Zitat:
Orginal gepostet von Micky
Hi Richy,
was Du zur Gewährleistung sagst ist so nicht vollständig. Es gilt auf jeden Fall Beweislastumkehr.....das bedeutet der Verkäufer muß beweisen , daß die Anlage für den Schaden (nicht unbedingt der Schaden selbst) beim Verkauf nicht schon vorhanden war.....das ist beinahe unmöglich bei technischen Teilen wie Motoren und Getrieben oder Elektronik......
Mein Eindruck ist, daß einigee NLs speziell auf Europlus herumreiten um mehr zu verdienen... es ist natürlich gut Europlus zu haben...hat mit einen neuen Navirechner gebracht.
gruß
micky
Zitat:
Orginal gepostet von richy
@Micky
Da bin ich aber ganz anderer Meinung.
Zum einen bringt das neue Gewährleistungsrecht nicht viel neues, denn wie bereits hier im Forum so oft diskutiert, haftet der Händler nur für Schäden, die bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden sind.
Geht dir nur eine Woche später was kaputt, was bis dahin in Ordnung war, so hast du überhaupt nichts davon, denn der Händler haftet dafür nicht.
Es ist denke ich gang und gebe, das die Händler in Kauf nehmen, daß Kunden defekte Fahrzeuge kaufen, um sich die notwendigen Reparaturen über die EuroPlus bezahlen zu lassen.
Bei meinen Fahrzeugen hat BMW sogar kräftig verdient, denke ich. Wenn ich könnte, würde ich verhindern das das alles die EuroPlus zahlen muß, sondern alles zu lasten des Händlers geht, aber wie?
Halt nur meine Meinung.
Richy
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Hallo,
da das Thema Gewärleistung schon groß und breit diskuttiert wurde, habe ich logischerweise nicht den gesamten Gesetztestext hier eingestellt.
Es ging hier lediglich um die EuroPlus, die sich nach deinen Angaben jetzt freuen kann, weil BMW hier selber mehr leisten muß.
Darauf bezog sich mein Beitrag, denn wann und durch wen der Schaden in der abgesichterten EuroPlus Zeit entstanden ist, interessiert den Händler nicht. Die EP zahlt und fertig.
Somit ist der Händler fein raus, es ändert sich also kaum was.
Und das Thema Beweißlastumkehr kannst du so ziemlich vergessen. Wenn der Händler nachweisen kann, daß er den Wagen ausgiebig durchgesehen hat und dies belegen kann, hast du ganz schlechte Karten. Es wird in der Regel vor Gericht laufen, und daß dauert.
Ein Freund von mir hat vor ca. einem Jahr einen 735 vom Händler gekauft mit massig Defekten. Das läuft jetzt schon 1 Jahr und noch ist nicht viel passiert. Hier hat er sogar das Glück, daß der Händler schriftlich mitgeteilt hat, daß er den Wagen eben nicht durchgesehen hat. Sonst würde es schwierig werden.
Das G-Gesetzt ist für mich nur Heiße Luft und bringt kaum was.
Gruß Richy