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BMW 7er, Modell E38 |
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12.10.2015, 20:24
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Stoßstangenschaden noch unter Restwert?
Mir wurde durch einen Parkrempler auf eine Stoßstangenecke die vordere Stoßstange beschädigt, eine Seite ein Stück rein, die andere ein Stück rausgedrückt (jeweils geschätzt 1-2 cm). Die Alarmanlage ging dabei an.
Sind da - im Sinne eines Schadengutachtens - voraussichtlich nur Stoßstange und Pralldämpfer kaputt, oder manchmal/oft/immer noch Kotflügel und Tieferliegendes?
Wie hoch liegt so ein Schaden? Und wie weit ist das noch vom Restwert entfernt?
740i, 11/96, >200000 tkm, mäßige Sonderausstattung (Leder, Holz, Memory, Navi und Taschenlampe.)
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12.10.2015, 20:53
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#2
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Stoßstange mit Lackierung wird so auf die 2.000,-€ kommen...
Den Fall hatte ich erst hinten... Versicherung hat 1.670,-€ bezahlt.
Das gab eine nigelnagelneue Hebebühne und die Stoßstange kommt im Winter zum Lackierer 
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12.10.2015, 21:06
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#3
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Ah ja? Bei Anhängerkupplung eigentlich saugünstig. 
Gasi
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12.10.2015, 21:18
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#4
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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nuja... es war ein Parkrempler und mein Dicker wurde eher gestreift... die andern 3 beteiligten Fahrzeuge sahen dafür böse aus

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22.10.2015, 20:26
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Ich habe vor, den Schaden selber zu beheben und mir vom Geld aus der Gutachtenabrechnung einen Pullover zu kaufen (nach den Abzügen der gegnerischen Versicherung.)
Die Pralldämpfer bekommt man ja gebraucht nachgeworfen in der Bucht. Wie kann man feststellen, ob sie unfallfrei sind? Schließlich waren die ja auch 15-20 Jahre in Betrieb. Schleifspuren vom Einfedern wurden hier schon genannt. Gibt es ein exaktes Maß, wie lang sie sein müssen? Da bei meinem jetzt einer länger und der andere kürzer als vorher ist, kann ich leider keine Vergleichsmessungen anstellen.
Die Radhauseinbauten wurden etwas verzogen. Gibt sich das mit geradesitzender Stoßstange wieder?
DIe Stoßstange sitzt ja auf so komischen Gleitstücken. Überleben die so eine Verschiebung erfahrungsgemäß?
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22.10.2015, 20:45
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#6
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze. Also ab zu freien Sachverständigen und Gutachten machen lassen (bist ja offenbar nicht schuld). In jedem Fall gleich Anwalt damit beauftragen, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken kommt. Dann fiktiv abrechnen und Nettoschadensumme kassieren. Dann hast auch Du im Winter nen dicken Pulli an, Mann. 
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22.10.2015, 21:11
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von The Stig
Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze. Also ab zu freien Sachverständigen und Gutachten machen lassen (bist ja offenbar nicht schuld). In jedem Fall gleich Anwalt damit beauftragen, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken kommt. Dann fiktiv abrechnen und Nettoschadensumme kassieren. Dann hast auch Du im Winter nen dicken Pulli an, Mann. 
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Genau das. Wegen des Fahrzeugalters hat auch schon die gegnerische Versicherung ein Gutachten wollen. Bevor ich zum Gutachter bin hab ich erstmal mein Ding gewaschen, einen Kubikmeter Gerümpel vom Sommer aus dem Innenraum geräumt (inkl. Paddel fürs Schlauchboot und Sonnenmilch) und zum ersten Mal seit einem Jahr gestaubsaugt, damit er die 2000 Restwert noch schafft.
Der Gutachter hat mich eindringlich darauf hingewiesen, daß die Versicherungen mittlerweile gerne bei fiktiver Abrechnung die Gutachtenbeträge einfach um 10, 20% kürzen. Und dann finde mal einen Anwalt, der für einen Streitwert von 200 Euro klagt. Also gleich am Anfang beautragen, damit er ordentlich verdient - weil Gesamtbetrag Streitwert - und dementsprechend im Bedarfsfall Zeit reinstecken will/kann. Ist ja schon ärgerlich genug, daß man im Gutachten nicht die 200 oder 250 Euro Stundensatz von BMW berechnen kann, sondern nach BGH nur sonen ortsüblichen Blablubwert.
Übrigens bestrafen die Versicherungen ganz offen die Anwälte, offiziell vereinbart mit dem Deutschen Anwaltsverein, durch Gebührenkürzung, wenn er klagt: Auto Unfall, Regulierung durch Rechtsanwalt: Mit welchem BRAGO Honorar Trick wollen Versicherungen berechtigte Klagen nach Auto Unfall verhindern?
Also wenn man Pech hat, bleibt ein Präsidentenpulli: Evo Morales: Des Präsidenten neuer Pulli - Mode - FAZ
Aber Seiten wie Captain-Huk.de machen deutlich, daß man mittlerweile wirklich immer immer immer einen Anwalt nehmen sollte - ich wollte es angesichts der klaren Haftungsfrage anfangs noch nicht.
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22.10.2015, 21:43
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#8
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Gast
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Bin gut durchgekommen, bei meinem letzten Schaden unseres Zweitwagens.
Da hat mich jemand beim Spurwechsel auf der BAB übersehen. Meine Felge hat sich in ihre Tür gebohrt und natürlich hat das auch diverse andere Lackierarbeiten notwendig gemacht.
Der Schaden belief sich auf 3.900€ (Opel Calibra). Ich wollte diesmal keinen Anwalt, weil mir beim letzten Schaden gesagt wurde (Continentale), es würde sich dadurch hinziehen, weil es dann die normalen Sachbearbeiter aus der Hand geben und an die Rechtsabteilung verweisen müssten. Mit Anwälten dürften dort nur Juristen kommunizieren.
Beim angesprochenen Fall war die gegnerische Versicherung die HUK und das ist die Einzige Versicherung, die bisher keine Spiranzien mit uns angestellt hat (3/3 Fälle). Zuerst gab es nur 1.700€ für die auf den Fotos erkennbaren Schäden mit der Aufforderung ein Vermessungsprotokoll nachzureichen um auch die Beschädigung der Achsteile nachzuweisen. Dann wurde auch der Rest ausgezahlt.
Der Anwalt war also nicht nötig und wenn es stimmt, dass dieser das ganze in die Länge zieht, besteht darin auch ein Risiko sofern Du wirklich auf das Geld angewiesen bist um zu reparieren. Ich z.B. war mit dem Calibra sehr nah am Restwert und wenn Dir dann noch jemand reindonnert, hast Du einen weiteren Schaden für den Dir gar nichts mehr erstattet wird.
In einem anderen Fall warte ich seit einem Jahr auf die Verhandlung, weil die gegnerische Versicherung den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht versteht. Da stand ich im berühmten 5m Kreuzungsbereich - hab aber nur kurz was ausgeladen.
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22.10.2015, 22:55
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12
Beim angesprochenen Fall war die gegnerische Versicherung die HUK und das ist die Einzige Versicherung, die bisher keine Spiranzien mit uns angestellt hat (3/3 Fälle). [...]
In einem anderen Fall warte ich seit einem Jahr auf die Verhandlung, weil die gegnerische Versicherung den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht versteht. Da stand ich im berühmten 5m Kreuzungsbereich - hab aber nur kurz was ausgeladen.
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Ist dann aber eher mehr Glück als Verstand, daß die HUK 3x nicht spinnt.
Der Restwert nach dem Schaden ist übrigens unabhängig vom vorherigen Gutachten. Mein Ascona war dreimal Totalschaden, jeweils mit steigenden Restwerten. Die letzten Schäden waren sogar noch über dem Restwert.
Ich weiß aber nicht, wie man zwei direkt aufeinanderfolgende Schäden auseinanderklamüsert, wenn der erste noch nicht repariert ist.
Wird Zeit, endlich Strafzuschläge von 100-200% ins BGB aufzunehmen, wenn eine Versicherung bei klarer Rechtslage die Zahlung verweigert.
Zeit hab ich genug. Bisher war ich auch eher gegen Anwaltsgedöns. Der ist ja außerdem noch ein zusätzliches (Kosten-)Risiko. Aber die Versicherungen machen immer deutlicher, daß sie nicht mehr bereit sind, sich an die Rechtslage zu halten. Außerdem steht bei in meinem Fall noch eine Unfallflucht im Raum, wobei die an der Haftungsfrage nichts mehr ändert.
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22.10.2015, 23:22
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#10
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Gast
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Dazu gibt es ja eigentlich die Reparaturbestätigung. Ich hab auch mitgeteilt bekommen, dass mein Schaden in eine allgemeine Datenbank aufgenommen wurde, worauf auch andere Versicherungen Zugriff haben.
Ja der Restwert wird beim nächsten Schaden neu "kalkuliert". Das ändert aber nichts daran, dass ein Auto mit einem aktuellen Restwert von 4.000€ und einem nicht reparierten Schaden in Höhe von 3.500€ nicht auch noch einen zweiten Schaden in Höhe von 3.500€ reguliert bekommt. Das ist das Gefährliche was ich meine, wenn Du weiterhin mit dem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmst und Dir noch mal jemand rein fährt.
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