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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.04.2013, 09:26   #1
Chris.Schlicht
Chris.Schlicht
 
Registriert seit: 28.03.2009
Ort: Bochum
Fahrzeug: E38-735iL (10.99)
Standard Lautes Geräusch VA nach Montage 19"

Hallo zusammen.

Ich habe jetzt auf meinen E38 orig BMW V Speiche 126 montiert.

Seit der Montage ist ein lautes Geräusch von der VA zu hören.

Aber nur von Tempo 20-40km/h

Es sind Hankook Evo S1 montiert, aus DOT 0910 mit 6mm Profil.

Mit Serienbereifung 16 Zoll und 20 Zoll AC Schnitzer waren keine Geräusche zu hören.

Kann es ein Abrollgeräusch sein?

Hört sich echt heftig an..

Ansonsten ist alles normal, keine Geräusche in Kurven oder bei höherer Geschwindigkeit.
Chris.Schlicht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:21   #2
mahooja
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Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
Standard

Das Abrollgeräusch der Reifen würde ja nicht bei 40km/h verschwinden, sondern eher lauter werden. Welche Reifengrösse fährst du denn, 245/45 und 275/40 vom e65 oder passend für den e38 245/40 und 275/35?
__________________
greetings
Björn


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"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr
hin abfließen"
(Walter Röhrl)

Schon seit 23 Jahren dabei...
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:23   #3
Chris.Schlicht
Chris.Schlicht
 
Registriert seit: 28.03.2009
Ort: Bochum
Fahrzeug: E38-735iL (10.99)
Standard

Es ist die E65 Bereifung montiert.

Habe ich aber schon auf allen E38 gefahren, ohne Probleme.

Und wie schon geschrieben, hatte bis vor 1 Woche noch 9x20 mit 245/40/20 montiert, ohne Probleme.
Chris.Schlicht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:31   #4
mahooja
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Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Würde mal ein Rad abmachen und schauen ob es innen an Feder/Dämpfer schleift, in dem Fall könnten Spurplatten helfen. Trotzdem (auch wenn ihr das alle nicht hören wollt) weise ich erneut (wie schon so oft in den letzten Tagen) darauf hin das der Abrollumfang/Durchmesser mit der Bereifung zu groß ist und eine negative Tachoabweichung entsteht. Das bedeutet du bekommst die Räder nicht eingetragen und fährst ohne Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Das die Räder auf anderen e38 freigängig waren bedeutet ja nicht das sie auf deinem jetztigen auch nicht schleifen. Minimale Fahrwerks-/Spur-/Sturzdifferenzen können reichen damit es nicht mehr passt. Hatten deine 20"er die selbe Einpresstiefe?
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:36   #5
Chris.Schlicht
Chris.Schlicht
 
Registriert seit: 28.03.2009
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Fahrzeug: E38-735iL (10.99)
Standard

Ich habe natürlich bei der Montage alles auf Freigängigkeit geprüft.

Ja, die 20 Zoll hatten die selbe ET und diese hatten lediglich Feinstberührung am Innenkotflügel links bei leichten Rechtseinschlag.

Wie gesagt, Freigängigkeit wurde geprüft.
Chris.Schlicht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:39   #6
mahooja
seven till heaven
 
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Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Schon mal aufgebockt und im Stand probiert ob das Geräusch auch da ist?
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Alt 05.04.2013, 10:40   #7
B.C.
Panzermechaniker
 
Benutzerbild von B.C.
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: 318i E30(EZ.87)
Standard

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Trotzdem (auch wenn ihr das alle nicht hören wollt) weise ich erneut (wie schon so oft in den letzten Tagen) darauf hin das der Abrollumfang/Durchmesser mit der Bereifung zu groß ist und eine negative Tachoabweichung entsteht. Das bedeutet du bekommst die Räder nicht eingetragen und fährst ohne Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Dem muss ich aber widersprechen...ich(und auch andere hier z.T.) haben e65 Räder in der genannten Form gefahren und auch vom TÜV ohne Probleme eintragen lassen.

Grüße
B.C. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2013, 10:46   #8
mahooja
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Benutzerbild von mahooja
 
Registriert seit: 12.05.2002
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Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Wundert mich, genauso wie es mich wundert das die von Alpina auch freigegeben sind. Wofür dann dieser Paragraph in der StVZO:

§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen.

---------------

Anhang

§ 57 Abs. 2 StVZO
a) Anhang II (ohne Anlagen)
der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die
a) Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15),

-----------------

Richtlinie 75/443/EWG

4.3. Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem
Prüfverfahren zu kontrollieren:
4.3.1. Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung
auszurüsten. Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ
von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen.
4.3.2. Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse
muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG
entsprechen.
4.3.3. Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 ± 5 °C.
4.3.4. Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten
Reifendruck im warmen Zustand entsprechen.
4.3.5. Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller
angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h
beträgt.
4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit
des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein
als ± 1,0 %.
4.3.6.1. Wenn eine Meßstrecke verwendet ist, muß sie eine ebene, trockene und
ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen.
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten
sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O < V1 - V2 < V2/10 + 4km/h


Auf Normalbürgerdeutsch heisst das:

- Der Tacho darf niemals weniger anzeigen, als man tatsächlich fährt.

In dem Fall ist die Abweichung -2km/h. An meinem 911 musste ich wegen -1 km/h den Tacho eichen.
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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