So ein Quatsch!
1. Ist die BA nichts Rechtskräftiges! Und sowas muss ja dann kontrollierbar sein. 2.Ich habe noch nie gehört, daß ein Polizist sagt: Führerschein, Fahrzeugschein und Betriebsanleitung bitte.
Und in der Zulassung steht es auf keinen Fall, aus welchem Material die Felgen sein müssen. Ist ja auch vollkommen Wurscht. Die Begründung mit den Alustreben ist nicht plausibel. Auch darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Entweder reden wir hier über 7x16 oder 7,5x16. Klar darf man die 7x16 nicht auf einem 750i fahren laut BA/Kfz-Schein. Aber darum gings ja gar nicht. Es geht darum das man die Felge 7,5x16 (diese Größe ist auch im Kfz-Schein eines 750i eingetragen

) als Stahl- oder Alufelge fahren kann.
Achso, ich denke mal das ich des Lesens doch mächtig bin

(Was sollen solche Sätze?

)
[Bearbeitet am 1.1.2004 um 18:21 von KevinE38E34]