Zitat von
dummbatz
Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit
Zitat:
Zitat von Andimp3
Hier wirfst Du schon was durcheinander - es gibt KEINE gesetzliche GARANTIEzeit sondern lediglich eine gesetzliche Gewährleistung.
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scheinbar ist Dir nicht aufgefallen das gerade
wegen diesem Irrglauben im JuraForum der Beitrag erstellt wurde.
Zitat von
dummbatz:
Der
wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen
Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Zitat:
Zitat von Andimp3
Hier stellst Du es allerdings richtig dar. Wobei in dem Sinne kein GarantieVERTRAG notwendig ist sondern es reicht hier eine einseitige Willenserklärung des Verkäufers/Herstellers das er für einen Zeitraum X Garantie (hier kann er auch die Bedingungen nach seiner Phantasie festlegen) gibt.
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Um es mit Deinen Worten zu sagen -
so ein Schmarrn. Ein Vertrag ist Grundlage jedes Rechtsgeschäftes. Das Angebot ist eine einseitige Willenserklärung, mit deren Annahme bzw. Kauf erklärt der Käufer seine Annahme und damit die Zustimmung und dann ist es sehr wohl ein Vertrag.
Zitat von
dummbatz:
Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB
grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist
Zitat:
Zitat von Andimp3
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn derjenige der die Garantie gewährt kann vom Prinzip her auch eine Beweislastumkehr in seine Garantienedingungen schreiben.
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Auszug aus Deinem Google-Link was Deiner Aussage widerspricht, eine Beweislastumkehr ist nicht möglich:
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Zitat von
dummbatz:
denn die Garantie ist ja gerade eine
verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache.
Zitat:
Zitat von Andimp3
So ein Schmarrn  Folgendes Szenario: ich kaufe bei nem Händler eine Stoßstange und der gibt daraauf zB 2 Jahre Garantie. 2 Tage später fahr ich das Ding kaputt. Dann hat es einen Sachmangel. Nach Deiner Aussage müsste der Händler sie mir verschuldensunabhängig ersetzen 
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wiederum aus Deinem Link:
Ein
Garantieversprechen ist damit eine
zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers Die Garantiezusage
bezieht sich zumeist auf die
Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Zitat von
dummbatz:
Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der
Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
Zitat:
Zitat von Andimp3
Auch hier ist es wieder eine Frage wie die Garantiebedingungen ausgestaltet sind.
Ergo: Schuster bleib bei Deinen Leisten 
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den dollen hast du doch gemacht von wegen schuster und woher weißt du eigentlich was ich so tagtäglich mache?
Zitat:
Zitat von Andimp3
Auch wenn ich nicht Jura studiert habe so habe ich doch, im Gegenteil zu Dir, tagtäglich mit den Folgen solcher und anderer Rechtsgeschäfte zu tun... da brauchst mal gar nicht den Dollen zu machen.
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eigentlich ziemlich ermüdend solche beiträge aber wenn jemand, in diesem fall du, meint hier oberschlau zu sein sich dabei trotz "täglichem umgang" selbst widerspricht muß das einfach richtig gestellt werden
und komm jetzt nicht wieder mit irgendwelchen belehrungen, die auszüge sind ausnahmslos aus deinem link
Zitat:
Zitat von Andimp3
Yo... mein Anfang 2011 bei 200.000km verbautes Material von Lemförder und BMW hält nun schon seit 69.000 km ... nur die Buchse einer Druckstrebe ist nun fertig. Die Buchsen werden demnächst durch Powerflex ersetzt.
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wie schon zuvor erwähnt, 4 Jahre oder 50.000km Garantie sind ein angebot - niemand wird gezwungen dies anzunehmen und für vielfahrer ist es sicherlich nicht interessant wobei sich die frage bei denen stellen würde ob nicht ein weniger anspruchvolles fahrzeug das geeignete fortbewegungsmittel wäre
meinerseits war es nur ein gutgemeinter tipp, ich bekomme dafür weder provision noch werde ich befördert
schade ist nur das manche leute hier nur darauf warten irgendwelche beiträge zu zerreissen oder in jedem positiven etwas negatives finden
in diesem sinne wünsche ich allen weiterhin gute fahrt und für mich ist der disput mit andreas hiermit beendet