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Alt 23.10.2006, 08:37   #1
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard Neues Versicherungsgesetz bei Haftpflichtschäden!

Hi
Ich schrieb im anderen Thread bereits über meine Unfall und den Problemen mit der gegnerischen Versicherungsgeselschafft!
Nachdem ich mein Auto mitlerweile selbst repariert habe und der gegnerischen Versicherung Bilder vom rep. Auto zugeschickt habe und um Reperaturkosten+Nutzungsausfall gebeten hatte kam nun folgendes schreiben:

Wiederbeschaffungswert: 5070,00€
Restwert: 4110,00€
Fahrzeugschaden: 960,00€
Gutachterkosten: 467,00€
Nutzungsausfall: 553,00€
(7tage je 79€)
Kostebnpauschale: 20,00€
Entschädigungsbetrag: 2000,28€
Davon 1533€ an mich und 467€ an Gutachter.
Ich habe mit 4700€ gerechnet und nun das!
Im schreiben steht desweiteren:
Etwas anderse gilt nur, wenn das- ´Verkehrssichere -Fahrzeug vom Geschädigten mindestens 6 Monate, gerechnet ab dem Unfalldatum, tatsächlich weitergenutzt wird. (BGH, Urteil vom 23.05.06 Az.VI ZR 192/05)
In diesen fällen können die geschätzten Reparaturkosten ersetzt werden ,sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Was ist das den fürn scheiß? Wie bitte soll ich den mein Auto denn reparieren wenn ich die kohle erst in 6 Monaten bekomme!
Was wäre wenn ich mein Auto beim freundlichen reparieren lassen hätte!
Habe heute diesbezüglich einen Termin beim Anwalt!
Gruß
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