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BMW 7er, Modell E32 |
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04.04.2009, 18:09
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2009
Ort: Waldstetten
Fahrzeug: 730i V8 5-Gang-Schalter; Bj. 4/92
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Gewährleistungsanspruch? Was meint ihr?
Hallo zusammen,
ich habe ja vor kurzem einen E32 beim Händler gekauft. Zum Zeitpunkt der Probefahrt war es draußen kalt, es schneite und es waren Temperaturen um den Gefrierpunkt. Ich habe damals den Klimakompressor angeschaltet, aber ich denke bei diesen Temp. ist er nicht angesprungen.
Heute war es zum ersten soweit, daß ich mit Klima fahren wollte und was ist...der Kompressor macht sehr laute Heulgeräusche! Es wird zwar noch richtig kühl im Fahrzeug, aber das Geräusch ist nicht normal. Ich denke mal die Lager sind zienlich am Ende.
Jetzt ist es ja so, daß ich Gewährleistung habe. Meint ihr ich habe eine Chance, da etwas geltend zu machen? Der Mangel dürfte ja zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden gewesen sein.
Dummerweise sitzt der Händler in München, ca 200km von mir entfernt. Da wird mit Nachbesserung etwas schwierig...
Hier mal ein Video, man hört wie in regelmäßigen Abständen das Heulen auftritt, immer wenn der Kompressor zuschaltet, das erste mal bei 13 sek, dann bei 34 und bei 58.
http://www.youtube.com/watch?v=7OdO_2Gj7pY
Gruß Lukas
Geändert von luki (04.04.2009 um 18:31 Uhr).
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04.04.2009, 18:13
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
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Trotz 2 jähriger Gewährleistungspflicht wirds nach einem halbem Jahr schwierg, da ab diesem Zeitpunkt Du den Mangel bei Übergabe voll nachweisen musst ... also schwierig ... soviel zur Theorie:
Allein die Spritkosten von ca. 400 km lohnen den Weg zum nächsten Bosch Klimaservice etc. .... oftmals lang das Auffüllen von Öl und Kältemittel und alles wird gut ... der Kompressor jault lauter, wenn hier die Flüssigkeiten zu wenig sind ....
Bei meinem Klimaexperten (Kühler Beck in Würzburg) hat das 89 € gekostet ....und alles ist schön frostig ...
Gruß
Martin
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04.04.2009, 18:50
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#3
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
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Trotz 2 jähriger Gewährleistungspflicht wirds nach einem halbem Jahr schwierg, da ab diesem Zeitpunkt Du den Mangel bei Übergabe voll nachweisen musst ... also schwierig ... soviel zur Theorie:
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Sorry, eine Anmerkung dazu: hier tritt die Beweislastumkehr ein. Gem. § 476 BGB gilt für Verbrauchsgüterkäufe nämlich eine sog. Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang (in der Regel der Übergabe der Sache an den Käufer) auf, so wird vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Jedoch gilt dies gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe , nicht also z.B. für Verkäufe unter Privatleuten und auch nur für die ersten 6 Monate nach Übergabe an den Käufer, danach trägt der Käufer die Beweislast. Ausserdem: Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend, ist der Lauf der Verjährung gehemmt.
Zitat:
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Allein die Spritkosten von ca. 400 km lohnen den Weg zum nächsten Bosch Klimaservice etc. .... oftmals lang das Auffüllen von Öl und Kältemittel und alles wird gut ... der Kompressor jault lauter, wenn hier die Flüssigkeiten zu wenig sind ....
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Hier kann der Käufer mit dem Verkäufer vereinbaren, aufgrund der Entfernung, die Reparatur bei einer anderen, näher am Wohnort liegenden, qualifizierten Werkstatt beheben zu lassen und die Kosten rechnen die beiden (VK und Werkstatt) unter sich ab....
__________________
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
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>>>154:98<<<
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04.04.2009, 18:58
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2009
Ort: Waldstetten
Fahrzeug: 730i V8 5-Gang-Schalter; Bj. 4/92
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Hallo,
eine Alterative wäre natürlich tatsächlich erst mal die Klima neu zu befüllen und zu schauen, ob das Heulen dann besser bzw. weg ist. Sind alle E32 schon für R134a ausgelegt oder gibt es auch noch welche die mit den alten unerlaubten Mitteln laufen? Dann müsste man ja erst mal umrüsten...
Gruß Lukas
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04.04.2009, 19:12
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
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[quote=Carlton;1127831]Sorry, eine Anmerkung dazu: hier tritt die Beweislastumkehr ein. Gem. § 476 BGB gilt für Verbrauchsgüterkäufe nämlich eine sog. Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang (in der Regel der Übergabe der Sache an den Käufer) auf, so wird vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Jedoch gilt dies gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe , nicht also z.B. für Verkäufe unter Privatleuten und auch nur für die ersten 6 Monate nach Übergabe an den Käufer, danach trägt der Käufer die Beweislast. Ausserdem: Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend, ist der Lauf der Verjährung gehemmt.
Ist das so viel anders, als das, was ich gepostet hatte ? Ich habs extra mal etwas laienmäßig ausgedrückt ....und da es hier ein Händler als Verkäufer war, langte der eine Satz völlig aus ...
Zum Thema:
Da Du schon den V8 hast, also ein späteres Modell, dürfte es mit dem Kältemittel wohl kein Problem geben .... aber das sagt Dir ein Auto-Klimadienst, der was von der Sache versteht, vorab ....also, einfach mal bei so einer Werkstatt nachfragen ....
Natürlich kannst Du aber auch erst mal mit dem Verkäufer telefonieren und nachfragen, wie er zu der Sache steht, aber ich würde mir davon nicht viel versprechen .... wenn Du Rechtsschutzversichert bist, kannst Du auch nen Anwalt einschalten ...
Gruß
Martin
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04.04.2009, 20:02
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#6
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
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Ist das so viel anders, als das, was ich gepostet hatte ? Ich habs extra mal etwas laienmäßig ausgedrückt ....und da es hier ein Händler als Verkäufer war, langte der eine Satz völlig aus .
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..
Ich hab nichts davon gesagt, dass deine Aussage anders ist als meine, sondern lediglich eine Anmerkung! Anmerkung = Ergänzung!
....denn im Ausgangspost stand nix davon, wie lange der Kauf her ist...somit fehlte hier der Hinweis, dass die Beweislastumkehr greift, wenn der Mangel innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf auftritt. Dies ist m.E. aber durchaus wichtig, denn das scheint der TE nicht zu wissen und verlässt sich evtl nur auf deinen Hinweis, dass er den Mangel nachweisen muss und kommt ggf in Schwulitäten.
Und wenn man schon eine "Rechtsauskunft" geben will,dann sollte man dies auch von weiteren Seiten beleuchten. Seiten, die wichtig sind und sein können!!
Dinge, die wichtig sind, sollte man auch nicht laienhaft darstellen, da diese schnell laienhaft falsch sein können oder nicht ausreichend genug!
N
Zitat:
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atürlich kannst Du aber auch erst mal mit dem Verkäufer telefonieren und nachfragen, wie er zu der Sache steht, aber ich würde mir davon nicht viel versprechen
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DAS kann man doch per Ferndiagnose gar nicht beurteilen! Wenn die Sache eindeutig ist, sprich die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch gegeben sind, hat Luki durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz durchaus gute Chancen!!
VG
Geändert von Carlton (04.04.2009 um 20:10 Uhr).
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04.04.2009, 20:48
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
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Zitat:
Zitat von Carlton
..
Ich hab nichts davon gesagt, dass deine Aussage anders ist als meine, sondern lediglich eine Anmerkung! Anmerkung = Ergänzung!
....denn im Ausgangspost stand nix davon, wie lange der Kauf her ist...somit fehlte hier der Hinweis, dass die Beweislastumkehr greift, wenn der Mangel innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf auftritt. Dies ist m.E. aber durchaus wichtig, denn das scheint der TE nicht zu wissen und verlässt sich evtl nur auf deinen Hinweis, dass er den Mangel nachweisen muss und kommt ggf in Schwulitäten.
Und wenn man schon eine "Rechtsauskunft" geben will,dann sollte man dies auch von weiteren Seiten beleuchten. Seiten, die wichtig sind und sein können!!
Dinge, die wichtig sind, sollte man auch nicht laienhaft darstellen, da diese schnell laienhaft falsch sein können oder nicht ausreichend genug!
N
DAS kann man doch per Ferndiagnose gar nicht beurteilen! Wenn die Sache eindeutig ist, sprich die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch gegeben sind, hat Luki durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz durchaus gute Chancen!!
VG
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Was soll die Aufregung ?
Ich denke, Luki hats schon ganz gut verstehen können ...
und Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge .... das wird Dir jeder Anwalt bestätigen können ....
außerdem gebe ich keine Rechtsauskünfte in einem Internetforum sondern nur meine Auffassung wieder ...
Gruß
Martin
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04.04.2009, 18:14
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#8
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von luki
Hallo zusammen,
ich habe ja vor kurzem einen E32 beim Händler gekauft. Zum Zeitpunkt der Probefahrt war es draußen kalt, es schneite und es waren Temperaturen um den Gefrierpunkt. Ich habe damals den Klimakompressor angeschaltet, aber ich denke bei diesen Temp. ist er nicht angesprungen.
Heute war es zum ersten soweit, daß ich mit Klima fahren wollte und was ist...der Kompressor macht sehr laute Heulgeräusche! Es wird zwar noch richtig kühl im Fahrzeug, aber das Geräusch ist nicht normal. Ich denke mal die Lager sind zienlich am Ende.
Jetzt ist es ja so, daß ich Gewährleistung habe. Meint ihr ich habe eine Chance, da etwas geltend zu machen? Der Mangel dürfte ja zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden gewesen sein.
Dummerweise sitzt der Händler in München, ca 200km von mir entfernt. Da wird mit Nachbesserung etwas schwierig...
Gruß Lukas
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Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht. Der Klimakompressor sollte eigentlich auch bei kaltem Wetter laufen.
MfG Denis
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04.04.2009, 18:51
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#9
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"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von LT750
Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht.
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Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein vertraglicher Haftungsausschluss sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Sachen generell unzulässig!!!
Der früher übliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.
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04.04.2009, 19:16
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 750iA E32 (08/93), Opel Sintra 3.0 (12/98), BMW 320er Cabrio E36 (=Mausi seins, 04/99), BMW KidsBike (08/08) :-)
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Zitat:
Zitat von LT750
Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht. Der Klimakompressor sollte eigentlich auch bei kaltem Wetter laufen.
MfG Denis
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DER schon wieder. Will DER seine "Beiträge" ins unendliche schrauben???
Dann weiter so    
Grüße dich Denis (und die anderen auch)
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