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					Zitat von der_reiter
					
				 Hallo, da sind wir wieder.......
 Ein Stammtischkollege hat mir ein Tipp gebeben: ich sollte der "Fahrzeugausgebende Händler" aufkommen lassen für den Teil das die EURO-Plus Versicherung nicht übernimmt. Schließlich ist der Schaden innerhalb 6 Monate nach abschließen Kaufvertrag entstanden. Dann muss der Verkäufer ja nachweisen das der Schaden nach dem Verkauf entstanden ist. Warscheinlich kann es das nicht........ ?
 
 also, habe ich gestern ein Briefchen geschrieben mit Schadenersatzanspruch.
 
 mal schauen was da so passiert.
 
 Was denkt Ihr?  habe ich (gute) Chancen oder gar nicht......... ?
 
 Gruß
 der reiter
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 Hast du denn den Schaden auch bei dem "Fahrzeugausgebende Händler" reparieren lassen? Ansonsten kannst du dir das sparen. Er ist für die Nachbesserung (bzw Reparatur) verwortlich. Einfach so woanders reparieren lassen und dann Kohle einfordern ist nicht. (Siehe auch das hier schon angesprochene "Turboladerurteil". Der hat einen ähnlichen Fehler gemacht.)
 
 Gruß,
  Mattes