatus ;-)
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Gehört hier nicht hin. Wenn ATU forumspartner werden will soll es sich an den Forumsbetreiber wenden und nicht seine Mitarbeiter hier Werbung machen lassen.
Gruß Miranda
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18.12.2013, 08:12
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#6
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Zitat:
Zitat von Miranda
Gehört hier nicht hin. Wenn ATU forumspartner werden will soll es sich an den Forumsbetreiber wenden und nicht seine Mitarbeiter hier Werbung machen lassen.
Gruß Miranda
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was bist du nur für ein griesgram - lies doch mal genau, ich oder atu will keine werbung machen aber ständig wird über die haltbarkeit von fahrwerksteilen geklagt - ich mache lediglich als forumskollege auf die möglichkeit aufmerksam sich diese teile mit einer 4-jährigen garantie einbauen zu lassen und wenn das angebot von pit stop oder sonstwem wäre hätte ich dies im allgemeinen interesse ebenfalls gepostet
ich hätte auch nicht erwähnen müssen das atu mein arbeitgeber ist sondern einfach gepostet was ich tolles im netz gefunden habe und dann hättest du das sicher gut gefunden oder?
meinst du wirklich das atu mit über 600 filialen eropaweit und mehr als 12.000 mitarbeitern auf ein paar nörgelnde e38 fahrer angewiesen ist? seit wann ist die schweiz hinter dem mond?
Geändert von dummbatz (18.12.2013 um 08:44 Uhr).
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18.12.2013, 08:25
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#7
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Sternenjäger
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Neuenburg
Fahrzeug: E38 740 bj.96 (Fette Else), Volvo FH 520 (Dicke Berta), E30 318iT (Gollum)
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Und was steht im kleingedruckten? Was sind die bedingungen für die garantie? 
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18.12.2013, 08:40
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#8
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Merkwürdige Maßeinheit, "Jahre". Mancher fährt 8.000 km pro Jahr, andere 80.000.
Olli
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18.12.2013, 08:45
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#9
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Zitat:
Zitat von Miranda
Gehört hier nicht hin. Wenn ATU forumspartner werden will soll es sich an den Forumsbetreiber wenden und nicht seine Mitarbeiter hier Werbung machen lassen.
Gruß Miranda
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Nun lass mal die Kirche im Dorf. Verkappte Werbung sieht anders aus.
Insbesondere da das Fahrwerk beim Siebener immer wieder Probleme bereitet, finde ich den Hinweis gut. Egal ob der TE dort arbeitet oder nicht.
Außerdem ist Dummbatz ja auch nicht erst seit gestern hier angemeldet.
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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18.12.2013, 08:50
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#10
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Zitat:
Zitat von Olli
Merkwürdige Maßeinheit, "Jahre". Mancher fährt 8.000 km pro Jahr, andere 80.000.
Olli
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...auch merkwürdig - manche toasten alle 2 wochen ihr brot und andere jeden tag
Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit
Die gesetzliche Garantiezeit wird häufig falsch verstanden und mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gleichgestellt. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Dementsprechend ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die Garantie hat in der Regel die Folge, dass der Hersteller einer Sache oder der Verkäufer dafür einsteht, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist, denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache. Dementsprechend wird innerhalb der Garantiezeit vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird.
Liegt beispielsweise in der vereinbarten Garantiezeit ein Sachmangel vor, dann ist der Verkäufer oder Hersteller dazu verpflichtet den Mangel zu beheben. Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
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