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BMW 7er, Modell E32 |
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05.02.2009, 10:19
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#31
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Bomberpilot
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
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Hi Leute ich habe eure Disskussion verfolgt und mich schlau gemacht. Bei Wikipedia wurde ich fündig... Und wenn ich das richtig verstanden habe dann ist das so das wenn ein E in einem Kreis steht mit irgend einer Zahl dahinter, darf es in Deutschland und in Österreich gefahren werden ohnen zusätzlichen Prüfungen oder weiss der Geier noch was...
Hier der Auschnitt von Wiki
Grundlage für das ECE-Prüfzeichen [Bearbeiten]
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.
Ausführung und Form [Bearbeiten]
Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.
Verwendung [Bearbeiten]
Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen
Ich hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen
Gruss Chris
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Fürher war ich schizophren.... heute geht es UNS gut
Mein Dicker
Video
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05.02.2009, 10:41
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#32
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Mitglied
Registriert seit: 01.11.2008
Ort: Rostock
Fahrzeug: E39-530dA (12/02)
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Also mir persönlich gefallen die LED Rückleuchten vom aussehen her auch richtig gut. Das einzige was mich wirklich stört ist das wieder nur so wenig mit LED betrieben wird. Für den e36 gibt es auch LED Rückleuchten, dort wird allerdings alles über LED betrieben, auch die Blinker.
Fazit, ich bin immernoch am überlegen ob ich sie mir hole.
Hat diese schon jemand verbaut?
Gibt es evtl sogar Bilder davon?
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05.02.2009, 10:45
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#33
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Bomberpilot
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
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Zitat:
Zitat von Basti996
Also mir persönlich gefallen die LED Rückleuchten vom aussehen her auch richtig gut. Das einzige was mich wirklich stört ist das wieder nur so wenig mit LED betrieben wird. Für den e36 gibt es auch LED Rückleuchten, dort wird allerdings alles über LED betrieben, auch die Blinker.
Fazit, ich bin immernoch am überlegen ob ich sie mir hole.
Hat diese schon jemand verbaut?
Gibt es evtl sogar Bilder davon?
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Ich baue sie heute oder Morgen ein... dann kann ich gerne ein paar Bilder einstellen...
Gruss Chris
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05.02.2009, 10:57
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#34
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Mitglied
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E32 730i 1991
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Hallo Leute,
ich habe letzte Woche auch eine große Recherche bezgl E Nummern gehabt (allerdings gings dabei um Xenon) und habe wie immer auch nur halbseidene und jeweils wiedersprochene Aussagen gefunden.
Da ist mir eine kleine gute Idee gekommen.
Wenn wir schon Steuern Zahlen und Behörden für uns arbeiten, warum nicht gleich in Anspruch nehmen.
Also hab ich mir die Nummer vom KBA gesucht und einfach mal angerufen.
Nach 3 Weiterleitungen war isch schon beim Licht Sachverständigen und habe mich lange und sehr Ausführlich mit Ihm unterhalten.
Vorteil ist, das die Jungs die Bestimmungen nunmal richtig gut drauf haben.
Kanns jedem nur empfehlen.
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: +49 461 316-0
Telefax: +49 461 316-1495 oder -1650
Ich hatte mich bezgl der Gültigkeit einer E Nummer auf einem Xenon Nachrüstsatz informiert.
Wie sich rausstellte war diese sogar gültig, galt allerdings nur für die Sicherheit des Steuergerätes (wurde natürlich als Eintragungsfrei verkauft)
Wie der gute Mann mir erklärte ist der Umrüstsatz zwar zulässig (wenn das Leuchtmittel auch OK ist) allerdings darf er nicht in KFZ mit normalen Scheinwerfern verbaut werden.
Wie er mit schilderte schauen die Grünen (neuerdings Blauen) einfach vorne auf die Scheinwerferlinse, und wenn dort eine H Nummer steht ist das ganze nicht zulässig (H-Halogen)
Wenn man sich allerdings für paar € eine Scheibe mit einem X-Xenon kauft und verbaut, kann zumindest die Pozilei idR nichts Sagen (TÜV mal abgesehen)
Viel Erfolg beim weiteren basteln.
Bin übrigens von der Nachrüstxenon total begeistert
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05.02.2009, 11:01
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#35
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Bomberpilot
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
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Zitat:
Zitat von homer2906
Hallo Leute,
ich habe letzte Woche auch eine große Recherche bezgl E Nummern gehabt (allerdings gings dabei um Xenon) und habe wie immer auch nur halbseidene und jeweils wiedersprochene Aussagen gefunden.
Da ist mir eine kleine gute Idee gekommen.
Wenn wir schon Steuern Zahlen und Behörden für uns arbeiten, warum nicht gleich in Anspruch nehmen.
Also hab ich mir die Nummer vom KBA gesucht und einfach mal angerufen.
Nach 3 Weiterleitungen war isch schon beim Licht Sachverständigen und habe mich lange und sehr Ausführlich mit Ihm unterhalten.
Vorteil ist, das die Jungs die Bestimmungen nunmal richtig gut drauf haben.
Kanns jedem nur empfehlen.
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: +49 461 316-0
Telefax: +49 461 316-1495 oder -1650
Ich hatte mich bezgl der Gültigkeit einer E Nummer auf einem Xenon Nachrüstsatz informiert.
Wie sich rausstellte war diese sogar gültig, galt allerdings nur für die Sicherheit des Steuergerätes (wurde natürlich als Eintragungsfrei verkauft)
Wie der gute Mann mir erklärte ist der Umrüstsatz zwar zulässig (wenn das Leuchtmittel auch OK ist) allerdings darf er nicht in KFZ mit normalen Scheinwerfern verbaut werden.
Wie er mit schilderte schauen die Grünen (neuerdings Blauen) einfach vorne auf die Scheinwerferlinse, und wenn dort eine H Nummer steht ist das ganze nicht zulässig (H-Halogen)
Wenn man sich allerdings für paar € eine Scheibe mit einem X-Xenon kauft und verbaut, kann zumindest die Pozilei idR nichts Sagen (TÜV mal abgesehen)
Viel Erfolg beim weiteren basteln.
Bin übrigens von der Nachrüstxenon total begeistert
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Ich sehe das auch so... Hier reden die Leute wie die Bekloppten hin und her... Die Wenigsten haben wirklich nachgeforscht.. sonder erzählen nur das was sie mal irgenwo gehört haben... Ich bin schon seit Jahren überzeugt von Wikipedia... denn da wird alles tausend mal geprüft bevor es veröffentlicht wird... und wenn man sich die Mühe macht und das mal kruz durchliest wird einem sehr schnell klar was erlaubt ist und was nicht... Amen
Chris
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05.02.2009, 12:37
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#36
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Gesperrt
Registriert seit: 09.02.2008
Ort: Königsbronn
Fahrzeug: BMW E32 730iA V8 (09.12.93) 160KW/218 PS Fzg.Id.Nr.WBAGD21030DF28198, OPEL OMEGA Bj. 06 2001 DESIGN EDITION und BOSE soundsystem 180 PS 2,6 l V6
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
hallo,
schade dass es nur die LED-leuchten mit e-zechen geben soll und nicht die
kristall-ausführung wie bekannt.
aber los, wer traut sich für ne probebestellung und berichtet? ;-)
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Ich persönlich finde beide schön !!! Aber ich würde mich a) für die Cristall-design entscheiden weil die noch ne art "Oldschool style ham" und b) weil wenn da mal en LED verreckt ist die anstrengung groß !!! Beim Cs ist das einfach anhand brinenwechsel !!!
Mfg. Mirko mann muss es wirtschaftlich sehen !!!
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05.02.2009, 17:16
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#37
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Bomberpilot
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
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Zitat:
Zitat von BMW CHECKER
Ich persönlich finde beide schön !!! Aber ich würde mich a) für die Cristall-design entscheiden weil die noch ne art "Oldschool style ham" und b) weil wenn da mal en LED verreckt ist die anstrengung groß !!! Beim Cs ist das einfach anhand brinenwechsel !!!
Mfg. Mirko mann muss es wirtschaftlich sehen !!!
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Ach so dramatisch ist das nicht... Eine herkömmliche Glühbirne hat eine Lebensdauer von ca 1000 Stunden... eine Led hat hingegen eine Lebensdauer von ca 50000 bis 100000 Stunden... Also ist das mit Led auswechseln ziehmlich hinfällig...Ich denke du gewinnst eher was beim Glückspiel als das due es erlebst das es bei deinem Bemes eine Diode durchhaut...
Das ist ja auch ein Vorteil von vielen, der Led's
Gruss Chris...
Ps. Paket ist übrigends unterwegs Mirko...
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05.02.2009, 18:02
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#38
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Gesperrt
Registriert seit: 09.02.2008
Ort: Königsbronn
Fahrzeug: BMW E32 730iA V8 (09.12.93) 160KW/218 PS Fzg.Id.Nr.WBAGD21030DF28198, OPEL OMEGA Bj. 06 2001 DESIGN EDITION und BOSE soundsystem 180 PS 2,6 l V6
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Zitat:
Zitat von Angelusbuddy
Ach so dramatisch ist das nicht... Eine herkömmliche Glühbirne hat eine Lebensdauer von ca 1000 Stunden... eine Led hat hingegen eine Lebensdauer von ca 50000 bis 100000 Stunden... Also ist das mit Led auswechseln ziehmlich hinfällig...Ich denke du gewinnst eher was beim Glückspiel als das due es erlebst das es bei deinem Bemes eine Diode durchhaut...
Das ist ja auch ein Vorteil von vielen, der Led's
Gruss Chris...
Ps. Paket ist übrigends unterwegs Mirko...
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Perfekt danke dir. Morgen komm ich zwar neme auf die bank aber am Montag und am samstag is Zahltag weiste ja !!!
Mfg. Mirko
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05.02.2009, 18:10
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#39
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Bomberpilot
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
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Zitat:
Zitat von BMW CHECKER
Perfekt danke dir. Morgen komm ich zwar neme auf die bank aber am Montag und am samstag is Zahltag weiste ja !!!
Mfg. Mirko
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Passt schon... wenn es nächste Woche kommt bin ich zufrieden
Gruss
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05.02.2009, 18:28
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#40
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Basti996
Hat diese schon jemand verbaut?
Gibt es evtl sogar Bilder davon?
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Hi,
dank des forums hier ist dass thema inkl. der zulässigkeit aufgrund des E-zeichens in dem anderen thread schon durch; leider liefen beide themen neulich nebeneiander her duchs forum.
beim e32 gibts es halt nur diese LED-lösung mit gültigem E-zeichen, andere so wie die Kristalleuchten haben leider keins bzw. bei den originalen mit nachträglichen weissen blinkern würde es erlischen.
http://www.7-forum.com/forum/967281-post142.html
gruss
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