Zitat:
Zitat von peterpaul
Es gibt einfach "gesetzliche" Regelungen, welche Lichtfarben zulässig sind .....
mfg
peter
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Ach.... evtl. in Ö anders... laut Mängelkatalog (massgeblich für "Pickerl" überprüfung)
müssen sie nur gleiche Lichtfarbe haben und diese muss Weiss sein.......
DAS ist natürlich ein dehnbarer begriff....... aber 6000K IST Weiss !!!
Ich habe die berechtigung zur §57a Überprüfung, und würde wegen 6000K keinen negativen Bescheid ausstellen (vorausgesetzt das Xenon ist allgemein legal)