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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  04.01.2004, 01:10 | #21 |  
	| Druck-voll 
				 
				Registriert seit: 20.12.2003 
				
Ort: Essen 
Fahrzeug: BMW e28 im umbau.../Renault Espace V6
				
				
				
				
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 hallo, 
Also sind die doch nicht verboten.....John McClane,12Zylinder
    
ja dann um so besser....    
mfg Oliver |  
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		|  04.01.2004, 09:35 | #22 |  
	| the real freak since 2002 
				 
				Registriert seit: 11.06.2002 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
				
				
				
				
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				__________________Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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		|  04.01.2004, 10:10 | #23 |  
	| Druck-voll 
				 
				Registriert seit: 20.12.2003 
				
Ort: Essen 
Fahrzeug: BMW e28 im umbau.../Renault Espace V6
				
				
				
				
				      | 
 Hallo mazzz,danke für die teilenummer....
 mfg oliver
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		|  04.01.2004, 11:04 | #24 |  
	| the Senior :-) 
				 
				Registriert seit: 24.12.2002 
				
Ort: Meerbusch-Büderich 
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
				
				
				
				
				      | 
				 Jo 
 @all 
... sind Nebelscheinwerfer denn nicht immer gelb?
 
MfG
 
Jo
 
Jo, was für eine Frage         Oder hat Dein Wagen keine      
gruss jürgen |  
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		|  04.01.2004, 11:29 | #25 |  
	| † Februar 2011 
				 
				Registriert seit: 24.10.2002 
				
Ort: Bendorf 
Fahrzeug: BMW 750iL `89 -`92, BMW 520i e28, BMW 320i Baur Cabrio( 07632 )
				
				
				
				
				      | 
 Wie kann man nur. 
Verstehe einer die Menschen die Gelbe Nebler verbauen. Als Teilehändler würde ich jedem davon abraten.
 
Man kann auch alles versuchen sein Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. 
Hoffe nur alles andere an Deinem 7er ist eingetragen und OK, denn meiner Meinung nach zieht Dich bei einer Kontrolle jeder Polizist schneller an den rechten Strassenrand und verlangt diese Förmlichen Papiere von Dir.
 
Gruss 
BUDDY
  
				__________________ 
				-----------   www.schraubergemeinschaft-bendorf.de    Bei Technischen Problemen helfen wir gerne, Hebebühnenbenutzung gegen kleines Endgeld für Hallenmiete nach Absprache gerne möglich.     |  
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		|  04.01.2004, 11:52 | #26 |  
	| Druck-voll 
				 
				Registriert seit: 20.12.2003 
				
Ort: Essen 
Fahrzeug: BMW e28 im umbau.../Renault Espace V6
				
				
				
				
				      | 
 Hallo, 
...und alles nur weil ich eine teilenummer wollte...    
also montag werde ich mich beim Händler und beim TÜV Essen erkundigen und dann wissen wir ob es legal oder nicht ist....
 
übrigens das hat mit "aufmerksamkeit aufsichziehen " gar nix zu tun was ist so schlimm daran das ich mein auto so zurechtmache wie ich es möchte....ich meckere ja auch nicht und würde es mir auch nicht erlauben über menschen herzuziehen die serienpommesräder fahren oder leute die mit blau beleuchtete waschdüsen durch die gegend fahren.....
 
schönheit liegt immer im auge des betrachter´s.....
 
mfg Oliver |  
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		|  04.01.2004, 11:57 | #27 |  
	| LOW4LYF 
				 
				Registriert seit: 17.07.2002 
				
Ort: Silicon Valley 
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
				
				
				
				
				      | 
 Hallo Freak :-)
 
.....ich sag nur, dass die gelben Abblend & Fern Streuscheiben auch  ein E Prüfzeichen haben.............das ist so ´ne "Grauzone"......die Nebelscheinwerfer.......sind jedoch sicher rlaubt.
 
Gruß @ all |  
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		|  04.01.2004, 12:40 | #28 |  
	| Fahrendes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.03.2003 
				
Ort: München 
Fahrzeug: E39 530d Touring +  Bandit_1200S
				
				
				
				
				      | 
 @ manytec 
 StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:
 
 (1) Ausser mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige
 Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weisses oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein.
 Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
 Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äussere Rand der
 Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so
 müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
 
 Alles gesagt - oder ?
 Werner
 
 [Bearbeitet am 4.1.2004 um 13:00 von mazzz]
 
 [Bearbeitet am 4.1.2004 um 15:48 von mazzz. Grund: ¿Æ§¬°±ø]
 
				__________________.
 frog nur, bua - dassd wos leansd !
 .
 -----------------------------------------------
 ...73 !  Sch..ße !
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		|  04.01.2004, 13:03 | #29 |  
	| the real freak since 2002 
				 
				Registriert seit: 11.06.2002 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
				
				
				
				
				      | 
				 Re. » Gelbe nebelscheinwerfer » 
 
	Hallo Raffael :-)Zitat: 
	
		| Original geschrieben von Raffael@735i 
 
 ich sag nur, dass die gelben Abblend & Fern Streuscheiben auch  ein E Prüfzeichen haben
 
 
 |  
 
 Gelbe Abblend & Fern Streuscheiben können auch ein Prüfzeichen haben also, EU Recht erfüllen aber, nach Deutscher StVZO haben Sie nach meinem Wissen, Weiss zu sein, wobei die Nebler auch Gelb sein dürfen ...
 
 
 Gruss @freak
  ... 
[Bearbeitet am 4.1.2004 um 17:49 von freak] |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  04.01.2004, 13:31 | #30 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.04.2002 
				
Ort: Langenfeld 
Fahrzeug: BMW 730i (E32)
				
				
				
				
				      | 
 Hier die Vorschriften zu gelben Nebellampen. Ob sie jemanden nun gefallen oder nicht, so isses:
 3.6 Nebelscheinwerfer
 (Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)
 Vorhandensein: zulässig
 Anzahl: zwei
 Farbe: weiß oder hellgelb (!)
 in der Breite: keine besondere Vorschrift
 in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.
 Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
 möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom
 äußersten Punkt der Breite entfernt ist.
 Beispiel:
 nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht
 keine besondere Vorschrift
 
 
 (Werner hat ja auch schon darauf verwiesen)
 
 Gerd
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