Zuerst sollte der Threadersteller seine Einlassung überdenken.
Das Wort Betrug mit Ausrufezeichen und Nennung des vollen Namens mit Wohnort kann derb nach hinten losgehen und recht teuer werden.
Zweitens ist der Preis durchaus relevant.
Ist der nämlich äußerst niedrig bzw. deutlich unter dem reellen Wert, dann ist da nix zu holen, denn das wird recht schnell abgeschmettert.
Dann ist auch nix mit Betrug, denn dazu muss erstmal jemand verurteilt werden und so leicht ist das nicht. Betrug bedingt erstmal das Absicht des vermeintlichen Betrügers.
Steht der Preis in Relation zu einem Fahrzeug wie der TE es erwartet hat, siehts wieder etwas anders aus.
Die Vertragsgestaltung ist für die Beantwortung der Fragestellung sicher auch von Relevanz.
Also, um auf die gestellte Frage einzugehen.
Ohne Kaufpreis und den Wortlaut des Kaufvertrages insbesondere den dort zugesicherten Eigenschaften kann hier gar nix gewertet werden.
Und da der Preis partout nicht genannt wird, gehe ich eher von einem niedrigen denn von einem hohen aus.
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