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BMW 7er, Modell E32 |
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04.11.2007, 20:36
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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AHK Muss nicht mehr eingetragen werden?
Hallo
Ich war letzten Mittwoch beim Tüv und wollte meine AHK von Brink eintragen lassen und habe gestaunt was er mir erzählt hatte. Braucht man nicht mehr eintragenlassen sagte er und okay  soll ich das Glauben? Er sagte noch, das diesen allgemein nicht mehr von Bedeutung sei solange es ordnungsgemäß eingebaut worden sei.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
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04.11.2007, 20:55
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#2
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Ja, das Stimmt.
War auch dort, weil meine von nem Schlachter ist. Er sagte eine Einbauanleitung wäre gut, da aber keine Pflicht besteht diese mitzuführen ist es auch egal ob ich sie habe.
Schau Dir mal die neuen FZ.Scheine an! Hier Die Felder der AHK sind alle entfallen.
Gruß
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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04.11.2007, 20:59
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Lorsch
Fahrzeug: BMW E39 3,0D,Ford Granada BJ82 3,0i24V V6 , 82er Chevy Camaro Targa 5,0V8
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Hallo ,
Ja da kann ich nur zustimmen !!!
War bei dem Auto meiner Eltern genauso .
Brauch nicht mehr eingetragen zu werden .
MFG Christian
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05.11.2007, 10:48
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Hi
Das ist doch  und die Reifengröße entfällt laut den neuen FZ.Schein auch
Ne is nur Spaß, aber gut zu wissen mit der AHK.
Mfg
Frank
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05.11.2007, 11:03
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2002
Ort: Biel/Bienne
Fahrzeug: 97er 740i 4.4-Handschalter
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Bei uns (Schweiz) muss man das immernoch ins Fahrzeugspapiere eintragen....
Aber wenn kein eintrasgungspflicht mehr, dann wie sollt Ihr wissen, zum beispiel wieviel die max zugelasene anhängerlast,... gebremsst oder nicht... usw... für die gewunschte Fahrzeuge sind???
Gruss,
Afshin
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05.11.2007, 11:57
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Zitat:
Zitat von 45er
Bei uns (Schweiz) muss man das immernoch ins Fahrzeugspapiere eintragen....
Aber wenn kein eintrasgungspflicht mehr, dann wie sollt Ihr wissen, zum beispiel wieviel die max zugelasene anhängerlast,... gebremsst oder nicht... usw... für die gewunschte Fahrzeuge sind???
Gruss,
Afshin
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Also
in meinem Alten Brief steht: Anhängerlast Kg bei Anhänger mit Bremse 1600 Kg
Bei ohne Bremse 750 Kg
Mfg
Frank
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