das ist prinzipiell richtig...

Das Problem ist jedoch dass z.B. der TÜV eine Überprüfung verlangen kann. Es ist wie bei anderer Bereifung, die Reifen können bei Traglast und Geschwindigkeitsindex passen, der Abrollumfang jedoch anders sein => unzulässig. Wird im selben Zuge eine Tachoanpassung durchgeführt, so kann das wiederum zulässig werden, in Verbindung einer Eintragung BEIDER Komponenten... daraus ergibt sich dass der Tacho doch ein relevantes Bauteil darstellt.
In der Realität wird die Bereifung geprüft, der Tacho nicht ausser bei Taxi's, Mietfahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Fahrtenschreiber wird eine 2-jährliche, Prüfung erforderlich...