Ich schreibe aus Erfahrung.
Hatte mit dem Wagen der Freundin vor einiger Zeit mal das Problem, daß er nachts vor einer Disco aufgebrochen und beschädigt wurde.
Dabei wurden 3 Schadensarten von den Dieben verursacht:
1. Radio und Heckablage, sowie einige CD´s geklaut = Diebstahl
Teilkasko zahlte: Beschädigung an der Tür und Schloss, am Armaturenbrett (Schaden durch rumhebeln mit Schraubenzieher o.ä.),
sowie die Heckablage (incl. Lautsprecher), CD´s wurden nicht ersetzt.
2. Zündschloss und Lenksäulenabdeckung beschädigt = Diebstahlversuch
Das ganze Auto sollte wohl geklaut werden, allerdings wurden die Täter wohl gestört oder waren zu dumm
Die Teilkasko zahlte diesen Schaden komplett.
3. Schaden an der Stoßstange (evtl. durch Tritt), der Schaden war nicht dem Einbruch zuzuordnen (obwohl am gleichen Abend dort entstanden), evtl. ist auch ein anderer Wagen dagegen gefahren = Vandalismus oder Fahrerflucht
Teilkasko zahlte nichts, hätte dafür die Vollkasko in Anspruch nehmen müssen.
Nun ist es sicher nicht so, daß sich jede Versicherung bei jedem Kunden gleich verhält.
Daher bleibt Dir zur absoluten Sicherheit nicht der Blick in die AGBs und Versicherungsbestimmungen erspart, respektive ein Anruf dort.