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Alt 04.04.2009, 20:02   #6
Carlton
"Dickerchen" mit Bumms
 
Benutzerbild von Carlton
 
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
Standard

Zitat:
Ist das so viel anders, als das, was ich gepostet hatte ? Ich habs extra mal etwas laienmäßig ausgedrückt ....und da es hier ein Händler als Verkäufer war, langte der eine Satz völlig aus .
..
Ich hab nichts davon gesagt, dass deine Aussage anders ist als meine, sondern lediglich eine Anmerkung! Anmerkung = Ergänzung!
....denn im Ausgangspost stand nix davon, wie lange der Kauf her ist...somit fehlte hier der Hinweis, dass die Beweislastumkehr greift, wenn der Mangel innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf auftritt. Dies ist m.E. aber durchaus wichtig, denn das scheint der TE nicht zu wissen und verlässt sich evtl nur auf deinen Hinweis, dass er den Mangel nachweisen muss und kommt ggf in Schwulitäten.

Und wenn man schon eine "Rechtsauskunft" geben will,dann sollte man dies auch von weiteren Seiten beleuchten. Seiten, die wichtig sind und sein können!!
Dinge, die wichtig sind, sollte man auch nicht laienhaft darstellen, da diese schnell laienhaft falsch sein können oder nicht ausreichend genug!


N
Zitat:
atürlich kannst Du aber auch erst mal mit dem Verkäufer telefonieren und nachfragen, wie er zu der Sache steht, aber ich würde mir davon nicht viel versprechen
DAS kann man doch per Ferndiagnose gar nicht beurteilen! Wenn die Sache eindeutig ist, sprich die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch gegeben sind, hat Luki durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz durchaus gute Chancen!!

VG

Geändert von Carlton (04.04.2009 um 20:10 Uhr).
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