


BMW 7er, Modell E32 |
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14.11.2002, 11:58
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2002
Ort: Aarau/ CH
Fahrzeug: E32
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kannst Du nicht den Bericht nachreichen?
was Du natürlich dann nicht machst..........?
Sonst komm vorbei und wir melden den hier in Krefeld an............
KR DB 7 ( DerBähr 7er )
Fahr zur Dekra, die ham Kartoffeln auf den Augen.................( nase auc wg. benzingeruch )
MFG
__________________
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14.11.2002, 12:05
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.08.2002
Ort: Niedersachsen
Fahrzeug: Ford Mondeo
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wo wurde der tüv gemacht?
wende dich dann an diese stelle und forder eine kopie des berichts an!
habe ich schon oft gemacht, hat immer geklappt!!!
Grüße Marek
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14.11.2002, 12:13
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#4
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Gast
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Danke für die Tipps
ich hab jetzt gerade angerufen und gesagt er soll beim tüv den wisch nachfordern
Ich versuchs mit UL DB 750 
DB muß allerdings für Die Bährin stehen:(
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14.11.2002, 12:13
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Hi !
Momentemal ! Der TÜV müsste doch in der Abmelde-/Stilllegungsbescheinigung eingetragen sein, dann brauchst Du keinen Bericht vorlegen ! Ansonsten beim Vorbesitzer nachfragen wo der TÜV gemacht wurde und dort eine Zweitschrift des Berichts geben lassen.
Im übrigen: da der TÜV-Bericht zum Fahrzeug gehört hat der Vorbresitzer Dir den TÜV-Bericht zu geben. Kann er das nicht gilt die zugesicherte Eigenschaft "TÜV neu" als nicht erfüllt und Du kannst Nachbesserung (TÜV bericht nachliefern) oder Schadenersatz (Kosten für neue TÜV-Abnahme) verlangen ! Kuckst Du BGB !
Ciao
Andreas
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14.11.2002, 13:13
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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So ist es.
TÜV + AU-Bericht gehören zum Auto.
Zusicherungen, etc... bringen nichts, wenn nicht nachweisbar.
... so bin ich fast 2 Monate auf Kosten des Vorbesitzers gefahren.
... an Steuern und Versicherung hat sich das dann bezahlt gemacht, selbst die paar Mark strafe wg. nicht vorhandenem AU-Bericht waren mir gleich. ... theoretisch hätte ich ihn verklagen können.....
Aber meine Anmeldung ging ohne AU-Bericht, obwohl die alte den hätte sehen müssen......
Aber wenn jemand auf m Amt blind ist, ist das ganz normal....
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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14.11.2002, 13:15
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#7
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 04.05.2002
Ort: Vöhringen
Fahrzeug: E32 735i.A.
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Will endlich ein BMW vor der Videothek sehn !!!
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14.11.2002, 14:00
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#8
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..die olle Grete
Registriert seit: 05.10.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: 745iA/E23,740iA/E38
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hey Bähr,
muss sagen , Eure Zulassungsstelle ist ganz schön Banane, bei mir reichte auch die Abmeldebestätigung des
Vorbesitzers, da ist ja HU und AU Fälligkeit vermerkt, sind ja ganz genau die Schwoben, gelle?:zwink
gruß, fish
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14.11.2002, 19:13
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2002
Ort: bei Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW X5 E70 3.0 SD
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bei meinem hat auch der tüv bericht gefehlt 
unsere zulassungsstelle wollte denauch haben, ( braucht mann nur nicht wenn der waagen neu oder von einem Händler ist )
habe mein vorbesitzer angerufen und der ist mit mir zu seinem tüv gefahren und musste 5,-€ für die kopie abdrücken
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14.11.2002, 20:20
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#10
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Gast
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Hey Jungs,
vielen Dank für euer mitgefühl!
Aber alles wird gut! ich hab die copy via Fax bekommen JUHU!!
Morgen früh 2ter Versuch
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