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11.01.2010, 22:47
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#11
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Lordsiegelbewahrer
Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Region Hannover
Fahrzeug: BMW E38-740i (1999)
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In Hannover gilt für Privatleute:
Zitat:
Auf Antrag erteilt die Stadt Ausnahmegenehmigungen für die Jahre 2010 und 2011 ohne weitere Voraussetzungen für
* Spezialfahrzeuge (z.B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben, Wohnmobile u.ä.), die in der Umweltzone maximal 2.000 km pro Jahr fahren sowie für
* Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 3 („gelbe Plakette“), wenn es auf dem Markt keinen Rußfilter-Nachrüstsatz gibt.
Nicht unter diese Regelung fallen allerdings die nachgerüsteten EURO-2-Fahrzeuge. Sie bekommen zwar durch die Nachrüstung eine gelbe Plakette, bleiben aber wegen der übrigen Schadstoffe im Bereich der EURO-Norm 2.
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Ein Antrag ist für diese Fahrzeuge also auf jeden Fall erforderlich!
Außerdem:
Zitat:
Darüber hinaus kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn
* das Fahrzeug nicht mit Rußfilter nachrüstbar ist und
* der/die Halterin einen Wohn- bzw. Betriebssitz in der Umweltzone hat oder für Fahrzeugnutzer von außerhalb der Umweltzone die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde und
* der/die HalterIn wirtschaftlich nicht in der Lage ist, sich ein für die Umweltzone zugelassenes Fahrzeug zu kaufen.
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Quelle:
HANNOVER.DE - "Farbwechsel? in Hannovers Umweltzone
Für den letzten Punkt ("wirtschaftlich nicht in der Lage...") müsste ein Einkommens- und Vermögensnachweis beigefügt werden. Das kommt schon einer eidesstattlichen Versicherung nahe.
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Viele Grüße, Hans-Georg
BMW 740i, Bj. 1999
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