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BMW 7er, Modell E32
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Alt 30.10.2004, 19:14   #1
Hannebambel2001
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.03.2003
Ort: Bietigheim
Fahrzeug: Opel Agila / Suzuki Wagon R+ / BMW E32 730i
Standard Mein Baby vom Benz gerammt...

Hallo,

gestern hat mir doch mein Nachbar mit seinem 190er auf unserem Parkplatz die Vorfahrt genommen und ist mir reingedonnert. Da es sich dort um eine unübersichtliche Stelle handelt habe ich es nur rollen lassen, konnte aber leider trotzdem nicht reagieren. Weiß nicht wie schnell der Benz war...
Auf jeden Fall ist der Benz nicht mehr fahrbereit. Das Rad steht krumm und lässt sich nicht mehr nach links einschlagen. An meinem ist alles ein bisschen kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Blinker und Bleche im Motorraum verbogen.
In der BMW- Werkstatt meinte man der Schaden beträgt ca. 4000€, wenn ich dort den Wagen hinstelle.
Jetzt hat das gute Stück gerade mal zwei Monate heil überstanden

Gruß
Stefan
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Hannebambel2001 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 19:17   #2
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

Herzliches beileid!
Gruss DD
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 19:28   #3
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
Standard

Uupss. Das ist ganz großer Mist.

Wer hat schuld?

Mein beileid.
__________________
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Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 20:20   #4
Thorsten730i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Moin,

ja das ist Mist.......

Also die Schuldfrage kann durchaus Problme machen.

Soweit ich weiß gilt Rechts vor Links nur dann wenn auf diesen Privaten Grundstück am eingang steht " Hier gilt die STVO " ( oder so ähnlich ) wenn das nicht steht könnte es Ärger geben, der könnte so ausgehen das jeder sein eigenen Schaden bezahlen muß weil beide hätten aufpassen müssen.

Kann aber sein das ich gerade Mist erzähle, mir ist jedefalls so als hätte ich das mal so gehört.

Gruß

Thorsten
Thorsten730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 20:24   #5
bigpig
Keine Sterne
 
Benutzerbild von bigpig
 
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: Astra Caravan 1,6 16v
Standard

Zitat:
Zitat von Hannebambel2001
Hallo,

gestern hat mir doch mein Nachbar mit seinem 190er auf unserem Parkplatz die Vorfahrt genommen und ist mir reingedonnert. Da es sich dort um eine unübersichtliche Stelle handelt habe ich es nur rollen lassen, konnte aber leider trotzdem nicht reagieren. Weiß nicht wie schnell der Benz war...
Auf jeden Fall ist der Benz nicht mehr fahrbereit. Das Rad steht krumm und lässt sich nicht mehr nach links einschlagen. An meinem ist alles ein bisschen kaputt. Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Blinker und Bleche im Motorraum verbogen.
In der BMW- Werkstatt meinte man der Schaden beträgt ca. 4000€, wenn ich dort den Wagen hinstelle.
Jetzt hat das gute Stück gerade mal zwei Monate heil überstanden

Gruß
Stefan
moin



....und der kühler....fleckchen unterm kleinen



gruß
dirk
__________________
Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; wobei man beim universum nicht sicher ist
bigpig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 21:16   #6
Thorsten730i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von bigpig
moin



....und der kühler....fleckchen unterm kleinen



gruß
dirk

ist das nicht eher ein Teil von der Bremsenkühlung

Gruß

Thorsten
Thorsten730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 22:03   #7
bigpig
Keine Sterne
 
Benutzerbild von bigpig
 
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: Astra Caravan 1,6 16v
Standard

Zitat:
Zitat von Thorsten730i
ist das nicht eher ein Teil von der Bremsenkühlung

Gruß

Thorsten




wo ist meine brille...wer bringt mich über die strasse.....





gruß
dirk
bigpig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 22:11   #8
Thorsten730i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
Standard



kein Problem. ich dachte das am Anfang auch, aber dann habe ich den Monitor etwas aufgedreht, ja und dann sah es nich mehr nach Pfütze aus .......

Gruß

Thorsten
Thorsten730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2004, 22:59   #9
FrankWo
FrankWo
 
Benutzerbild von FrankWo
 
Registriert seit: 08.06.2002
Ort: Mannheim
Fahrzeug: MB W 126-300 SE
Standard An Stefan - zur Rechtslage:

Wenn es (der Parkplatz) kein öffentlicher Verkehrsraum ist, gilt die StVO nicht, was die 'revoli'-Regelung betrifft. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am schnellsten fuhr, hat am meisten dagegen verstossen. Ein(e) GutachterIn wird über die Fahrzeugschäden die Geschwindigkeit(sunterschiede) bestimmen können. Wenn bei Dir Schrittgeschwindigkeit (bis 6 km/h) dokumentiert wird, sowie Deinem VU-Partner eine mehrfache derselben nachzuweisen ist, bist Du als unschuldig zu behandeln. Die etweige Unübersichtlichkeit des VU-Ortes gilt für beide Beteiligte gleichermassen, sich daraus ergebende mögliche Zusammenstösse sind in ihren Folgen durch angemessene Umsicht zu vermeiden bzw. in ihrer Schadenshöhe möglichst gering zu halten.
Wenn sich Deine (Un-)Schuld nicht sicher nachweisen lässt, kann Dir die Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeuges angelastet werden. Hierzu bedarf es keines anteiligen Eigenverschuldens. Dies wären für Dich bis zu 25% des Gesamtschadens.
Ist überhaupt kein Schuldnachweis zu führen, muss der Gesamtschaden hälftig getragen werden.
Davon abweichende Entscheidungen sind über "Prozess > Urteil > Annahme desselben" möglich.
---
Schilder mit der Aufschrift 'Hier gilt die StVO' sind für rechtliche Würdigungen von Schadensfällen bedeutungslos. (Sie haben ledeglich empfehlenden Charakter; ihr Nichtbefolgen allein beinhaltet keine Schuldzuordnung im Schadensfall.) Wo die StVO (auch auf Privat-/Firmen-Gelände) gilt, muss dies durch die auch auf öffentlichen Strassen vorgeschriebene (zusätzliche) Beschilderung und Fahrbahnmarkierung dokumentiert sein.
Mit (bedauernden) Grüssen an Dich von FrankWo.

Geändert von FrankWo (30.10.2004 um 23:03 Uhr). Grund: Schreibfehler (müssen nicht sein)!
FrankWo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2004, 00:46   #10
osl jaap
street-legal racer
 
Benutzerbild von osl jaap
 
Registriert seit: 07.01.2004
Ort: Lelystad
Fahrzeug: 633 csi 1980 / Dacia Logan MCV LPG 2019/ Kawasaki zzr600
Standard


So ein schade fur dich, bin mir sicher das du einen anwalt brauchst, schuldfrage auf solche unubersichtliche parkplatze
Hoffentlich lasst es sich wieder reparieren, frage mal Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hendrik fur gebrauchte teile.

Ciao,

Osl Jaap
osl jaap ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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