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BMW 7er, Modell E38 |
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30.12.2017, 11:00
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2016
Ort: München
Fahrzeug: E38-740i (14.02.97), Audi A8 D3 4,2 Quattro
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Zitat:
Zitat von Puddlejumper
Mittlerweile hat sich das aber anscheinend geändert. Wenn man ein Teil als Werksangehöriger kauft, muss der Wagen, für den das Teil ist, auf den Werksangehörigen zugelassen sein. Anscheinend wurde zuviel Handel getrieben mit den Teilen, die von den Angehörigen so billig erworben wurden.
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Kann ich nur bestätigen wenn man als Werkangehöriger Teile kaufen will muss man den Schein vorzeigen, ebenso wie den Mitarbeiterausweis, so wird sichergestellt das die Teile auch wirklich für den eigenen Wagen sind. Ebenso hat man ein persönliches Rabatt budget, ist diese aufgebraucht muss man den Ladenpreis zahlen.
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