BMW 7er, Modell E32 |
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30.10.2004, 19:14
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.03.2003
Ort: Bietigheim
Fahrzeug: Opel Agila / Suzuki Wagon R+ / BMW E32 730i
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Mein Baby vom Benz gerammt...
Hallo,
gestern hat mir doch mein Nachbar mit seinem 190er auf unserem Parkplatz die Vorfahrt genommen und ist mir reingedonnert. Da es sich dort um eine unübersichtliche Stelle handelt habe ich es nur rollen lassen, konnte aber leider trotzdem nicht reagieren. Weiß nicht wie schnell der Benz war...
Auf jeden Fall ist der Benz nicht mehr fahrbereit. Das Rad steht krumm und lässt sich nicht mehr nach links einschlagen. An meinem ist alles ein bisschen kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Blinker und Bleche im Motorraum verbogen.
In der BMW- Werkstatt meinte man der Schaden beträgt ca. 4000€, wenn ich dort den Wagen hinstelle.
Jetzt hat das gute Stück gerade mal zwei Monate heil überstanden
Gruß
Stefan
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30.10.2004, 19:17
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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re:
Herzliches beileid!
Gruss DD
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30.10.2004, 19:28
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Uupss. Das ist ganz großer Mist.
Wer hat schuld?
Mein beileid.
__________________
[SIGPIC]http://www.7-forum.com/forum/image.html?type=sigpic&userid=3287&dateline=128862 8269[/SIGPIC]
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30.10.2004, 20:20
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Moin,
ja das ist Mist.......
Also die Schuldfrage kann durchaus Problme machen.
Soweit ich weiß gilt Rechts vor Links nur dann wenn auf diesen Privaten Grundstück am eingang steht " Hier gilt die STVO " ( oder so ähnlich ) wenn das nicht steht könnte es Ärger geben, der könnte so ausgehen das jeder sein eigenen Schaden bezahlen muß weil beide hätten aufpassen müssen.
Kann aber sein das ich gerade Mist erzähle, mir ist jedefalls so als hätte ich das mal so gehört.
Gruß
Thorsten
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30.10.2004, 20:24
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#5
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Keine Sterne
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: Astra Caravan 1,6 16v
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Zitat:
Zitat von Hannebambel2001
Hallo,
gestern hat mir doch mein Nachbar mit seinem 190er auf unserem Parkplatz die Vorfahrt genommen und ist mir reingedonnert. Da es sich dort um eine unübersichtliche Stelle handelt habe ich es nur rollen lassen, konnte aber leider trotzdem nicht reagieren. Weiß nicht wie schnell der Benz war...
Auf jeden Fall ist der Benz nicht mehr fahrbereit. Das Rad steht krumm und lässt sich nicht mehr nach links einschlagen. An meinem ist alles ein bisschen kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Blinker und Bleche im Motorraum verbogen.
In der BMW- Werkstatt meinte man der Schaden beträgt ca. 4000€, wenn ich dort den Wagen hinstelle.
Jetzt hat das gute Stück gerade mal zwei Monate heil überstanden
Gruß
Stefan
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moin
....und der kühler....fleckchen unterm kleinen
gruß
dirk
__________________
Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; wobei man beim universum nicht sicher ist
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30.10.2004, 21:16
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von bigpig
moin
....und der kühler....fleckchen unterm kleinen
gruß
dirk
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ist das nicht eher ein Teil von der Bremsenkühlung
Gruß
Thorsten
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30.10.2004, 22:03
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#7
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Keine Sterne
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: Astra Caravan 1,6 16v
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30.10.2004, 22:11
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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30.10.2004, 22:59
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#9
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FrankWo
Registriert seit: 08.06.2002
Ort: Mannheim
Fahrzeug: MB W 126-300 SE
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An Stefan - zur Rechtslage:
Wenn es (der Parkplatz) kein öffentlicher Verkehrsraum ist, gilt die StVO nicht, was die 'revoli'-Regelung betrifft. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am schnellsten fuhr, hat am meisten dagegen verstossen. Ein(e) GutachterIn wird über die Fahrzeugschäden die Geschwindigkeit(sunterschiede) bestimmen können. Wenn bei Dir Schrittgeschwindigkeit (bis 6 km/h) dokumentiert wird, sowie Deinem VU-Partner eine mehrfache derselben nachzuweisen ist, bist Du als unschuldig zu behandeln. Die etweige Unübersichtlichkeit des VU-Ortes gilt für beide Beteiligte gleichermassen, sich daraus ergebende mögliche Zusammenstösse sind in ihren Folgen durch angemessene Umsicht zu vermeiden bzw. in ihrer Schadenshöhe möglichst gering zu halten.
Wenn sich Deine (Un-)Schuld nicht sicher nachweisen lässt, kann Dir die Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeuges angelastet werden. Hierzu bedarf es keines anteiligen Eigenverschuldens. Dies wären für Dich bis zu 25% des Gesamtschadens.
Ist überhaupt kein Schuldnachweis zu führen, muss der Gesamtschaden hälftig getragen werden.
Davon abweichende Entscheidungen sind über "Prozess > Urteil > Annahme desselben" möglich.
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Schilder mit der Aufschrift 'Hier gilt die StVO' sind für rechtliche Würdigungen von Schadensfällen bedeutungslos. (Sie haben ledeglich empfehlenden Charakter; ihr Nichtbefolgen allein beinhaltet keine Schuldzuordnung im Schadensfall.) Wo die StVO (auch auf Privat-/Firmen-Gelände) gilt, muss dies durch die auch auf öffentlichen Strassen vorgeschriebene (zusätzliche) Beschilderung und Fahrbahnmarkierung dokumentiert sein.
Mit (bedauernden) Grüssen an Dich von FrankWo.
Geändert von FrankWo (30.10.2004 um 23:03 Uhr).
Grund: Schreibfehler (müssen nicht sein)!
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31.10.2004, 00:46
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#10
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street-legal racer
Registriert seit: 07.01.2004
Ort: Lelystad
Fahrzeug: 633 csi 1980 / Dacia Logan MCV LPG 2019/ Kawasaki zzr600
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So ein schade fur dich, bin mir sicher das du einen anwalt brauchst, schuldfrage auf solche unubersichtliche parkplatze
Hoffentlich lasst es sich wieder reparieren, frage mal Hendrik fur gebrauchte teile.
Ciao,
Osl Jaap
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