Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Hey Leute, macht ihn doch keine Angst !
Wenn Du kein Hänlder bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe ... brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen !
Bei Verkauf von PRIVAT AN PRIVAT ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kaufvertrag ist bindent, "gekauft wie gesehen" ebenso.
Die Mängel am Spoiler sowie am Fahrwerk hätten bei der Probefahrt aufallen müssen ...
von einer "arglistigen Täuschung/Vortäuschen falscher Tatsachen" kann ja wohl nicht die Rede sein.
Zumal es bei einem 12 Jahre alten Auto nun,al vorkommtn, daa hier und dort der Zahn der Zeit nagt ...
Also, ganz ruhig und gelassen ...
ReneausE
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Also wenn der Gerichtstermin doch steht, dann ist doch was dran...sonst wäre es doch nicht so weit gekommen..oder?
Ausserdem auch wenn man privat verkauft, muss man doch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Garantie gibt!
Alle Mängel gehören in den Kaufvertrag!!!!! Wenn man die Mängel kenn und verheimlicht, finde ich das nicht gut!
Das kann schife gehen! Das ist genau so wenn man nicht drauf hinweist das es ein Re-Import oder Unfallauto ist!!
Ihr müsst auch mal die andere Seite sehen!
Gruß